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Quelle: Deutsche Börse AG
Kapitalerhöhung
In Aktiengesellschaften geschieht eine Kapitalerhöhung meist durch Ausgabe junger Aktien; erforderlich ist ein entsprechender Beschluss der Hauptversammlung.

Die Möglichkeiten der Beteiligungsfinanzierung über Kapitalerhöhungen sind im Aktiengesetz geregelt (§ 182 ff. AktG).
Kapitalherabsetzung
Durch eine Kapitalherabsetzung wird Kapital an die Aktionäre zurückgezahlt oder eine Unterbilanz der Gesellschaft ausgeglichen. Wichtige Bestimmungen zur Herabsetzung des Grundkapitals sind im Aktiengesetz (AktG) in den §§ 222 bis 240 geregelt.
Kapitalmarkt
Über den Kapitalmarkt erhalten Unternehmen und der Staat Mittel für langfristige Investitionen. Man unterscheidet zwischen einem organisierten Kapitalmarkt, der über Banken und Börsen abläuft, und einem nicht organisierten (grauen) Kapitalmarkt.
Kapitalverwässerung
Durch die Ausgabe von Gratisaktien oder junger Aktien erhöht sich das Aktienkapital einer Gesellschaft bei gleich bleibendem Unternehmenswert. Dadurch vermindert sich der innere Wert einer Aktie und der Anteil eines Altaktionärs am Unternehmen. Um eine Kapitalverwässerung beim Altaktionär zu vermeiden, erhält dieser Bezugsrechte auf die zusätzlichen Aktien.
Kassabörse
In Deutschland beträgt dieser Zeitraum zwei Börsentage. Der Kassamarkthandel an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse wird sowohl an der traditionellen Präsenzbörse als auch im elektronischen Handelssystem Xetra abgewickelt.

Gegensatz: Terminmarkt

Synonyme:   Effektivmarkt, Kassamarkt, Lokomarket, Spotmarkt
Kassakurs
Preis, der nur einmal börsentäglich – gewöhnlich zur Mitte der Börsensitzung – festgestellt wird. Wertpapiere werden vor allem dann zur Kasse gehandelt, wenn ihre Liquidität für den fortlaufenden Handel nicht ausreicht.
Kassamarkt
Synonyme: Effektivmarkt, Spot Markt. Als Kassamarkt wird der Bereich der Börse bezeichnet, bei dem die Ausführung einer Wertpapierorder und ihre Erfüllung zeitlich eng beieinander liegen. In Deutschland beträgt dieser Zeitraum zwei Börsentage. Am Terminmarkt sind dagegen Abschluss und Erfüllung zeitlich voneinander getrennt.
Kaufoption
Der Käufer eines Calls erwartet, dass während der Laufzeit des Optionsscheins der Preis des Basiswerts steigt. Daher erwirbt er das Recht, innerhalb der Laufzeit (amerikanische Option) oder am Ende der Laufzeit (europäische Option) eine bestimmte Anzahl des Basiswerts zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Der Verkäufer eines Calls muss zu diesem Preis liefern und erhält dafür vom Käufer eine Prämie. Die meisten Optionsscheine sehen jedoch keine effektive Lieferung des Basiswerts, sondern einen Barausgleich vor. Synonym: Call (Optionsscheine)
Knock-out-Schein mit Stop-loss-Schwelle
Knock-out-Produkte sind mit einer Knock-out-Schwelle und einer Stop-loss-Schwelle ausgestattet. Notiert ihr Basiswert auf der Knock-out-Schwelle, hat das Derivat einen Wert von Null. Es verfällt aber bereits an der Stop-loss-Schwelle. Die Anleger bekommen den Restwert ausgezahlt, dessen Höhe vom Abstand zur Knock-out-Schwelle abhängt. Meist ist dieser Restwert jedoch äußerst niedrig.

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Knock-out-Schein ohne Stop-loss-Schwelle
Knock-out-Produkte sind mit einer Knock-out-Schwelle ausgestattet, auch Basispreis oder Finanzfinanzierungslevel genannt. Notiert der Basiswert auf dieser Schwelle, verfällt das Knock-out-Papier wertlos. Darüber (Call) bzw. darunter (Put) entwickelt sich der Preis des Derivats gehebelt zum Kurs des Basiswerts.

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Knock-out-Schwelle
Knock-out-Schwellen bei Hebelprodukten stellen eine Barriere dar. Wenn der zugrunde liegende Basiswert diese Barriere über- bzw. unterschreitet, verfällt der Knockout-Schein und ist wertlos. Manche Knock-out-Scheine haben zusätzlich eine Stop-Loss-Schwelle eingebaut und können gegen einen geringen Restwert verkauft werden.
Kommissionshandel
Geschäft in Waren oder Wertpapieren, das ein Kommissionär in eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung durchführt. Beispiele für den Kommissionshandel sind die Börsengeschäfte der Banken, die sie im Auftrag ihrer Kunden durchführen.

Einzelheiten zum Kommissionsgeschäft regelt das Handelsgesetzbuch (§ 383 Abs. 1 HGB).
Kompensationsgeschäft
Im engeren Sinn versteht man unter Kompensationsgeschäften die Ausführung von zwei Aufträgen desselben Marktteilnehmers gegeneinander. Diese werden bei Aufgabe als solches gekennzeichnet, für den Auftraggeber fällt die Courtage nur einfach an.

Ein Kompensationsgeschäft im weiteren Sinne ist ein Handel, bei dem Käufe und Verkäufe innerhalb einer Bank ausgeglichen werden können, ohne eine Börse einzubeziehen.
Konjunkturindikatoren
Mit Konjunkturindikatoren werden Konjunkturschwankungen identifiziert und gemessen. Unterschieden werden Früh-, Präsenz- und Spätindikatoren. Zu den Frühindikatoren gehören der ifo-Geschäftsklimaindex, die ZEW-Konjunkturerwartungen und die Consumer Confidence. Präsenzindikatoren sind z. B. Arbeitsmarktdaten oder Auftragseingänge, als Spätindikatoren dienen u. a. das Preisniveau und der Außenhandel.
Konsortialbank
Konsortialbanken unterstützen Emittenten bei der Emission von Wertpapieren. Sie übernehmen zusammen mit dem Emittenten die Prospekthaftung.
Konsortialführer
Bank, die in einem Konsortium die Leitungs- und Verwaltungsaufgaben übernimmt.
Konsortium
Ein Konsortium besteht aus mehreren rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen (Konsorten) und wird von einem oder mehreren Konsortialführern geleitet. Konsortien werden zur Lösung von größeren Finanzierungsaufgaben gebildet, wie die Platzierung von Wertpapieren. Dabei schließen sich Kreditinstitute oder Wertpapierhandelshäuser zu Emissionskonsortien zusammen. Sie übernehmen die Aktien oder Anleihen vom Emittenten und platzieren sie am Kapitalmarkt. Dadurch wird das Platzierungsrisiko auf mehrere Gesellschaften verteilt. Das Konsortium wird zumeist aufgelöst, wenn das gesetzte Ziel erreicht ist.
Kontinuierlicher Handel
Beim fortlaufenden Handel werden Wertpapierkurse je nach Auftragslage zum nächstmöglichen Zeitpunkt festgestellt. Aufgrund von Mindestschlussgröße Eins wird im kontinuierlichen Handel bereits ab einer Aktie gehandelt. Zum fortlaufenden Handel lässt die Börsengeschäftsführung umsatzstarke Wertpapiere zu. Die Notierung eines Wertes im Fortlaufenden Handel ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in einen der Auswahlindizes der Deutschen Börse. Um zum Fortlaufenden Handel zugelassen zu werden, kann es bei unzureichender Liquidität erforderlich sein, mindestens einen Designated Sponsor zu verpflichten. Synonyme: Fortlaufender Handel, Variabler Handel
Kontraktgegenstand
Basiswerte können Waren oder Finanzinstrumente (Aktien, Anleihen, Devisen, Indizes etc.) sein. Der Basiswert bei Aktienoptionen etwa ist die entsprechende Aktie, bei einem DAX® -Future ist das Underlying der DAX-Index.

Neben konkret lieferbaren Basiswerten (z. B. Waren, Aktien, Anleihen, Devisen) gibt es fiktive (synthetische/abstrakte) Underlyings. Diese künstlich geschaffenen Basiswerte sind standardisierte Handelsobjekte, die als Bezugsgröße mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen versehen werden. So liegt beispielsweise dem Bund-Future ein abstrakter Basiswert zugrunde, der eine idealtypische Bundesanleihe mit einer Verzinsung von 6 Prozent und einer Laufzeit von zehn Jahren repräsentiert. Indizes wie DAX können ebenfalls synthetische Basiswerte sein: Grundlage ist dann ein Aktienportfolio, das die DAX-Werte mit ihren entsprechenden Gewichtungen repräsentiert.

Synonyme: Basiswert, Underlying
Kontraktwert
Zum Beispiel hat ein DAX®-Futures-Kontrakt einen Kontraktwert von 25 pro DAX-Indexpunkt. Bei Futures auf den Dow Jones EURO STOXX 50® oder TecDAX® sind es 10 pro Indexpunkt.
Kooperationsbörsen
Ziel des Kooperationsabkommens der Börsen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und München war es, eine höhere Preisbildungsqualität zu erreichen und die Betriebskosten zu senken. Dazu wurde das elektronische Handelssystem IBIS durch Xetra® ersetzt und Dach-Skontren zur einheitlichen Berechnung der Kurse eingeführt.
Korrelationskoeffizient
Der Korrelationskoeffizient gibt an, wie sich zwei Finanzprodukte, beispielsweise ein Index und eine Aktie, im Verhältnis zueinander entwickeln. Hierbei kann der Korrelationskoeffizient Werte zwischen -1 und +1 annehmen. Bei einer Ausprägung von +1 besteht ein vollständiger linearer Zusammenhang: Steigt/fällt der Index, steigt/fällt der Kurs der Aktie in genau demselben Maße. Eine Ausprägung von – 1 zeigt einen vollständigen negativen linearen Zusammenhang auf: Fällt der Index, steigt die Aktie in genau demselben Maße und umgekehrt. Bei einem Korrelationskoeffizienten von null ist kein linearer Zusammenhang zu erkennen. Dennoch können in diesem Fall nicht-lineare Zusammenhänge zwischen den beiden Merkmalen vorliegen.
Kupon
Früher stand Kupon als Sammelbezeichnung für Dividenden bzw. Zinsberechtigungsscheine aus Papier, die Wertpapieren beigefügt waren. Eine Aktie oder Anleihe war mit einem Kuponbogen ausgestattet, der aus Einzelkupons und einem Erneuerungsschein bestand. Die Einzelkupons berechtigten den Eigentümer, seine aus dem Wertpapier folgenden Dividenden- oder Zinsansprüche bei einer Bank geltend zu machen.

Mittlerweile ist die automatische Einziehung der Kupons und Überweisung der Dividenden- oder Zinserträge durch die Depot verwaltende Bank die Regel. Auszahlungsansprüche aus Kupons verjähren nach vier Jahren.

Heute wird der Begriff Kupon noch für die jährliche Verzinsung des Nominalwertes einer Anleihe verwandt und in Prozent ausgedrückt.
Kurs
Mit der Änderung des Börsengesetzes im Rahmen des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes im Jahr 2002 wurden die Begriffe Kurs sowie die Amtlichkeit der Kursfeststellung und des Kursmaklers abgeschafft. Der Begriff „Preis“ hat den Ausdruck „Kurs“ ersetzt. Umgangssprachlich wird „Börsenkurs“ jedoch weiterhin gleichbedeutend mit „Börsenpreis“ verwendet.
Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV wird berechnet, indem man den aktuellen Aktienkurs in Euro durch den Reingewinn pro Aktie, den die AG jährlich erzielt, dividiert. Es gibt an, mit dem Wievielfachen des erwarteten Unternehmensgewinns eine Aktie aktuell an der Börse bewertet wird bzw. welchen Betrag ein Investor für 1 € Gewinn zu zahlen hat.

Das KGV ist umso niedriger, je größer der Ertrag des Unternehmens ist. Somit spiegelt es die langfristige Ertragserwartung des Unternehmens wider. Das KGV ist daher ein gängiger Maßstab bei der Bewertung von Aktien und ist insbesondere nützlich für einen Vergleich innerhalb einer Branche und eines Jahres. Eine generelle Aussage, ab welchem KGV-Wert eine Aktie über- bzw. unterbewertet ist, lässt sich jedoch nicht treffen.
Kursart
Man unterscheidet acht Kursarten:

Im Parketthandel:

E = Eröffnungskurs

K = Kassakurs bei Papieren mit täglich einer Preisfeststellung durch den Skontroführer, i.d.R. gegen 12.00 Uhr

V = variabler Handel bei fortlaufender Notierung, jederzeit Preisfeststellung möglich

Im Xetra® -Handel:

A = Auction (Mittagsauktion)

C = Continous Trading (fortlaufender Handel)

F = Final Auktion (Schlussauktion)

O = Opening Auction (Eröffnungsauktion)

V = Volatility Interruption Auction (Auktion nach einer Unterbrechung wegen starker Kursbewegung)
Kurshinweise
Kurshinweise sind Kürzel, die im Präsenzhandel mit einem Preis veröffentlicht werden und zusätzliche Informationen zum Preis bzw. zum Wertpapier bieten.

Folgende Kurshinweise werden verwendet:

B = Brief: Es fand kein Umsatz statt; zu diesem Preis bestand nur Angebot

ex D = Erste Notiz unter Abschlag der Dividende

ex BR = Erste Notiz unter Abschlag eines Bezugsrechts

G = Geld: Es fand kein Umsatz statt; zu diesem Preis bestand nur Nachfrage

- = gestrichen: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden

ex A = nach Ausschüttung: Erste Notiz unter Abschlag einer Ausschüttung

ex BA = nach Berichtigungsaktien: Erste Notiz nach Umstellung des Kurses auf das aus Gesellschaftsmitteln berichtigte Aktienkapital

ex SP = nach Splitting: Erste Notiz nach Umstellung des Kurses auf die geteilten Aktien

ex ZS = nach Zinsen: Erste Notiz unter Abschlag der Zinsen

ex AZ = nach Ausgleichszahlung: Erste Notiz unter Abschlag einer Ausgleichszahlung

ex BO = nach Bonusrecht: Erste Notiz unter Abschlag eines Bonusrechts

ex abc = ohne verschiedene Rechte: Erste Notiz unter Abschlag verschiedener Rechte

ausg = ausgesetzt: Die Kursnotierung ist ausgesetzt; ein Ausruf ist nicht gestattet

- Z = gestrichen Ziehung: Die Notierung der Schuldverschreibung ist wegen eines Auslosungstermins ausgesetzt. Die Aussetzung beginnt zwei Börsentage vor dem festgesetzten Auslosungstag und endet mit Ablauf des Börsentages danach

C = Kompensationsgeschäft: Zu diesem Kurs wurden ausschließlich Aufträge ausgeführt, bei denen Käufer und Verkäufer identisch waren

H = Hinweis: Auf Besonderheiten wird gesondert hingewiesen
Kursindex
Gegensatz: Performance-Index. Kursindizes zeichnen die reine Kursentwicklung der Aktien oder Renten nach.

Alle Aktien- und Rentenindizes werden von der Deutschen Börse als Kurs- und als Performance-Index berechnet. In Aktien-Kursindizes sind Dividendenzahlungen und Kapitalveränderungen nicht enthalten; diese Indizes bilden also auch die bei Dividenden üblichen Kursabschläge ab. Bei Renten-Kursindizes bleibt der Zinsertrag unberücksichtigt, der sich bei Reinvestition des abdiskontierten durchschnittlichen Jahreskupons erzielen ließe.
Kurslücke
Kurslücken bilden sich insbesondere, wenn der Handel mit einer Aktie unterbrochen wird. Die Bewertung der Aktie kann sich dann in kürzester Zeit ändern. Bei einer längeren Unterbrechung können alle Marktteilnehmer die neuesten Informationen verarbeiten und die Aktie neu bewerten. In solchen Fällen kann es daher zu erheblichen Kurssprüngen kommen. Als Kurslücke wird auch der Sprung zwischen dem Eröffnungskurs und dem Schlusskurs des Vortages bezeichnet. Die technische Aktienanalyse benutzt Kurslücken (Gaps) als Trendindikatoren. Man unterscheidet: Gewöhnlicher Gap, Ausbruchs-Gap, Ausreißer-Gap und Erschöpfungs-Gap. Synonyme: Gap, Kurssprung
Kursmakler
Mit der Änderung des Börsengesetzes im Rahmen des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes im Jahr 2002 wurden Kurse und die Amtlichkeit der Kursfeststellung und des Kursmaklers abgeschafft. Seitdem stellen Skontroführer im Parketthandel die Preise der Wertpapiere.
Kursmaklerkammer
Ihre Hauptaufgaben sind die Mitwirkung bei der Bestellung und Entlassung von Kursmaklern und die Börsengeschäftsführung.
Kurssprung
Kurssprünge bilden sich insbesondere, wenn der Handel mit einer Aktie unterbrochen wird. Die Bewertung der Aktie kann sich dann in kürzester Zeit ändern. Bei einer längeren Unterbrechung können alle Marktteilnehmer die neuesten Informationen verarbeiten und die Aktie neu bewerten. In solchen Fällen kann es daher zu erheblichen Kurssprüngen kommen. Als Kurssprung wird auch der Sprung zwischen dem Eröffnungskurs und dem Schlusskurs des Vortages bezeichnet. Die technische Aktienanalyse benutzt Kurssprünge (Gaps) als Trendindikatoren. Man unterscheidet: Gewöhnlicher Gap, Ausbruchs-Gap, Ausreißer-Gap und Erschöpfungs-Gap. Synonyme: Gap, Kurslücke
Kurswert
Kurswerte werden, je nach Art des Wertpapiers, entweder durch Stück- oder durch Prozentnotierung publiziert:

Kurswerte von Aktien und Optionen werden von der Börse als Stücknotiz (d. h. in Währungseinheiten pro Stück) veröffentlicht. Schuldverschreibungen und Future-Kontrakte werden als Prozentnotiz (d. h. in Prozent vom Nennbetrag) notiert. Formel: Kurswert (KW) = Nennbetrag x Kurs/100

Der Kurswert ist maßgebend für die steuerliche Bewertung des Wertpapiers.
Kurszusätze
Man unterscheidet folgende Kurszusätze:

b (oder Kurs ohne Zusatz) = bezahlt: Alle Aufträge wurden ausgeführt; Angebot und Nachfrage waren ausgeglichen.

bG = bezahlt Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge wurden nicht vollständig ausgeführt; es bestand weitere Nachfrage.

bB = bezahlt Brief: Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge wurden nicht vollständig ausgeführt; es bestand weiteres Angebot.

ebG = etwas bezahlt Geld: Die limitierten Kaufaufträge konnten zum festgestellten Kurs nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden

ebB = etwas bezahlt Brief: Die limitierten Verkaufsaufträge konnten zum festgestellten Kurs nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden.

ratG = rationiert Geld: Die zum Kurs und darüber limitierten sowie die unlimitierten Kaufaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden.

RatB = rationiert Brief: Die zum Kurs und darüber limitierten sowie die unlimitierten Verkaufsaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden.

*: Kleine Beträge konnten nicht gehandelt werden.