DGAP-News: SFC Energy AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
24.03.2022 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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SFC Energy AG

Brunnthal

- ISIN DE0007568578 -
- WKN 756857 -

Berichtigung der am 22. März 2022 veröffentlichten
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der SFC Energy AG am 28. April 2022


Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 22. März 2022 hat der Vorstand der SFC Energy AG die ordentliche Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) auf Donnerstag, den 28. April 2022, um 10:00 Uhr (MESZ) einberufen.

Im Zuge der Verarbeitung durch den Bundesanzeiger sind in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 28. April 2022 in drei Tabellen unter 'Zu Tagesordnungspunkt 5: Vergütungsbericht nach § 162 AktG - VERGÜTUNGSBERICHT DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATS DER SFC ENERGY AG' Druckfehler in Inhalt bzw. Darstellung aufgetreten. Dies betrifft die Tabellen (i) 'Leistungskriterien der kurzfristigen variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020' im Abschnitt 'Gewährte kurzfristig variable Vergütung / erfolgsabhängiger Bonus, der im Berichtsjahr 2021 gewährt wurde', (ii) 'SARs Zuteilung - im Geschäftsjahr ausstehende Programme für zum 31.12.2021 amtierende und ausgeschiedene Mitglieder' im Abschnitt 'Virtuelles Aktienoptionsprogramm' und (iii) die Tabelle zur vergleichenden Darstellung nach § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AktG im Abschnitt 'Vergleichende Darstellung i.S.v. § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AktG (vertikaler Vergleich)'. Die Druckfehler werden wie folgt berichtigt:

(i)

Abschnitt: Gewährte kurzfristig variable Vergütung / erfolgsabhängiger Bonus, der im Berichtsjahr 2021 gewährt wurde

Die im Abschnitt 'Gewährte kurzfristig variable Vergütung / erfolgsabhängiger Bonus, der im Berichtsjahr 2021 gewährt wurde' abgedruckte Tabelle 'Leistungskriterien der kurzfristigen variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020' lautet richtigerweise wie folgt:
 

(ii)

Abschnitt: Virtuelles Aktienoptionsprogramm

Die im Abschnitt 'Virtuelles Aktienoptionsprogramm' abgedruckte Tabelle 'SARs Zuteilung - im Geschäftsjahr ausstehende Programme für zum 31.12.2021 amtierende und ausgeschiedene Mitglieder' lautet richtigerweise wie folgt:
 

(iii)

Abschnitt: Vergleichende Darstellung i.S.v. § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AktG (vertikaler Vergleich)

Die im Abschnitt 'Vergleichende Darstellung i.S.v. § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AktG (vertikaler Vergleich)' abgedruckte Tabelle zur vergleichenden Darstellung nach § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AktG ist wie folgt richtig dargestellt:
 

 

 


Es verbleibt im Übrigen unverändert bei der am 22. März 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 28. April 2022.

 

Brunnthal, im März 2022

SFC Energy AG

Der Vorstand



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