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EQS-Ad-hoc News vom 17.02.2023

Bike24 Holding AG: Bevorstehende Verlängerung des Konsortialdarlehensvertrages zu angepassten Konditionen

BIKE24 Holding AG / Schlagwort(e): Finanzierung
Bike24 Holding AG: Bevorstehende Verlängerung des Konsortialdarlehensvertrages zu angepassten Konditionen

17.02.2023 / 11:11 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Bike24 Holding AG: Bevorstehende Verlängerung des Konsortialdarlehensvertrages zu angepassten Konditionen

DRESDEN, 17. Februar 2023 // Die Bike24 Holding AG (die "Gesellschaft") beabsichtigt, den bestehenden Konsortialdarlehensvertrag mit einer Darlehenszusage von insgesamt 50 Millionen EUR, wovon 40 Millionen auf eine endfällige Darlehensfazilität und 10 Millionen EUR auf eine revolvierende Fazilität entfallen, mit den Darlehensgebern vorzeitig zu angepassten Konditionen zu verlängern. Die Darlehensgeber unter dem Konsortialdarlehensvertrag sind die Oldenburgische Landesbank AG, die DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main und die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig.

Die Gesellschaft wurde heute informiert, dass die Gremien der Darlehensgeber - vorbehaltlich formal und inhaltlich zufriedenstellender Dokumentation – der Vertragsanpassung zugestimmt haben. Die Vertragsänderung soll Anfang März unterschrieben werden.

Der zum 30. Juni 2024 auslaufende Konsortialdarlehensvertrag soll bis zum 31. Dezember 2024 verlängert werden, wobei auf die revolvierende Fazilität ab dem 31. Dezember 2023 viertjährliche Regeltilgungen in Höhe von 2 Millionen EUR zu leisten sind. Des Weiteren sieht der angepasste Konsortialdarlehensvertrag eine Verlängerungsoption für eine Laufzeitverlängerung um entweder 12 oder 24 Monaten vor.

Die Konditionen werden an die gegenwärtige Marktlage angepasst. Insbesondere wird sich die Zinsmarge von gegenwärtig 1,5 % bis 2,5 % p.a. (abhängig vom Bruttoverschuldungsgrad) auf 2,75% bis 6,75% p.a. (abhängig vom Nettoverschuldungsgrad) ändern. Die anfängliche Zinsmarge beträgt 5,75% p.a. und wird erstmalig zum 31. März 2023 anhand des Nettoverschuldungsgrades des dann abgelaufenen ersten Quartals überprüft. Der anfängliche Zinssatz beträgt damit rückwirkend ab 1. Januar 2023 5,75% p.a. plus EURIBOR. Ferner werden die Zusicherungen an die makroökonomischen Randbedingungen angepasst und die Zusicherung betreffend den Bruttoverschuldungsgrad bis einschließlich 31. März 2024 ausgesetzt. Neue Zusicherungen (covenants) betreffend Mindest-EBITDA und Mindestliquidität werden aufgenommen. Die Bike24 Holding AG und andere wesentliche Konzerngesellschaften werden marktübliche Transaktionssicherheiten unter dem Darlehensvertrag bestellen.


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Mitteilende Person: Alexander Weiß, General Counsel

Kontaktperson für Fragen von Investoren und Analysten:
Moritz Verleger
Head of Investor Relations
ir@bike24.net
 


Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können 'zukunftsgerichtete Aussagen' darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter 'können', 'werden', 'sollten', 'planen', 'erwarten', 'voraussehen', 'schätzen', 'glauben', 'beabsichtigen', 'projizieren', oder 'abzielen' oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch andere Personen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.


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