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DGAP-News News vom 28.07.2016

Coreo AG gibt die Erhebung einer Anfechtungsklage gegen die Barkapitalerhöhung bekannt
DGAP-News: Coreo AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
2016-07-28 / 08:53
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Coreo AG gibt die Erhebung einer Anfechtungsklage gegen die Barkapitalerhöhung bekannt

Frankfurt am Main, 28. Juli 2016 - Die Coreo AG gibt bekannt, dass die Aktionäre Frau Ilse Schlüter und Phila Beteiligungs-AG Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage (§ 246 AktG) gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. Mai 2016 zum Tagesordnungspunkt 9 über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen erhoben haben.

Die geplante Immobilienstrategie soll durch diese Kapitalerhöhung finanziert werden. Aufgrund der Klage wird sich die Umsetzung jedoch verzögern.

Die Hinweisbekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG hat die Gesellschaft zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger eingestellt.

Über die Coreo AG
Mit der Wandlung zur Coreo AG richtet sich die aus dem Technologie­Beteiligungsunternehmen Nanostart AG hervorgegangene Gesellschaft strategisch neu aus. Entsprechend werden die bestehenden Unternehmensbeteiligungen reduziert und durch neue, renditestarke Immobilieninvestments ergänzt bzw. abgelöst. Mit diesem Konzept entsteht langfristig ein wertbeständiges Immobilienportfolio von ausgewählten Büro-, Einzelhandels- und Wohnobjekten. Das kaufmännische Asset Management erfolgt durch die Coreo AG selbst. Die Strategie soll das Unternehmen langfristig in eine profitable und erfolgreiche Immobilien-AG wandeln.
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Pressekontakt:
Coreo AG
E-Mail: ir@coreo.de  
Tel: +49 (0) 69 21 93 96 0  




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