DGAP-HV: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

2016-05-09 / 15:17
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA

Bad Überkingen

- ISIN DE0006614001 und DE0006614035 -

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA am Donnerstag, den 16. Juni 2016, 10:30 Uhr, in der Jahnhalle, Eberhardstraße 16, 73312 Geislingen an der Steige ein.

I. Tagesordnung im Überblick

1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des für die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft (nunmehr: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA) und den Konzern zusammengefassten Lageberichts des Geschäftsjahres 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft (nunmehr: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA) zum 31. Dezember 2015

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des ehemaligen Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

II. Beschlussvorschläge zur Tagesordnung

1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des für die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft (nunmehr: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA) und den Konzern zusammengefassten Lageberichts des Geschäftsjahres 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft (nunmehr: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA) zum 31. Dezember 2015

Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft (nunmehr: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA) zum 31. Dezember 2015 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 3.967.313,32 ausweist, festzustellen.

Die zu TOP 1 vorgelegten Unterlagen sind auf www.mineralbrunnen-kgaa.de unter der Rubrik Investor Relations zugänglich und werden während der Hauptversammlung ausliegen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von EUR 3.967.313,32 wie folgt zu verwenden:

*
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,27 für jede der 5.919.755 dividendenberechtigten Stammaktien für das Geschäftsjahr 2015
(insgesamt EUR 1.598.333,85)
*
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,35 für jede der 2.187.360 dividendenberechtigten Vorzugsaktien für das Geschäftsjahr 2015
(insgesamt EUR 765.576,00)
*

Vortrag des Restbetrags in Höhe von EUR 1.603.403,47 auf neue Rechnung

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 394.945 eigene Stammaktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der eigenen Aktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung durch den Erwerb, die Einziehung oder die Veräußerung eigener Aktien ändern, wird der Hauptversammlung für diesen Fall ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet, der bei unveränderter Ausschüttung der Dividende von EUR 0,27 pro dividendenberechtigter Stammaktie sowie EUR 0,35 pro dividendenberechtigter Vorzugsaktie für das Geschäftsjahr 2015 den Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorsieht.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des ehemaligen Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Michael Bartholl für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

III. Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß Ziffer 17 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (also auf den 26. Mai 2016, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag)) zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung unter der folgenden Adresse zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen sind (also spätestens am 9. Juni 2016, 24:00 Uhr):

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035/H Hauptversammlungen

Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711/127-79264
E-Mail: hv-anmeldung@lbbw.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.

Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

2.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein depotführendes Institut, eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene und von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen gemäß vorstehend Ziffer 1. erforderlich.

Werden weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen bevollmächtigt, ist die Vollmacht gemäß §§ 278 Abs. 3, 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer solchen Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß §§ 278 Abs. 3, 134 Abs. 3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das Ihnen von der Gesellschaft mit der Eintrittskarte zur Verfügung gestellt wird. Es kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft auf www.mineralbrunnen-kgaa.de unter der Rubrik Investor Relations heruntergeladen werden.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Darüber hinaus bietet die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA ihren Aktionären beziehungsweise Aktionärsvertretern an, den Nachweis per Post, Fax oder E-Mail an die Gesellschaft so zu übermitteln, dass er bis zum 14. Juni 2016, 24:00 Uhr unter der folgenden Adresse eingeht:

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: minag-hv2016@computershare.de

Gleiches gilt für die Übermittlung des Widerrufs einer derart übermittelten Vollmacht und deren Änderung.

Werden ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen bevollmächtigt, gelten die vorstehenden Regelungen für die Form der Erteilung, des Widerrufs und des Nachweises der Vollmacht nicht. Möglicherweise verlangen die zu bevollmächtigenden Institute, Unternehmen oder Personen eine besondere Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls fristgerecht und unter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen gemäß vorstehend Ziffer 1. zur Hauptversammlung anmelden. Darüber hinaus müssen Sie den Stimmrechtsvertretern zwingend für jeden einzelnen Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter müssen nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abstimmen; bei nicht eindeutiger Weisung müssen sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Die Stimmrechtsvertreter werden ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine weitergehenden Rechte wie Frage- oder Antragsrechte wahrnehmen.

Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden jeder Eintrittskarte beigefügt. Sie stehen ferner auf der Internetseite der Gesellschaft auf www.mineralbrunnen-kgaa.de unter der Rubrik Investor Relations zum Herunterladen bereit.

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 14. Juni 2016, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft), postalisch, per Fax oder per E-Mail an die folgende Adresse zu übermitteln:

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: minag-hv2016@computershare.de

3.

Gegenanträge von Aktionären

Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG zu Vorschlägen der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich zu richten an:

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA
Investor Relations
Bahnhofstr. 15
73337 Bad Überkingen
E-Mail: hv2016@minag.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Wir werden bis spätestens zum 1. Juni 2016, 24:00 Uhr eingehende, zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der auf der Internetseite der Gesellschaft auf www.mineralbrunnen-kgaa.de unter der Rubrik Investor Relations veröffentlichen.

4.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Die Gesellschaft veröffentlicht alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung auf ihrer Internetseite unter www.mineralbrunnen-kgaa.de unter der Rubrik Investor Relations Informationen zur Hauptversammlung, insbesondere die Einberufung der Hauptversammlung, die mit der Einberufung der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und etwaige Anträge von Aktionären. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.

 

Bad Überkingen, im Mai 2016

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA

Die persönlich haftende Gesellschafterin:
Karlsberg International Getränkemanagement GmbH



2016-05-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de



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