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DGAP-PVR News vom 01.08.2019

TAG Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

TAG Immobilien AG

01.08.2019 / 17:19
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die Capital Research and Management Company, Los Angeles, USA teilte am 01. August  2019 gemäß § 43 Abs. 1 WpHG mit:

1. Die Capital Research and Management Company ist weder direkt, noch indirekt Inhaberin der Aktien, deren Stimmrechte ihr zugerechnet werden. Vielmehr gehören diese Aktien zu einem oder mehreren von der Capital Research and Management Company oder ihren Tochtergesellschaften verwalteten Vermögen. Die Capital Research and Management Company verfolgt daher keine strategischen Ziele mit der Investition.

2. Die Capital Research and Management Company beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate nicht, auf eigene Rechnung weitere Stimmrechte an der TAG Immobilien AG zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. Die Capital Research and Management Company kann nicht beurteilen, ob die von ihr oder ihren Tochtergesellschaften verwalteten Vermögen innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der TAG Immobilien AG erwerben oder auf sonstige Weise erlangen werden. Jedweder Erwerb hängt von den jeweiligen Marktkonditionen und den Investmentzielen der individuellen verwalteten Vermögen ab.

3. Die Capital Research and Management Company strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der TAG Immobilien AG an.

4. Die Capital Research and Management Company strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der TAG Immobilien AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

5. Hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilt die Capital Research and Management Company mit, dass die Stimmrechte der Capital Research and Management Company gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (teilweise i.V.m. § 34 Abs. 1 Satz 2 und 3 WpHG) zugerechnet wurden. Daher hat die Capital Research and Management Company den Erwerb weder aus Eigenmitteln noch aus Fremdmitteln finanziert.



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