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DGAP-News News vom 26.07.2016

MyBucks S.A.: Bekanntmachung über Kursstabilisierungsmaßnahmen

DGAP-News: MyBucks S.A. / Schlagwort(e): Börsengang

2016-07-26 / 08:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG.

Bekanntmachung über Kursstabilisierungsmaßnahmen gemäß Art. 5 Abs. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 16. April 2014 und gemäß Art. 6 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 (ersetzt Art. 9 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003) im Zusammenhang mit dem Börsengang der MyBucks S.A.

Luxemburg, den 26. Juli 2016 - Die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA ("Hauck & Aufhäuser") hat im Zusammenhang mit dem Börsengang der MyBucks S.A. (die "Gesellschaft") die Funktion des Stabilisierungsmanager übernommen und war vom 23. Juni 2016 bis 22. Juli 2016 (jeweils einschließlich) (der "Stabilisierungszeitraum") in Bezug auf die am 23. Juni 2016 in den Handel am nicht-regulierten Markt (Entry Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogenen Aktien der Gesellschaft (ISIN: LU1404975507; WKN: A2AJLT) berechtigt, Maßnahmen zur Stützung des Börsen- oder Marktpreises der Aktien der Gesellschaft zu ergreifen, um gegebenenfalls einem erhöhten Angebot von oder einer erhöhten Nachfrage nach Aktien der Gesellschaft entgegenzuwirken (die "Stabilisierungsmaßnahmen").

In ihrer Eigenschaft als Stabilisierungsmanager hat uns Hauck & Aufhäuser mitgeteilt, dass während des Stabilisierungszeitraums keine Stabilisierungsmaßnahmen an der Frankfurter Wertpapierbörse durchgeführt wurden.

Die Hauck & Aufhäuser in ihrer Eigenschaft als Stabilisierungsmanager eingeräumte Greenshoe-Option auf Erwerb von bis zu 150.000 Aktien der Gesellschaft wurde am 22. Juli 2016 in voller Höhe ausgeübt. Sämtliche Erlöse aus der Ausübung der Greenshoe-Option in Höhe von insgesamt 2.025.000 EUR hat die Gesellschaft erhalten.

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung dient nur der Information und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind bereits verkauft worden.

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Verfügung"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verfügung fallen (jede dieser Personen nachfolgend eine "Relevante Person"). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

Manche der Angaben in dieser Pressemitteilung können Prognosen oder sonstige zukunftsgerichtete Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen Finanzlage der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen sich anhand von Begriffen wie beispielsweise "erwarten", "glauben", "vorhersehen", "schätzen", "beabsichtigen", "werden", "könnten", "können" oder "können unter Umständen"" bzw. der verneinenden Verwendung dieser Begriffe oder ähnlicher Ausdrücke erkennen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Aussagen lediglich um Vorhersagen handelt und dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich davon unterscheiden können. Wir beabsichtigen nicht, diese Aussagen zu aktualisieren, um Ereignissen oder Umständen, die nach dem Datum dieses Prospekts eintreten, oder dem Eintritt unvorhergesehener Ereignisse Rechnung zu tragen. Zahlreiche Faktoren, unter anderem die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen, unser Wettbewerbsumfeld, die unserer Branche eigenen Risiken sowie viele sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang mit der Gesellschaft und ihrem Geschäftsbetrieb, können dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in unseren Prognosen oder zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen unterscheiden.



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