paragon Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
paragon Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.09.2010 in Delbrück mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

20.08.2010 / 15:24

paragon AG

Delbrück

ISIN DE0005558696 WKN 555 869

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am 30. September 2010, um 10:00 Uhr in der Stadthalle Delbrück, Boker Straße 6, 33129 Delbrück stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.
a)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der paragon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008, des Lageberichts für die paragon AG und den paragon-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008;

b)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der paragon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, des Lageberichts für die paragon AG und den paragon-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 sowie

c)

Vorlage des festgestellten Abschlusses der paragon AG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. Mai 2010 und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. Mai 2010.

Gem. § 92 Abs. 1 AktG wird darauf hingewiesen, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für die Geschäftsjahre 2007 (teilweise), 2008, 2009 sowie das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. Mai 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

a)

Für das Geschäftsjahr 2007:

Das 2007 ausgeschiedene Mitglied des Vorstands, Herr Hans-Jürgen John, dessen Entlastung in der Hauptversammlung vom 14. Mai 2008 vertagt worden war, wird nicht entlastet.

b)

Für das Geschäftsjahr 2008:

Den Mitgliedern des Vorstands, Herrn Klaus Dieter Frers, Herrn Golo Alexander Wahl und Herrn Volker Brinkmann, wird Entlastung erteilt.

c)

Für das Geschäftsjahr 2009:

Den Mitgliedern des Vorstands, Herrn Klaus Dieter Frers, Herrn Golo Alexander Wahl, Herrn Volker Brinkmann, Herrn Markus Werner sowie Herrn Andrew Seidl, wird Entlastung erteilt.

d)

Für das Rumpfgeschäftsjahr 2010:

Den Mitgliedern des Vorstands, Herrn Klaus Dieter Frers und Andrew Seidl, wird Entlastung erteilt.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2008, 2009 sowie das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. Mai 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2008, 2009 und für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. Mai 2010 die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Fortsetzung der Gesellschaft

Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens aufgrund der Bestätigung des Insolvenzplans ist gem. § 274 Abs. 1 und Abs. 2 AktG über die Fortsetzung der Gesellschaft zu beschließen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die Gesellschaft wird fortgesetzt.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung des neu zu wählenden Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach § 14 der Satzung und wird von der Hauptversammlung festgelegt. Die bisherige Vergütung des Aufsichtsrats betrug für den Aufsichtsratsvorsitzenden 20.600,00 EUR pro Jahr zzgl. Umsatzsteuer und für die übrigen Mitglieder jeweils 10.300,00 EUR pro Jahr zzgl. Umsatzsteuer.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des neu zu wählenden Aufsichtsrats wie folgt zu vergüten:

Aufsichtsratsvorsitzender: 30.000,00 EUR pro Jahr
Stellv. Vorsitzender: 15.000,00 EUR pro Jahr
Normales Mitglied: 15.000,00 EUR pro Jahr
- jeweils ggf. zzgl. Umsatzsteuer -  

Die Vergütung soll in vier gleichen Quartalsraten ggf. pro rata temporis gezahlt werden.

6.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder, die in der Hauptversammlung vom 24. Mai 2005 gewählt wurden, läuft nach § 10 Abs. 2 der Satzung für alle Aufsichtsratsmitglieder aus.

Der Aufsichtsrat ist nach § 96 Abs. 1 AktG von den Aktionären zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:

a)

Herrn Hans J. Zimmermann, Geschäftsführer bei HSBC Trinkaus Private Wealth GmbH und HSBC Trinkaus Consult GmbH;

b)

Herrn Hermann Börnemeier, Dipl.-Finanzwirt und Steuerberater; Geschäftsführer und Gesellschafter der Treu-Union Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft, Paderborn; Geschäftsführer und Gesellschafter der Börnemeier & Loh GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Warburg;

c)

Herrn Walter Schäfers, selbstständiger Rechtsanwalt, Gründer und Partner der Societät Schäfers Rechtsanwälte und Notare, Paderborn.

Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 beschließt.

Herr Zimmermann gehört folgenden weiteren Aufsichtsräten an:

-

Schaltbau AG, München (Vorsitzender)

-

SIAG Schaaf Industrie AG, Dernbach (Stv. Vorsitzender)

-

MERKUR BANK KGaA, München (Stv. Vorsitzender)

-

GARANT Schuh + Mode AG, Düsseldorf (Vorsitzender).

Darüber hinaus hat er folgende Mandate:

-

ante-holz GmbH, Bromskirchen-Somplar (Vorsitzender des Beirats)

-

Rheinzink GmbH & Co. KG, Datteln (Mitglied des Verwaltungsrats)

-

Commerzbank AG, Frankfurt (Mitglied des Beirats, bis Ende 2010)

Herr Börnemeier gehört keinen weiteren Aufsichtsräten an.

Herr Börnemeier verfügt als Steuerberater über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung gemäß § 100 Abs. 5 AktG.

Herr Schäfers gehört keinen weiteren Aufsichtsräten an.

7.

Beschlussfassung über das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010 und die anschließende Rückkehr zum Kalenderjahr als Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a)

Das Geschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010 ist ein Rumpfgeschäftsjahr.

b)

Ab dem Geschäftsjahr 2011 beginnt das Geschäftsjahr wieder am 01. Januar eines Jahres und endet am 31. Dezember desselben Jahres.

8.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Die Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, wird zum Abschlussprüfer für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010 bestellt.

9.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Es wird § 4 Abs. 3 in die Satzung eingefügt:

'3.

Die Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 AktG ist auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt. Der Vorstand ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Informationen auch auf anderem Wege zu versenden.'

§ 15 Abs. 3-5 Satz 1 der Satzung werden geändert und wie folgt neu gefasst:

'3.

Die Hauptversammlung ist in der gesetzlich vorgesehenen Form mindestens mit der gesetzlichen Frist einzuberufen.

4.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes nach Maßgabe der gesetzlichen Frist bei der Gesellschaft oder einer in der Einladung bezeichneten Stelle anmelden.

5.

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen und der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Frist zugehen.'

§ 16 Abs. 3 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

'3.

Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte, insbesondere auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Der Widerruf kann auch durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Versammlung erfolgen. Die Einzelheiten für die Erteilung und den Nachweis von Vollmachten werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung, in der auch weitere Erleichterungen der Form bestimmt werden können, bekannt gemacht.'

Es wird folgender § 16 Abs. 5 in die Satzung eingefügt:

'5.

Der Vorstand wird ermächtigt, vorzusehen, dass die Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Die Einzelheiten werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.'

Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126 BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den 09. September 2010, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag) beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der paragon AG spätestens bis zum Ablauf des 23. September 2010, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

paragon AG
c/o Computershare HV-Services AG
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen wollen, werden gebeten, frühzeitig ihre Eintrittskarten bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes wird in diesen Fällen direkt durch das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte bei ihrer Depotbank angefordert haben, brauchen daher nichts weiter zu veranlassen.

Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. § 16 Abs. 3 der Satzung ist insoweit nicht anzuwenden. Aktionäre können für die Vollmachterteilung den Vollmachtabschnitt auf der Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen.

Für die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten bietet die Gesellschaft an, dass die Aktionäre den Nachweis bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung an folgende E-Mail-Adresse übermitteln:

Vollmacht-HV2010@paragon-online.de

Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten nach § 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG, den Kreditinstituten gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit den Vorgenannten über die Form der Vollmacht ab.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch von der paragon AG als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter der Gesellschaft bei der Ausübung ihres Stimmrechts vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem bekannt gemachten Beschlussvorschlag erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform erteilt werden. Dazu kann das auf der Eintrittskarte vorgesehene Vollmacht- und Weisungsformular verwendet werden.

In Textform erteilte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen spätestens bis 28. September 2010 bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:

paragon AG
Hauptversammlung 2010
Schwalbenweg 29
33129 Delbrück
Telefax: +49 (0)5250-9762-63
E-Mail: Vollmacht-HV2010@paragon-online.de

Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen
(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG)

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der paragon AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 30. August 2010, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen.

paragon AG
Der Vorstand
Schwalbenweg 29
33129 Delbrück

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.paragon-online.de bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

paragon AG
Hauptversammlung 2010
Schwalbenweg 29
33129 Delbrück
Telefax: +49 (0)5250-9762-63
E-Mail: Antraege-HV2010@paragon-online.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.paragon-online.de veröffentlicht. Dabei werden die bis zum 15. September 2010 bis 24:00 Uhr bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Unterlagen
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Schwalbenweg 29, D-33129 Delbrück, liegen seit Einberufung der Hauptversammlung die zugänglich zu machenden Unterlagen aus:

-

Der Jahresabschluss der paragon AG zum 31. Dezember 2008 und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2008 sowie der Lagebericht für die paragon AG;

-

der Jahresabschluss der paragon AG zum 31. Dezember 2009 und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 sowie der Lagebericht für die paragon AG;

-

der Jahresabschluss der paragon AG zum 31. Mai 2010 sowie der Lagebericht für die paragon AG;

-

Berichte des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2008, 2009 sowie das Rumpfgeschäftsjahr 2010.

Den Aktionären wird auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der zugänglich zu machenden Unterlagen erteilt.

Die Unterlagen, eine aktuelle Fassung der Satzung der Gesellschaft sowie die Informationen nach § 124a AktG sind zudem seit der Einberufung im Internet unter www.paragon-online.de zugänglich.

Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 4.114.788 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen daher auf der Grundlage der Satzung 4.114.788 Stimmrechte.

 

Delbrück, im August 2010

paragon Aktiengesellschaft

Der Vorstand






20.08.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de



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