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DGAP-PVR News vom 02.12.2020

technotrans SE: Veröffentlichung gemäß § 43 Abs. 2 WpHG i.V.m. § 40 Abs. 1 S. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

technotrans SE
02.12.2020 / 20:40
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Wir nehmen Bezug auf die Stimmrechtsmitteilungen gemäß §33 WpHG vom 02.12.2020 der

1. Luxunion S.A., Foyer Finance S.A. und Luxempart S.A.
2. Gerlin NV, Midlin NV und Teslin Capital Management B.V.

in Zusammenhang mit deren Beteiligungen an der technotrans SE, Sassenberg, ISIN DE000A0XYGA7 und die hierauf erfolgten Veröffentlichungen der Emittentin gemäß § 40 WpHG.

Die vorgenannten Parteien haben uns Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 33 Abs. 1 WpHG darüber übermittelt, dass deren gehaltene Stimmrechte am 01.12.2020 die Schwelle von 20% überschritten haben und zu diesem Zeitpunkt insgesamt 23,11% (1.596.416 Stimmrechte) betrugen. Für weitere Details verweisen wir auf die hierauf erfolgten Veröffentlichungen der Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 40 WpHG durch die Gesellschaft.

Darüber hinaus haben uns die oben genannten Parteien am 2.12.2020 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
 
  1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele:

i.        Die Meldepflichtigen investieren mit einer langfristigen Orientierung und verfolgen das Ziel, einen (Handels-)Gewinn zu erwirtschaften;

ii.       Die Meldepflichtigen schließen den Erwerb weiterer Stimmrechte in Abhängigkeit von Markt- und Unternehmensentwicklungen nicht aus;

iii.       Die Meldepflichtigen streben an, das Unternehmen durch ihren Einfluss bei der Besetzung von Vorstandspositionen zu unterstützen und den Aufsichtsrat langfristig zu stärken, um einen aktiven unternehmerischen Ansatz zu fördern, insbesondere durch das Vorschlagen und/oder Unterstützen von Kandidaten bei den bevorstehenden Hauptversammlungen;

iv.      Die Meldepflichtigen beabsichtigen, auf eine Verbesserung der Kapitaleffizienz des Unternehmens hinzuarbeiten. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur des Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung oder die Dividendenpolitik des Unternehmens, ist nicht beabsichtigt.
 
  1. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:

Da die Schwellen von bis zu 20 % der Stimmrechte nur aufgrund einer Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 34 Abs. 2 WpHG überschritten wurden, wurden keine Eigen- oder Fremdmittel aufgewendet, um diese Schwelle zu überschreiten.
 


02.12.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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