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Quelle: Deutsche Börse AG
b oder Kurs ohne Zusatz (Kurszusatz)
Der Kurszusatz b steht für bezahlt und bedeutet, dass die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge vollständig ausgeführt wurden.

Kurszusätze sind Kürzel, die im Präsenzhandel dem Kurs hinzugefügt werden. Sie geben an, wie die jeweilige Auftragslage bei der Preisfeststellung berücksichtigt werden konnte. Diese Information ist Teil der Tickdaten. Die Tickdaten können Sie auf dem Datenblatt eines Wertpapiers unter dem Reiter "Kurs- und Umsatzhistorie" einsehen.
B-Aktien
B-Aktien sind Aktien chinesischer Unternehmen, die an den Börsen von Shanghai und Shenzhen gehandelt werden. Der Nennwert der Aktien wird in Renminbi festgestellt, aber anders als A-Aktien, werden B-Aktien nicht in Renmimbi gehandelt, sondern in US-Dollar an der Shanghaier Börse und in Hongkong Dollar in Shenzhen. B-Aktien waren ursprünglich nur für ausländische Investoren handelbar, seit 2001 können sie eingeschränkt auch von Chinesen gekauft und verkauft werden.
Backwardation
Backwardation beschreibt eine spezielle Preisstruktur an den Terminmärkten für Rohstoffe. Man spricht von Backwardation, wenn ein Rohstoff, der sofort geliefert und zum Kassapreis gehandelt wird, teurer ist bei einem Termingeschäft mit späterem Liefertermin. Der umgekehrte Fall wird contango genannt. Backwardation kommt vor, wenn die Marktteilnehmer mit sinkenden Preisen rechnen oder ein Rohstoff akut knapp ist. Eigentlich führen Lagerhaltungs- und Zinsbindungskosten dazu führen, dass Waren per Termin teurer sind als auf dem Kassamarkt.
Baisse
Investoren in einem Baisse-Markt – auch Bärenmarkt („bear market“) genannt – sind in der Regel pessimistisch eingestellt und nehmen Baisse-Positionen ein; beispielsweise verkaufen sie ihe Wertpapiere oder nehmen Leerverkäufe vor.

Als Folge fallen die Kurse über einen längeren Zeitraum hinweg; entsprechend sind Baisse-Märkte durch rückläufige Indizes gekennzeichnet. Bei dem gegenläufigen Markttrend steigender Preise spricht man von einer Hausse oder einem Bullenmarkt („bull market“).
Bandbreiten-Zertifikat
Bandbreiten-Zertifikate gehören zur Gruppe der Outperformance- Zertifikate, besitzen jedoch zwei Kursschwellen, innerhalb derer die Teilhabe an Kursgewinnen oder -verlusten des Basiswertes (sog. Underlying) gehebelt ist.

Liegt der Kurs des zugrunde liegenden Underlyings zur Fälligkeit des Zertifikats innerhalb der Bandbreite, bekommt der Anleger die Aktie und einen Barausgleich in Höhe der Differenz zwischen Kurs und Untergrenze. Liegt der Kurs unterhalb der Bandbreite, erhält er nur die Aktie; oberhalb der Bandbreite erhält er einen Barausgleich in Höhe der Obergrenze plus der Differenz zwischen Ober- und Untergrenze. An Gewinnen oberhalb der Kursspanne partizipiert der Investor nicht.

Bandbreiten-Zertifikate sind für einen Anleger v. a. dann interessant, wenn er bis zur Fälligkeit weder starke Kursanstiege noch hohe Kursverluste des Basiswertes erwartet.

Mehr Details zu Bandbreiten-Zertifikaten finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Wissen
Barausgleich (Optionsscheine)
Kann ein Basiswert nicht effektiv an den Optionsscheininhaber geliefert werden (z. B. bei Index-Optionsscheinen), findet ein Barausgleich statt. Dabei wird der Differenzbetrag zwischen dem vereinbarten Ausübungspreis und dem aktuellen Marktwert des Basiswertes ermittelt und an den Optionsscheininhaber ausgezahlt. Wenn die Option keinen inneren Wert besitzt, beträgt die Rücknahme null, d. h. der Optionsscheininhaber erhält keine Zahlung.
Bardividende
Unternehmen zahlen auf ausgeschüttete Gewinne Körperschaftsteuer. Die an einen Aktionär ausgezahlte Dividende ist daher um die Körperschaftssteuer vermindert und wird als Bardividende oder Nettodividende bezeichnet.

Ein Beispiel:Bruttodividende: 3 €Körperschaftsteuer (25 %): 0,75 €Bardividende: 2,25 €
Basishandel
Außerbörsliches Future-Geschäft, bei dem gleichzeitig ein Future und das dem Future zugrunde liegende Basisinstrument am Kassamarkt ge- oder verkauft wird.
Basispreis
Preis, zu dem das Kauf- oder Verkaufsrecht einer Option ausgeübt werden kann.
Der Basispreis gibt den Kurs an, zu dem der Basiswert am Ende der Laufzeit (bei der Europäischen Option) oder zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit (bei der Amerikanischen Option) bezogen oder abgegeben werden kann.

Bei sog. Knock-out-Scheinen beschreibt der Basispreis die Knock-out-Schwelle, bei deren Erreichen der Knock-out- Schein wertlos wird.
Basispunkt
International übliches Maß für Zinssätze und Renditen, entspricht 0,01 Prozent.
Die absoluten Veränderungen bei Renditen und Zinsätzen werden oft in Basispunkten angegeben. Ein Basispunkt entspricht einem Hunderstel Prozentpunkt; eine Zinssenkung um 25  Basispunkte entspricht einer Senkung von beispielsweise 2,5 auf 2,25 Prozent.
Basiswert
Das einem Derivat zugrunde liegende Handelsobjekt.

Der Basiswert ist das Objekt, auf das sich ein derivatives Wertpapier wie beispielsweise eine Option, ein Optionsschein oder ein Anlageprodukt bezieht. Basiswerte können Waren oder Finanzinstrumente (Aktien, Anleihen, Devisen, Indizes etc.) sein. Der Basiswert bei Aktienoptionen ist z. B. die entsprechende Aktie, beim DAX-Future ist der DAX das Handelsobjekt und damit der Basiswert, bei einem Rohstoff-Zertifikat der Rohstoff.

Neben physisch lieferbaren Basiswerten (z. B. Waren, Aktien, Anleihen, Devisen) gibt es fiktive (synthetische) Underlyings, z. B. eine idealtypische Anleihe beim Euro-Bund-Future.

Häufig werden bei Zertifikaten von den Emittenten eigene Basiswerte definiert, z.B. selbst zusammengestellte Indizes oder genau festgelegte Aktienkörbe. Je nach Produktbedingungen kann sich die genaue Zusammensetzung dieser Basiswerte auch während der Laufzeit ändern.


Synoym:

Bezugswert
Basket-Zertifikat
Anlageprodukt, dessen Wertentwicklung von einem Wertpapierkorb abhängt.

Mit dem Kauf eines Basket-Zertifikats erwirben Anleger entsprechend dem Bezugsverhältnis einen Bruchteil eines Wertpapierkorbs. Die Zusammenstellung des Korbs bestimmt der Emittent vor der Notierung des Zertifikats. Die Auswahlkriterien für die enthaltenen Aktien oder Wertpapiere sind bekannt und bleiben während der Laufzeit des Zertifikats in der Regel unverändert. In diesem Fall spricht man auch von einem passiven Basket. Bei einigen Zertifikaten kann sich die Zusammensetzung des Korbs aber auch mit der Zeit ändern, dann ist von einem aktiven Basket die Rede.

Basket-Zertifikate verbriefen im Gegensatz zu Aktien keinen Anspruch auf eine Dividende.
Auch die begrenzte Laufzeit sollte beachtet werden
bB (Kurszusatz)
Kuszusatz: bezahlt Brief. Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge wurden nicht vollständig ausgeführt; es bestand weiteres Angebot.

bB steht für bezahlt Brief und bedeutet, dass die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge nicht vollständig ausgeführt werden konnten. Es bestand ein Angebotsüberhang. Kurszusätze sind Kürzel, die im Präsenzhandel dem Kurs hinzugefügt werden. Sie geben an, wie die jeweilige Auftragslage bei der Preisfeststellung berücksichtigt werden konnte. Diese Information ist Teil der Tickdaten. Die Tickdaten können Sie auf dem Datenblatt eines Wertpapiers unter dem Reiter "Kurs- und Umsatzhistorie" einsehen.

Behauptet
Behauptet ist eine Bezeichnung aus der Börsenberichterstattung und steht für eine Marktsituation, bei der die Kurse im Vergleich zum Vortag leicht gestiegen sind.
Belegschaftsaktie
Belegschaftsaktien stammen entweder aus Kapitalerhöhungen des Unternehmens oder werden von diesem an der Börse gekauft. Meist werden sie zu einem Vorzugskurs ausgegeben, der erheblich unter dem Börsenkurs liegt. Erwerber von Belegschaftsaktien müssen in der Regel eine Sperrfrist von bis zu fünf Jahren einhalten, bevor sie ihre Aktien verkaufen dürfen.

Die Ausgabe von Belegschaftsaktien ermöglicht es einerseits, die Mitarbeiter stärker an das Unternehmen zu binden. Andererseits werden die Aktien zunehmend als Element flexibler Vergütungssysteme – und damit zur Förderung der Mitarbeitermotivation – eingesetzt
Beleihungswert
Der Beleihungswert eines beliehenen Wertpapierdepots wird täglich von der Bank berechnet. Dabei legt sie Beleihungsgrenzen für bestimmte Wertpapiergattungen fest: Deutsche Aktien können zumeist mit 50 Prozent ihres Wertes beliehen werden, Anleihen und Fondsanteile mit 60 Prozent.
Benchmark
Benchmark (engl. für Maßstab) dient zumeist dazu, die Performance von aktiv verwalteten Fonds zu bewerten. Dazu wird die Wertentwicklung eines Portfolios mit einem vorher festgelegten Referenzwert verglichen, in der Regel einem Index. Bei aktiv verwalteten Fonds ist es das Ziel des Fondsmanagements, eine vorher definierte Benchmark zu übertreffen
Berichtigungsaktie
Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden offene Rücklagen in Grundkapital umgewandelt. Durch die Ausgabe von Berichtigungsaktien werden die Aktionäre am neuen Grundkapital im Verhältnis ihres bisherigen Anteils beteiligt. Dadurch wird eine Kapitalverwässerung der Altaktionäre ausgeschlossen. Berichtigungsaktien sind ohne Zulassungsverfahren zum Börsenhandel zugelassen. Der Kurs der Altaktien vermindert wie beim Bezugsrecht sich durch die Ausgabe der neuen Aktien entsprechend der vorgenommenen Kapitalerhöhung Der Depotwert eines Aktionärs bleibt jedoch unverändert. Ein Aktionär profitiert durch die neuen Aktien, wenn auf die Berichtigungsaktien eine unveränderte Dividende gezahlt wird..
Bestens
Bei einer Bestens-Order erteilen Anleger den Auftrag, ein Wertpapier zum nächsten möglichen Kurs zu verkaufen. Es wird deshalb keine Preisuntergrenze berücksichtigt. Bei einer unlimitierten Kauforder spricht man von „Billigst“. Setzen Anleger Preisgrenzen, so spricht man von einer Limit Order.
Beta-Faktor
Der Beta-Faktor (kurz: Beta) beschreibt, in welchem Ausmaß der Kurs einer Aktie die Wertentwicklung eines Index nachvollzieht; er misst also die Schwankungsintensität (Volatilität) einer Aktie im Vergleich zu einem Index. Eine Aktie mit einem Beta größer (kleiner) eins reagiert überproportional (unterproportional) auf Änderungen des Index. Beträgt das Beta 1,2, führt ein Anstieg (Abfall) des Index um 10 Prozent zu einem Anstieg (Abfall) der Aktie um 12 Prozent.

Bei einem bekannten Markttrend können Aktien anhand ihres Beta-Faktors bewertet werden. In einem steigenden Markt bieten Aktien mit einem Beta größer eins überproportionale Gewinnchancen, in einem fallenden Markt mit einem Beta kleiner eins geringere Verluste. Dabei wird unterstellt, dass der Beta-Faktor der vergangenen Periode auch in der Zukunft gültig bleibt.

Die Gültigkeit des Beta-Faktors ist an den Korrelationskoeffizienten gebunden. Je größer der Korrelationskoeffizient ist, desto zuverlässiger ist die mit Hilfe des Betafaktors geschätzte Entwicklung. Während der Korrelationsfaktor Maß für die Richtung (positiv oder negativ) und die Eintrittswahrscheinlichkeit der Kongruenz (Gleichläufigkeit) zwischen der Entwicklung der Aktie und der eines Index darstellt, zeigt der Betafaktor den Grad der Abweichung an.
Bewertungskennzahlen der Deutschen Börse
Die Kennzahlen werden anhand der Xetra-Schlusskurse der letzten 30 Börsentage berechnet und auf ein Jahr hochgerechnet. Sämtliche Veränderungsraten werden logarithmiert, bevor aus diesen die Kennzahlen berechnet werden. Hierdurch wird die Asymmetrie zwischen positiven und negativen Veränderungsraten teilweise ausgeglichen, da positive wie negative Veränderungsraten der Normalverteilung angenähert werden.
Bezugspreis
Synonyme: Ausgabepreis, Basispreis
Bezugsrecht
Ein Bezugsrecht wird den Aktionären i. d. R. bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen, einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, bei der Ausgabe von Wandel-, Options- und Gewinnschuldverschreibungen oder bei der Emission von Genussscheinen eingeräumt. Die Anzahl der jungen Aktien, die jedem Aktionär zustehen, ergibt sich aus dem sog. Bezugsverhältnis – d. h. der Relation Altaktien zu jungen Aktien –, das sich rechnerisch aus dem Umfang der Kapitalerhöhung ableitet und in der Regel vom Vorstand bekannt gegeben wird.

Die Aktionäre können innerhalb einer ebenfalls vom Vorstand bekannt gegebenen Bezugsfrist (mindestens zwei Wochen) das Bezugsrecht ausüben oder es an der Börse verkaufen. Der Wert des Bezugsrechts lässt sich rechnerisch ermitteln, unterliegt jedoch nach dessen Handelsaufnahme an einer Börse den Gesetzen von Angebot und Nachfrage.

Am ersten Handelstag des Bezugsrechts wird der rechnerische Wert des Bezugsrechts vom Kurs der alten Aktien abgezogen. Für den Aktionär ergibt sich daraufhin eine Vermögensumschichtung, jedoch keine Vermögensänderung.

Im Rahmen der Deregulierung des Aktienrechts wurde für die sog. „kleine AG“ die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses geschaffen: Das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen ist in diesem Fall ausgeschlossen, wenn die Kapitalerhöhung 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt oder der Ausgabepreis der jungen Aktien den der alten nicht wesentlich unterschreitet. Somit ist gewährleistet, dass der Altaktionär auch nach der Kapitalerhöhung seinen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft zumindest annähernd hält; eine Kapitalverwässerung ist also praktisch ausgeschlossen.

Mehr Details zum Bezugrechtehandel finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Wissen
Bezugsverhältnis (Optionsscheine)
Das Bezugsverhältnis gibt an, auf wie viele Einheiten des Basiswertes sich ein derivatives Wertpapier wie z.B. ein ETF, ein Anlagezertifikat oder ein Optionsschein bezieht. Das Bezugsverhältnis ist ein Bruchteil des Basiswertes.

Im Optionshandel bestimmt das Bezugsverhältnis die Anzahl der Optionen, die benötigt werden, um bei Ausübung eine Einheit des Basiswertes zu kaufen bzw. zu verkaufen und entspricht dem Kehrwert des Optionsverhältnisses.
bG (Kurszusatz)
Kurszusätze sind Kürzel, die im Präsenzhandel dem Kurs hinzugefügt werden. Sie geben an, wie die jeweilige Auftragslage bei der Preisfeststellung berücksichtigt werden konnte. Diese Information ist Teil der Tickdaten. bG steht für bezahlt Geld und bedeutet, dass die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge nicht vollständig ausgeführt werden konnten. Es bestand ein Nachfrageüberhang.
Bid
Ein Marktteilnehmer veröffentlicht das Bid durch Einstellung in das Orderbuch eines elektronischen Handelssystems, in selten Fällen durch Ausruf  auf dem Parkett. Bei Anlage- und Hebelprodukten wird der Kaufkurs von den Emittenten gestellt.   Synonym:  Kaufkurs, Geldkurs Gegensatz: Ask
Bilanzanalyse
Man unterscheidet zwischen der internen und der externen Bilanzanalyse. Die interne Bilanzanalyse generiert für die Geschäftsleitung Unternehmensinformationen und ist Teil des betrieblichen Controllings. Bei der externen Bilanzanalyse untersuchen außen stehende Personen oder Institutionen (bei börsennotierten Unternehmen z. B. Analysten oder Rating-Agenturen) die wichtigsten Kennzahlen und die Ausführung des publizierten Jahresabschlusses. Sie versuchen, dadurch ein möglichst genaues Bild von der Ertragskraft, Kreditwürdigkeit und Rentabilität des Unternehmens zu gewinnen. Die Aussagekraft der externen Bilanzanalyse ist jedoch begrenzt, da Unternehmen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses gesetzlich zugelassene Wahlrechte und Ermessensspielräume nutzen und so den Jahresabschluss bewusst gestalten können („Bilanzpolitik“).

Die Bilanzanalyse ist das wichtigste Instrument der Fundamentalanalyse.
Billigst
Billigst

Der Besitzer eines Wertpapiers erteilt den Auftrag, dieses zum nächsten möglichen Kurs zu kaufen. Es wird deshalb keine Preisobergrenze berücksichtigt.
Bindungsfrist
Synonym: Lock-up Period.

Durch die Bindungsfrist werden Neuaktionäre nach dem Börsengang vor Kurseinbrüchen geschützt, die duch den Verkauf von Aktienpaketen der Altaktionäre entstehen könnten.
Black-Scholes-Modell
Benannt nach den amerikanischen Wissenschaftlern Black und Scholes. Die Formel berücksichtigt die fünf wichtigsten Einflussgrößen für den Optionspreis: den Aktienkurs, den Ausübungspreis, die Restlaufzeit, den Zinssatz und die Volatilität.
Blankoverkauf
Bei einem Leerverkauf spekuliert der Verkäufer darauf, dass er die zu liefernden Wertpapiere bzw. Waren zum Erfüllungszeitpunkt unter seinem Verkaufspreis erwerben kann. Die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufskurs verbleibt ihm als Gewinn bzw. Verlust. In Deutschland müssen Börsengeschäfte innerhalb von zwei Tagen erfüllt werden. Leerverkäufe, bei denen diese Frist nicht eingehalten wird, können nur durch Wertpapierleihe getätigt werden. Der Verkäufer liefert dabei geliehene Papiere. Die Papiere kauft er spätestens bis zum Ende der Wertpapierleihfrist bzw. der Laufzeit des Pensionsgeschäfts, um seinen Rückgabeverpflichtungen gegenüber dem Verleiher bzw. Pensionsgeber nachzukommen. Synonym: Leerverkauf, Verkauf à découvert
Bluechips
Als Bluechips bezeichnet man umgangssprachlich Aktien von großen und ertragsstarken Unternehmen. In Deutschland können dies Aktien aus dem Leitindex DAX® sein. Ursprünglich bezeichnet der Begriff die blauen Spielchips, die bei Casinospielen den höchsten Wert haben.
Bobl-Future
Der Bobl-Future (Bobl = Bundesobligation) wird an der Eurex® gehandelt. Grundlage des Kontraktes ist eine aus einem Korb lieferbarer Anleihen berechnete, fiktive Anleihe mit einem Coupon von 6 Prozent. Die Restlaufzeit der lieferbaren Anleihe liegt zwischen 4,5 und 5,5 Jahren. Der Kontraktwert beträgt 100.000 Euro.

 
Bonds
Anleihen werden von der "öffentlichen Hand", von Kreditinstituten oder Unternehmen begeben und über Banken verkauft. Sie dienen dem Emittenten zur langfristigen Finanzierung durch Fremdkapital. Der Gesamtbetrag einer Anleihe teilt sich auf kleinere Teilbeträge von mindestens 50 Euro auf. Die wichtigsten Ausstattungsmerkmale einer Anleihe sind: Laufzeit, Zinszahlung und Art der Verzinsung. Die durch eine Anleihe verbrieften Rechte sind gesetzlich festgeschrieben, werden jedoch in der Regel durch zusätzliche Anleihekonditionen ergänzt.

Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man:

Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit

Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit

Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe).

Synonyme: Festverzinsliche Wertpapiere, Obligationen, Renten, Schuldverschreibungen
Bonität
Die Bonität gibt Auskunft über die Güte eines Schuldners. Im Börsenhandel ist v. a. die Bonität von Emittenten von Anleihen und verbrieften Derivaten bedeutend. Sie ist hoch, wenn ein Emittent seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Zahlung der Nominalzinsen nachkommt und den Nennwert der Anleihe mit großer Wahrscheinlichkeit zurückzahlen wird. Je niedriger die Bonität, desto höher ist die Verzinsung, die der Emittent dem Kapitalmarkt anbieten muss, um das Risiko auszugleichen, das die Anleger mit dem Investment eingehen. Die Bonität von Anleihe- Emittenten wird von Rating-Agenturen bewertet. Die bekanntesten sind Moody’s und Standard & Poor’s.
Bonus
Ein Bonus wird zusätzlich zur Dividende bei besonders guten Geschäftsjahren oder im Falle von außergewöhnlich hohen Gewinnen an die Aktionäre gezahlt. Verfolgt ein Unternehmen eine stetige Dividendenpolitik (Dividendenkontinuität), kann der Aktionär über eine Bonuszahlung an positiven Ertragsschwankungen beteiligt werden.
Bonus-Zertifikat
Ein Bonus-Zertifikat ist mit einem Sicherheitslevel sowie einem Bonusbetrag ausgestattet. Läuft das Zertifikat aus und der Preis des Basiswertes lag während der Laufzeit zu jedem Zeitpunkt oberhalb der Sicherheitsschwelle, dann bekommt der Besitzer den Bonusbetrag ausgezahlt. Lag der Basiswert während der Laufzeit wenigstens einmal auf oder unter der unteren Schwelle (Risikoschwelle), dann entspricht die Auszahlung dem aktuellen Wert des Basiswertes bei Verfall. Liegt der Basiswert bei Ablauf über dem Bonusbetrag, dann partizipiert der Anleger voll an den Kursgewinnen. Manche Bonus-Zertifikate verfügen zudem über einen sog. Cap, eine Gewinnkappung. Ab dieser Schwelle partizipiert das Zertifikat nicht weiter an Kursgewinnen des Basiswertes.

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Alle Bonus-Zertifikate in der Zeichnung finden Sie auf boerse-frankfurt.com/zeichnen
Bookbuilding
Gegensatz: Festpreisverfahren.

Im Bookbuilding werden, anders als beim Festpreisverfahren, die Interessen von Großinvestoren bei der Ermittlung des Emissionspreises mit einbezogen: Vor Beginn des Bookbuilding sprechen die Konsortialbanken potenzielle Großanleger auf ihre Investitionsbereitschaft an. Auf Grundlage dieser Gespräche einigt sich das Konsortium mit dem Emittenten auf eine Bandbreite für den Emissionspreis, die 10 bis 15 Prozent (Differenz Minimal- zu Maximalwert) betragen kann. Die Dauer der Bookbuilding-Phase hängt vom Emissionsvolumen, der Marktsituation und der Branche des Emittenten ab.

Es folgt eine Zeichnungsperiode, die normalerweise acht bis zehn Tage dauert. Während dieser Zeit vermerken die Konsortialbanken eingehende Zeichnungswünsche in Orderformularen und geben sie an die konsortialführende Bank (auch „Lead Manager“ oder „Bookrunner“ genannt) weiter. Der Bookrunner legt in Abstimmung mit dem emittierenden Unternehmen einen einheitlichen Platzierungspreis fest. In Einzelfällen kann der Preis für Privatanleger von demjenigen für institutionelle Investoren abweichen.

In jüngster Zeit sind sog. Fastened bzw. Decoupled Bookbuildings häufiger geworden, Platzierungsverfahren mit stark verkürzter Zeichnungsphase. Diese erleichtern besonders in bewegten Marktphasen mit hoher Volatilität den Börsengang, da die Marktmeinung der Investoren zeitlich näher am Börsengang eingeholt wird.
Börse
Der Begriff „Börse“ bezeichnet einen Markt, an dem zu festgelegten Zeiten bestimmte austauschbare Güter (Waren, Wertpapiere, Edelmetalle, Devisen usw.) gehandelt werden. Die Börse selbst erfüllt dabei im Wesentlichen folgende Funktionen:

Zusammenführung von Angebot und Nachfrage (Marktfunktion)

Bereitstellung eines Umfelds, in dem Unternehmen durch Emission von Wertpapieren Geldkapital aufnehmen können (Mobilisationsfunktion)

Gewährleistung der Verkaufs- und Übertragungsmöglichkeit von Wertpapieren zu jeder Zeit (Substitutionsfunktion)

Feststellung des aktuellen Marktpreises für das einzelne Wertpapier und damit des Marktwertes für das betreffende Unternehmen (Bewertungsfunktion)

Kennzahlen für die Größe einer Börse sind der Börsenumsatz und die Marktkapitalisierung.

Das deutsche Börsengesetz unterstellt die hiesigen Börsen der Aufsicht der Bundesländer. Den Börsenorganen, insbesondere dem Börsenrat und der Börsengeschäftsführung, überträgt es bestimmte hoheitliche Aufgaben, so insbesondere den Erlass der Börsenordnung (mit Regeln für den Börsenhandel) und der Geschäftsbedingungen der Börse. Über die Errichtung oder Aufhebung einer Börse entscheidet die oberste Landesaufsichtsbehörde (Börsenaufsichtsbehörde).

Entsprechend ihrem geschäftlichen Schwerpunkt werden Börsen nach folgenden Kriterien unterteilt:

Art der Handelsobjekte (Wertpapierbörsen, Edelmetall-, Devisen- und Warenbörsen)

Geschäftsart (Kassamarkt, Terminmarkt)

Organisationsformen (Parketthandel, vollelektronischer Computerhandel)
Börsenaufsichtsbehörde
Die Börsenaufsichtsbehörde wacht über die Einhaltung des Börsenrechts und der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen sowie über die ordnungsgemäße Durchführung des Handels bis hin zur Geschäftsabwicklung. Sie kann, auch ohne besonderen Anlass, von der Börse und den Handelsteilnehmern Auskünfte und Unterlagen verlangen oder Prüfungen vornehmen. Sie erlässt selbst börsenrelevante Regelwerke. Wesentliche Regelwerke der Börse bedürfen ihrer Genehmigung. § 2 des Börsengesetzes ermächtigt die Börsenaufsichtsbehörde, gegenüber der Börse und den Handelsteilnehmern Anordnungen zu treffen, die im Interesse einer ordnungsmäßigen Handelsdurchführung und Börsengeschäftsabwicklung sind.
Börsengang
An der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit von einem Börsengang gesprochen werden kann:

Die Aktien des Unternehmens werden erstmalig an der FWB – auf Xetra® oder im Präsenzhandel (Parkett) – gelistet.

Das Unternehmen initiiert den Börsengang.

Werden die Aktien weltweit erstmalig an einer Börse gehandelt und mit dem Börsengang zusätzlich neue Aktien im Zuge einer Kapitalerhöhung oder einer Umplatzierung am Markt platziert, dann handelt es sich um ein Initial Public Offering (IPO), ein öffentliches Angebot mit Prospektpflicht an mehr als 100 Privatpersonen. Beim Open Market (Freiverkehr) werden Aktien eines Unternehmens häufig in den Handel einbezogen; dies geschieht auf Antrag eines Handelsteilnehmers, ohne Prospekt und öffentliches Angebot – und ohne Zutun des Unternehmens. Diese Möglichkeit existiert generell auch im General Standard, hat bisher aber eine untergeordnete Bedeutung.
Börsengeschäft
Börsengeschäfte werden von Börsenhandelsteilnehmern im Auftrag ihrer Kunden oder auf eigene Rechnung abgeschlossen. Die konkreten Geschäftsbedingungen (Usancen) legt die jeweilige Börse fest.

Eine Clearing- und Settlement-Organisation übernimmt die Erfüllung der Börsengeschäfte, d. h. die Lieferung des Vertragsgegenstands und Übertragung des Geldes.

Nach dem Geschäftsgegenstand unterscheidet man Wertpapier-, Waren-, Geld-, Edelmetall- und Devisengeschäfte sowie Geschäfte mit Derivaten. Nach dem Erfüllungstermin wird differenziert zwischen Kassa- und Termingeschäften.
Börsengeschäftsführung
Die Börsengeschäftsführung wird vom Börsenrat im Einvernehmen mit der Börsenaufsichtsbehörde bestellt und abberufen. Das Börsengesetz bestimmt in § 12, dass die Geschäftsführung aus einer oder mehreren Personen bestehen kann, die für höchstens fünf Jahre bestellt werden; eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Die Geschäftsführer vertreten die Börse gerichtlich und außergerichtlich.

Die wichtigsten Aufgaben der Börsengeschäftsführung sind die Zulassung bzw. der Ausschluss von der Teilnahme am Börsenhandel, die Regelung der Börsenorganisation und des Geschäftsablaufs sowie die Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs des Börsenhandels. Zudem kann sie den Börsenhandel einstellen oder vorübergehend unterbrechen.
Börsengesetz
Vorarbeit zum Börsengesetz (BörsG) leistete eine 1892 von Reichskanzler Graf Leo von Caprivi (er hatte Otto von Bismarck 1890 abgelöst) berufene „Börsen-Enquête-Kommission“, die – ausgehend von den damaligen Verhältnissen und Missständen an den Börsen – Richtlinien für die Börsentätigkeit entwickelte. Bedeutende Novellierungen folgten in den Jahren 1975, 1986, 1989 und v. a. 1994 mit dem Gesetz über den Wertpapierhandel und zur Änderung börsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften (Zweites Finanzmarktförderungsgesetz). Dabei wurde zunehmend internationales Recht, insbesondere Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft, umgesetzt. 1998 wurde das Börsengesetz abermals novelliert, und zwar mit dem Dritten Finanzmarktförderungsgesetz, das v. a. die Prospekthaftung neu regelt. Das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz 2002 räumt den Börsen mehr Flexibilität bei der Gestaltung des Börsenhandels ein, u. a. ist mit Inkrafttreten des Gesetzes die amtliche Kursfeststellung durch Kursmakler entfallen. Hinzu gekommen sind Bestimmungen zur Überwachung des elektronischen Handels, was v. a. den Anlegerschutz stärkt. Die bisher letzte Novellierung stammt aus dem Jahr 2005 und basiert auf dem Prospektrichtlinien-Umsetzungsgesetz.
Börsenhändler
Im weiteren Sinne versteht man unter Börsenhändlern inzwischen alle Personen, die an der Börse Geschäfte tätigen. Im engeren Sinne sind dies zugelassene Handelsteilnehmer.

Kriterien für die Zulassung eines Händlers zum Börsenhandel sind laut § 16 Abs. 6 des Börsengesetzes Zuverlässigkeit und berufliche Eignung. Börsenhändler müssen in einer Prüfung vor der Prüfungskommission einer Wertpapierbörse ihre Fähigkeiten nachweisen.
Börsenordnung
Die Börsenordnung wird vom Börsenrat erlassen. Sie stellt sicher, dass die jeweilige Börse ihren Aufgaben gerecht werden kann und die Interessen des Publikums und Handels gewahrt werden. Im Einzelnen regelt die Börsenordnung u. a. die Organisation einer Börse und die Veröffentlichung aller Preise/Kurse und Umsätze. Außerdem enthält sie Angaben zur Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder der Zulassungsstelle.
Börsenorgane
Die Börsenorgane sind im Einzelnen der Börsenrat, die Börsengeschäftsführung und die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt).

Für die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel sind laut Börsenordnung zwei unterschiedliche Organe zuständig: die Zulassungsstelle für Wertpapiere im Amtlichen und Geregelten Markt und die Trägergesellschaft der Börse für die Wertpapiere im Freiverkehr (Open Market).

Mehr Details zu den Börsenorganen und eine aktuelle Auflistung ihrer Mitglieder finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Wissen .
Börsenpreis
Mit der Änderung des Börsengesetzes durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz (FiMaFöG) im Jahr 2002 wurden der Begriff „Kurs“, die amtliche Kursfeststellung und der amtliche Kursmakler abgeschafft. Ersetzt wurde „Kurs“ durch den Begriff „Preis“. Umgangssprachlich wird „Börsenkurs“ jedoch weiterhin gleichbedeutend mit „Börsenpreis“ verwendet.

Kurse von Aktien, Fonds, Optionen sowie Anlage und Hebelprodukte werden von der Börse als Stücknotiz (d. h. in Währungseinheiten pro Stück) veröffentlicht. Die meisten Renten und alle Future-Kontrakte werden als Prozentnotiz (d. h. in Prozent vom Nennbetrag) notiert.
Börsenrat
Der Börsenrat besteht aus 24 ehrenamtlichen Mitgliedern. Dazu gehören Vertreter u. a. von Kreditinstituten, Fondsgesellschaften, Skontroführern und Emittenten. Der Börsenrat hat folgende Aufgaben:

Erlass der Börsenordnung und der Gebührenordnung

Erlass der Bedingungen für die Geschäfte an der Börse

Erlass einer Prüfungsordnung über die berufliche Eignung als Börsenhändler

Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung

Erlass einer Entgeltordnung für Skontroführer

Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer im Einvernehmen mit der Börsenaufsichtsbehörde

Überwachung der Geschäftsführung

Bestellung, Wiederbestellung und Abberufung des Leiters der Handelsüberwachungsstelle auf Vorschlag der Geschäftsführung und im Einvernehmen mit der Börsenaufsichtsbehörde

Wahl der Mitglieder der Zulassungsstelle und des Zulassungsausschusses

Die Entscheidung der Geschäftsführung über die Einführung von technischen Systemen, die dem Handel oder der Abwicklunglung von Börsengeschäften dienen, bedarf ebenfalls der Zustimmung des Börsenrats; Gleiches gilt für die Benutzung von Börseneinrichtungen gemäß § 1 Abs. 2. Zudem legt die Geschäftsführung dem Börsenrat Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung zur Zustimmung vor.

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Börsentag
Börsentage in Deutschland sind alle Wochentage bis auf Samstag und Sonntag. Ausgenommen davon sind die gesetzlichen Feiertage Karfreitag, Ostermontag, Heiligabend, Weihnachten, 2. Weihnachtsfeiertag und Neujahr. An den anderen Feiertagen ist die Börse geöffnet und der Handel findet statt.
Börsenumsatz
Als Börsenumsatz bezeichnet man den Gesamtbetrag oder die Gesamtsumme der Geschäfte, die in einem Wertpapier- oder am Gesamtmarkt zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgeschlossen werden. Der Börsenumsatz kann in Stück oder als Eurobetrag ausgedrückt werden, also z. B. als Tagesumsatz in Euro aller heute ausgeführten Aufträge (Stückzahl multipliziert mit dem jeweiligen Preis).
Börsenzulassung von Wertpapieren
Über die Zulassung eines Wertpapiers zum Amtlichen Markt oder zum Geregelten Markt entscheidet an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse die Zulassungsstelle. Die Zulassungsvoraussetzungen variieren je nach Marktsegment. Alle Emittenten müssen jedoch einen Verkaufsprospekt erstellen, der wesentliche Angaben für die Beurteilung der Wertpapiere enthält. 

Neben der Wahl des Marktsegments entscheiden sich die Emittenten auch für einen Transparenzstandard (Prime Standard/General Standard). Von diesem hängt ab, welche Transparenzanforderungen die Unternehmen als Zulassungsfolgepflichten erfüllen müssen.
Börsenzulassungsprospekt
Ein Verkaufsprospekt enthält alle wesentlichen Informationen über das Wertpapier, den Emittenten, die Unternehmensstruktur, die Finanzlage, die Geschäftstätigkeit und alle an der Emission beteiligten Organe und Gesellschaften. Verantwortlich und haftbar für die Richtigkeit des Inhalts sind der Emittent und das Emissionskonsortium (Prospekthaftung). Seit 1991 muss jeder Emittent von Wertpapieren, die erstmals im Inland öffentlich angeboten werden, einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Die Veröffentlichungspflicht entfällt, wenn die Wertpapiere z.B. nur Personen angeboten werden, die beruflich oder gewerblich für eigene oder fremde Rechnung Wertpapiere erwerben oder veräußern, wie etwa Kreditinstitute; einem begrenzten Personenkreis angeboten werden; den Arbeitnehmern von ihrem Arbeitgeber oder von einem mit seinem Unternehmen verbundenen Unternehmen angeboten werden. Der Verkaufsprospekt darf erst veröffentlicht werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung gestattet hat oder nach dem Eingang des Verkaufsprospekts zehn Werktage verstrichen sind, ohne dass sie die Veröffentlichung untersagt hat. Den Mindestinhalt von Verkaufsprospekten regelt die Verkaufsprospektverordnung. Emittenten, die eine Zulassung zum amtlichen Markt beantragen, müssen ein Verkaufsprospekt erstellen, der den Anforderungen eines Börsenzulassungsprospekts genügt. Der Inhalt wird durch das Börsengesetz und die Börsenzulassungsverordnung bestimmt. Die Vollständigkeit aller erforderlichen Angaben wird von der Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse geprüft. Sie entscheidet über die Zulassung. Darüber hinaus sollte der Prospekt, mit dem eine Zulassung an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Amtlichen Markt, Geregelten Markt gestellt wird, die Vorgaben der Going-Public-Grundsätze enthalten, die am 15. Juli 2002 veröffentlicht wurden und die zum 1. September 2002 in Kraft treten. Seit Juli 2002 (Viertes Finanzmarkt-Förderungsgesetz) muss der Prospekt der Börse in elektronischer Form zur Veröffentlichung im Internet zur Verfügung gestellt werden. Synonyme: Verkaufsprospekt
Branchenfonds
Alle an der Börse Frankfurt gehandelten Fonds finden Sie auf boerse.frankfurt.com im Bereich Fonds .
Branchenindex
Alle Unternehmen im Prime Standard werden nach ihrer Geschäftstätigkeit einer von 18 Branchen zugeordnet, und zwar anhand der Einteilung in 62 Industriegruppen. Die Deutsche Börse berechnet für jede Branche einen eigenen Branchenindex. Auch die Wertentwicklung jeder Industriegruppe wird in einem Index abgebildet. Basis der Berechnung der Indizes ist der 31. Dezember 1987 mit einem Wert von 100 Punkten.

Außerdem berechnet die Deutsche Börse zwei internationale Branchenindizes: den Immo Index und den DAXglobal® Alternative Energy.

Alle Branchen- und Industriegruppenindizes finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Indizes .
Bridge-Capital
Investmentbanken und Emissionshäuser stellen Unternehmen Bridge-Capital zur Finanzierung ihres Börsengangs zur Verfügung. Bridge-Capital überbrückt die Zeit, bis dem Unternehmen durch den Börsengang neues Eigenkapital zufließt.
Brief
Synonyme: Verkaufskurs, Ask. Ein Marktteilnehmer stellt den Verkaufskurs durch Eingabe in das offene Orderbuch eines vollelektronischen Handelssystems ein. Im Präsenzhandel stellen die Skontroführer Taxen, bestehend aus Geld (Nachfragepreis) und Brief (Angebotspreis). Der klassische Ausruf auf dem Parkett kommt an der Börse Frankfurt kaum noch vor.
Briefkurs
Preisfeststellung, zu deren Kurs Verkaufsaufträge vorlagen, ohne dass es zu einem Umsatz kam.
Broker
Im klassischen Sinn sind Broker Teilnehmer an einer angelsächsischen Börse und stellen dort die Börsenpreise fest. Heute wird der Begriff für Marktteilnehmer verwendet, die die Kauf- und Verkaufsaufträge von Anlegern ausführen.
Bruttodividende
Von einem Unternehmen festgesetzte Dividende ohne Abzug der Körperschaftssteuer.
Bull Position
Synonyme: Hausse-Position, Long Position. Gegensatz: Short Position.
Bund-Future
Der Bund-Future wird an der Eurex® gehandelt. Grundlage des Kontraktes ist eine aus einem Korb lieferbarer Anleihen berechnete, fiktive Anleihe mit einem Coupon von 6 Prozent. Die Restlaufzeit der lieferbaren Anleihe liegt zwischen 8,5 und 10,5 Jahren. Der Kontraktwert beträgt 100.000 Euro.
Bundesanleihen
Börsengehandelte Wertpapiere des Bundes haben eine Laufzeit von 10 - 30 Jahren. Die Ausgabepreise sind variabel und mit einem festen Nominalzins ausgestattet. Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert. Bundesanleihen sind per Gesetz ohne Prospekt zum amtlichen Handel zugelassen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde am 1. Mai 2002 gegründet. Unter dem Dach der neuen Anstalt sind die Aufgaben der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel zusammengeführt worden. Damit existiert in Deutschland eine staatliche Aufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen, die sektorübergreifend den gesamten Finanzmarkt umfasst („Allfinanzaufsicht“). Mit der Einrichtung der BaFin wurden zentrale Aufgaben des Kundenschutzes und der Solvenzaufsicht gebündelt.

Die BaFin ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Sie hat ihre Dienstsitze in Bonn und Frankfurt am Main. Die BaFin beaufsichtigt etwa 2.700 Kreditinstitute, 800 Finanzdienstleistungsinstitute und über 700 Versicherungsunternehmen.

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Bundeswertpapiere
Bundeswertpapiere sind per Gesetz ohne Prospekt zum Amtlichen Markt zugelassen. Folgende Arten von Bundeswertpapieren werden börslich gehandelt:

Bundesanleihen. Sie werden bei Ausgabe mit einer Laufzeit von 10 bis 30 Jahren und einer festen Nominalverzinsung ausgestattet. Ihr Ausgabepreis wird variabel in einem Zinstender ermittelt; sie werden zum Nennwert zurückgezahlt.

Inflationsgebundene Bundesanleihen („inflation linked“). Hier wird die Verzinsung an die Inflation angepasst.

Bundesobligationen mit festem Zins und einer Laufzeit von fünf Jahren. Sie werden jeweils nach dem Verkaufsabschluss einer Serie in den Handel eingeführt.

Bundesschatzanweisungen mit mittelfristiger Laufzeit. Sie dienen zur Finanzierung eines vorübergehenden Geldbedarfs des Bundes.

Unverzinsliche Papiere mit Vergütung durch eine Diskontierung und einer Laufzeit von sechs Monaten, sog. Bubills.

Bundesschatzbriefe werden dagegen nicht an der Börse gehandelt. Diese meist mit jährlich steigendem Zinssatz angebotenen Wertpapiere haben eine Laufzeit von sechs Jahren mit jährlicher Zinszahlung (Typ A) oder eine Laufzeit von sieben Jahren mit Zinsvergütung am Ende der Laufzeit (Typ B).
Business Angel
Business Angels sind i. d. R. ehemalige Unternehmer. Sie unterstützen junge Unternehmen in der Frühphase durch die Bereitstellung von Wagniskapital. Zusätzlich beraten sie das Management oder übernehmen selbst Management-Aufgaben. Ihr Engagement wird in der Regel mit Unternehmensanteilen honoriert.
Businessplan
Synonyme: Unternehmenskonzept, Geschäftskonzept. In einem Businessplan skizziert ein Unternehmen sein Geschäftsmodell und seine mittelfristigen Ziele. Der Businessplan dient Eigen- und Fremdkapitalgebern – insbesondere Venture-Capital-Gesellschaften und Banken – dazu, die Geschäftsidee und das Entwicklungspotenzial eines Unternehmens zu bewerten. Wichtige Bestandteile sind daher der Investitions-, der Finanzierungs-, der Liquiditätsplan und die Rentabilitätsvorschau. Der Planungszeitraum umfasst meist drei bis fünf Jahre.
Buyback
Rückkauf von Anteilen an einem jungen Unternehmen (Start-up), die eine Risikokapitalgesellschaft (Venture- Capital-Gesellschaft) hält, durch Altgesellschafter.