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DGAP-CMS News vom 12.08.2019

Westwing Group AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Westwing Group AG / Bekanntmachung nach Artikel 2 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

12.08.2019 / 19:27
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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München, Deutschland, 12. August 2019 - Der Vorstand der Westwing Group AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu maximal 800.000 Aktien der Westwing Group AG (ISIN: DE000A2N4H07) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal bis zu EUR 4 Millionen (das 'Aktienrückkaufprogramm') durchzuführen. Der Rückkauf über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse beginnt am 14. August 2018 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2020. Der Vorstand beabsichtigt, die zurückgekauften Aktien für die Bedienung von Aktienoptionen, die zum Erwerb von Aktien in Westwing Group AG berechtigen und die an gegenwärtige oder ehemalige Mitarbeiter bzw. an Organmitglieder von Westwing Group AG oder mit Westwing Group AG verbundenen Unternehmen ausgegeben wurden, zu verwenden, sofern diese Aktienoptionen ausgeübt werden.

Das Aktienrückkaufprogramm wird auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Westwing Group AG vom 21. September 2018 durchgeführt. Danach ist die Westwing Group AG ermächtigt, bis zum 20. September 2023 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Westwing Group AG zu erwerben. Erfolgt der Erwerb der Aktien der Westwing Group AG über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Westwing Group AG im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.

Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erfolgt durch ein Kreditinstitut. Sofern Aktien der Westwing Group AG während eines geschlossenen Zeitraums im Sinne von Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 in der berichtigen Fassung vom 21. Dezember 2016 oder während eines Zeitraums zurückgekauft werden sollen, in dem die Westwing Group AG beschlossen hat, die Bekanntgabe von Insiderinformationen gemäß Art. 17 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 aufzuschieben, hat die Westwing Group AG ein Kreditinstitut mit der Abwicklung solcher Rückkäufe beauftragt, welches seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Westwing Group AG entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 unter Beachtung der vertraglichen Verpflichtungen unabhängig und unbeeinflusst von der Westwing Group AG trifft. Die Westwing Group AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.

Die Westwing Group AG wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 und auf Grundlage der zuvor genannten Ermächtigung der Hauptversammlung der Westwing Group AG vom 21. September 2018 durchführen. Sofern die Westwing Group AG ein Kreditinstitut mit dem Erwerb von Aktien der Westwing Group AG beauftragt hat, hat die Westwing Group AG auch dieses entsprechend verpflichtet.

Die Aktien der Westwing Group AG werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der Westwing Group AG nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die Westwing Group AG an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Westwing Group AG die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.westwing.com) im Bereich 'Investor Relations', Unterabschnitt 'Share', veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Ende

Haftungsausschluss:

Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und Information des Westwing Group AG-Managements. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von jenen abweichen, die in diesen Aussagen beschrieben sind. Weder Westwing Group AG noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Westwing Group AG übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.



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