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DGAP-Ad-hoc News vom 03.08.2020

Mynaric AG teilt Aufnahme von Fremdkapital mit

Mynaric AG / Schlagwort(e): Finanzierung/Kapitalmaßnahme
Mynaric AG teilt Aufnahme von Fremdkapital mit

03.08.2020 / 12:06 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad hoc: Mynaric AG teilt Aufnahme von Fremdkapital mit

 

Gilching, 03. August 2020 - Der Vorstand der Mynaric AG (ISIN: DE000A0JCY11 / WKN: A0JCY1) hat unter teilweiser Ausnutzung der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 12.06.2020 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen ("Bedingtes Kapital 2020/II") eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von EUR 5.000.000 begeben.

Die Wandelschuldverschreibung wurde von einem qualifizierten Investor gezeichnet. Die Wandelschuldverschreibung hat eine Laufzeit bis 31.12.2020 und einen festgesetzten Wandlungspreis je neuer Aktie von EUR 56,00. Im Fall einer vollständigen Wandlung würden ca. 2,9 % des derzeitigen Grundkapitals ausgegeben.

Zusätzlich wurde ein Darlehen in Höhe von EUR 2.5 Millionen aufgenommen, sodass der Gesellschaft in Summe EUR 7,5 Millionen Fremdkapital zufließen.

Die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG war für beide Kapitalmaßnahmen als Sole Lead Manager tätig.

03.08.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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