Leifheit Aktiengesellschaft
Nassau/Lahn
ISIN DE0006464506
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
unsere ordentliche Hauptversammlung findet am Donnerstag, dem 22. Mai 2014, um 10:30 Uhr, im Kunden- und Verwaltungszentrum der Leifheit AG, Leifheitstraße, 56377 Nassau/Lahn, statt.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Leifheit AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§ 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 Aktiengesetz
('AktG') am 26. März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt zu diesem Punkt der Tagesordnung
eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht,
Bericht des Aufsichtsrats, Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und Bericht des Vorstands mit den
Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches können im Internet unter hauptversammlung.leifheit-group.com
eingesehen werden.
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns
Die Dividendenausschüttung der Leifheit AG (ISIN DE0006464506) richtet sich nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss
der Leifheit AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Bilanzgewinn der Leifheit AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 beträgt
17.370.000,00 EUR.
Der folgende Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns berücksichtigt 250.525 eigene Aktien der Leifheit AG, die nicht dividendenberechtigt
sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung
ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag bei unveränderter Höhe der Dividende je Aktie unterbreitet und vorgeschlagen,
den nicht auf die Dividendenzahlung entfallenden Betrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Aus dem Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 17.370.000,00 EUR wird eine Dividende von 1,65
EUR je dividendenberechtigter Stückaktie - das sind bei 4.749.475 Stückaktien insgesamt 7.836.633,75 EUR - an die Aktionäre ausgeschüttet.
Der verbleibende Betrag in Höhe von 9.533.366,25 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Dividende wird ab dem 23. Mai 2014 ausgezahlt.
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2014 endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre, nämlich
von Herrn Karsten Schmidt, Herrn Dr. Robert Schuler-Voith, Herrn Dr. Friedrich M. Thomée sowie Herrn Helmut Zahn, sodass eine
Neuwahl erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1, 4 DrittelbG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern
zusammen, von denen zwei Drittel von den Aktionären nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und ein Drittel von den Arbeitnehmern
nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. In Übereinstimmung mit Ziffer
5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung
durchzuführen.
Die nachfolgenden Wahlvorschläge berücksichtigen bis auf die Frauenquote die vom Aufsichtsrat am 13. Dezember 2012 für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a) bis d) genannten Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) |
Karsten Schmidt, Penzberg, Vorstandsvorsitzender der Ravensburger AG mit Sitz in Ravensburg
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b) |
Dr. Robert Schuler-Voith, München, Geschäftsführer der Home Beteiligungen GmbH mit Sitz in München
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c) |
Dr. Friedrich M. Thomée, Ascona/Schweiz, Geschäftsführender Gesellschafter der Thomée Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Wolfsburg
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d) |
Helmut Zahn, Starnberg, Geschäftsführer der Home Beteiligungen GmbH mit Sitz in München
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Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit vom Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2014 bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat Herr Helmut Zahn als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.
Herr Dr. Friedrich M. Thomée qualifiziert sich aufgrund seiner Ausbildung und seiner beruflichen Erfahrungen als unabhängiger
Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
Die vorgeschlagenen Personen sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
a) |
Herr Karsten Schmidt hat kein anzugebendes Mandat.
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b) |
Herr Dr. Robert Schuler-Voith war bis 14. Februar 2013 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Schuler AG, Göppingen.
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c) |
Herr Dr. Friedrich M. Thomée hat kein anzugebendes Mandat.
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d) |
Herr Helmut Zahn ist * Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flossbach von Storch AG, Köln, * Beiratsmitglied der Maschinenbau Oppenweiler Binder GmbH & Co. KG, Oppenweiler, * Beiratsmitglied der Finanzchef24 GmbH, München, * Beiratsmitglied der Emerging Markets Online Food Delivery Holding S.a.r.l., Luxemburg. Bis 14. Februar 2013 war Herr Helmut Zahn Mitglied des Aufsichtsrats der Schuler AG, Göppingen.
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Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die folgenden vorgeschlagenen Kandidaten in für die Wahlentscheidung relevanten
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Leifheit AG oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen der Leifheit AG
oder zu einem wesentlich an der Leifheit AG beteiligten Aktionär:
* |
Herr Dr. Robert Schuler-Voith ist unmittelbar und mittelbar beherrschender Gesellschafter der Home Beteiligungen GmbH sowie
deren Geschäftsführer. Die Home Beteiligungen GmbH hält eine Mehrheitsbeteiligung an der Leifheit AG. Herr Dr. Robert Schuler-Voith
steht deshalb in geschäftlichen Beziehungen zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
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* |
Herr Helmut Zahn ist Geschäftsführer der Home Beteiligungen GmbH. Er steht deshalb ebenfalls in geschäftlichen Beziehungen
zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 15.000.000,00 EUR und ist in 5.000.000
auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt, die in der Hauptversammlung jeweils eine Stimme gewähren. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 5.000.000 Stimmrechte.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 250.525 Aktien als eigene Aktien, aus denen ein Stimmrecht
nicht ausgeübt werden kann.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
zur Hauptversammlung anmelden ('Anmeldung') und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen ('Nachweis'). Die Anmeldung bedarf der Textform und ist in deutscher oder englischer
Sprache zu erstellen. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist ein ebenfalls in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts
über den Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 1. Mai 2014 (somit
1. Mai 2014, 00:00 Uhr MESZ), zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit
des Anteilsbesitzes einherginge.
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d. h., Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien
nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, 15. Mai 2014, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse eingehen:
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Leifheit AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main
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oder per Telefax an: +49 69 12012-86045 oder per E-Mail an: WP.HV@db-is.com
Nach dem Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Bei der Eingangskontrolle zur Hauptversammlung erhalten Sie Ihre Stimmkarten im Gegenzug
für Ihre Eintrittskarte.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten, mit denen auch ein entsprechendes Vollmachtsformular verbunden ist, sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre - ohne dass mit dieser Bitte eine Einschränkung des Teilnahme- oder Stimmrechts verbunden wäre -,
frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können
ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, unter
entsprechender Vollmachtserteilung ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden
kann, wird den Aktionären mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt.
Darüber hinaus kann ein Formular auch unter hauptversammlung.leifheit-group.com im Internet abgerufen oder unter folgender
Adresse kostenlos angefordert werden:
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Leifheit AG Postfach 11 65 56371 Nassau/Lahn
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oder per Telefax an: +49 2604 977-340 oder per E-Mail an: HV2014@leifheit.com
Diese Adresse (einschließlich Telefaxnummer und E-Mail-Adresse) steht von der Einberufung der Hauptversammlung an auch für
die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten
Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten zur Verfügung.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger
bevollmächtigt werden soll, bedarf - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach
der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine
besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre,
die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger
bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren teilnahme- und stimmberechtigten Aktionären als Service an, die von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung
der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen
der Textform und sind bis zu dem Zeitpunkt möglich, in dem der Versammlungsleiter die Generaldebatte schließt. Die Eintrittskarte
zur Hauptversammlung enthält ein Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann,
sowie weitere Informationen.
Darüber hinaus kann das Formular auch unter hauptversammlung.leifheit-group.com im Internet abgerufen oder bei der Gesellschaft
kostenlos angefordert werden. Das Verlangen ist zu richten an:
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Leifheit AG Postfach 11 65 56371 Nassau/Lahn
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oder per Telefax an: +49 2604 977-340 oder per E-Mail an: HV2014@leifheit.com
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten,
senden bitte das ausgefüllte Formular - bis Mittwoch, 21. Mai 2014, 24:00 Uhr, eingehend - an die vorgenannte Adresse.
Stimmrechtsausübung durch Briefwahl
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können
ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation ('Briefwahl') abgeben. Hierzu steht ebenfalls das
auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung.
Darüber hinaus kann das Formular auch unter hauptversammlung.leifheit-group.com im Internet abgerufen oder bei der Gesellschaft
kostenlos angefordert werden. Das Verlangen ist zu richten an:
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Leifheit AG Postfach 11 65 56371 Nassau/Lahn
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oder per Telefax an: +49 2604 977-340 oder per E-Mail an: HV2014@leifheit.com
Die mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich Mittwoch, 21. Mai 2014, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft
unter der vorgenannten Adresse eingegangen sein. Gleiches trifft für einen eventuellen Widerruf der mittels Briefwahl abgegebenen
Stimmen zu.
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere der in § 135 AktG diesen gleichgestellte Rechtsträger
können sich der Briefwahl bedienen.
Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also spätestens seit dem 22. Februar
2014) Inhaber des Mindestaktienbesitzes ist/sind.
Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am Montag, 21. April 2014,
24:00 Uhr, eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu senden:
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Leifheit AG Der Vorstand Postfach 11 65 56371 Nassau/Lahn
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Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten
Adresse spätestens am Mittwoch, 7. Mai 2014, 24:00 Uhr, eingeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse
spätestens am Mittwoch, 7. Mai 2014, 24:00 Uhr, eingeht.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet unter hauptversammlung.leifheit-group.com zugänglich
machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig
eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekannt machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:
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Leifheit AG Postfach 11 65 56371 Nassau/Lahn
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oder per Telefax an: +49 2604 977-340 oder per E-Mail an: HV2014@leifheit.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG).
Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen
Mitteilung bedürfte.
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter hauptversammlung.leifheit-group.com zur Verfügung.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich unter hauptversammlung.leifheit-group.com auf der Internetseite
der Gesellschaft.
Nassau/Lahn, im April 2014
Leifheit Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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