LANXESS Aktiengesellschaft
Köln
WKN 547040 ISIN DE0005470405
Wir berufen hiermit unsere
ordentliche Hauptversammlung
ein
auf Donnerstag, den 22. Mai 2014,
um 10:00 Uhr,
in die LANXESS arena, Willy-Brandt-Platz 1, 50679 Köln.
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 mit dem zusammengefassten
Lagebericht für die LANXESS Aktiengesellschaft und für den Konzern, einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§
289 Absätze 4 und 5 sowie 315 Absatz 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit nach § 172 Absatz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von 48.392.687,13 EURO wie folgt
zu verwenden:
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Ausschüttung einer Dividende von 0,50 EURO je dividendenberechtigter Stückaktie |
41.601.335,00 EURO, |
- |
Gewinnvortrag |
6.791.352,13 EURO, |
Bilanzgewinn insgesamt |
48.392.687,13 EURO. |
Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag wurden die zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags
von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen dividendenberechtigten Stückaktien zugrunde gelegt. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Stückaktien bis zum Tag der Hauptversammlung ändern, wird der Hauptversammlung ein an diese Änderung wie folgt angepasster
Beschlussvorschlag unterbreitet werden: Der Dividendenbetrag je dividendenberechtigter Stückaktie von 0,50 EURO bleibt unverändert.
Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Gewinnvortrag
entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich
der Gewinnvortrag entsprechend.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahlen zum Prüfer
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
a) |
für das Geschäftsjahr 2014 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer, sowie
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b) |
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht 2014 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts
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zu wählen.
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6. |
Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Durch gerichtlichen Beschluss vom 25. Juli 2013 ist Frau Claudia Nemat mit sofortiger Wirkung als Nachfolgerin des verstorbenen
Herrn Prof. h.c. (CHN) Dr.-Ing. E.h. Dr. Ulrich Middelmann zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt worden. Da
ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 2014 endet, soll Frau Nemat nunmehr durch
die Hauptversammlung als Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt werden.
Der Aufsichtsrat der LANXESS Aktiengesellschaft setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG, §§ 1 Absatz 1, 7 Absatz
1 Satz 1 Nr. 1 und Absatz 2 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz und § 8 Absatz 1 der Satzung aus 12 Mitgliedern zusammen, von denen
sechs von den Aktionären und sechs von den Arbeitnehmern gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
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Frau Claudia Nemat, Düsseldorf Mitglied des Vorstands der Deutsche Telekom AG
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mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, als Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
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7. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zu zwei Änderungsvereinbarungen zu bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen
Zwischen der LANXESS Aktiengesellschaft als herrschender Gesellschaft und der LANXESS Deutschland GmbH bzw. der LANXESS International
Holding GmbH als abhängige Gesellschaften bestehen die folgenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge:
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Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22. April 2005 mit der LANXESS Deutschland GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht
Köln HRB 52600)
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* |
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 4. April 2008 mit der LANXESS International Holding GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht
Köln HRB 61807)
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Die LANXESS Aktiengesellschaft und die LANXESS Deutschland GmbH bzw. die LANXESS International Holding GmbH haben am 20. März
2014 Änderungsvereinbarungen zu diesen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen bezüglich der Regelungen zur Verlustübernahme
abgeschlossen. Durch diese Änderungen soll klargestellt werden, dass die in den Verträgen bereits bislang enthaltenen Verweise
auf die gesetzliche Regelung zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG bzw. deren Wiedergabe sich stets auf die jeweils gültige
Fassung des § 302 AktG beziehen. Hintergrund für die Änderung ist das am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung
und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts. Danach sollen Gewinnabführungsverträge
mit einer GmbH als Organgesellschaft künftig einen solchen dynamischen Verweis auf § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung
vorsehen.
Die beiden Änderungsvereinbarungen haben jeweils den wesentlichen Inhalt, dass die LANXESS Aktiengesellschaft zur Verlustübernahme
bei der LANXESS Deutschland GmbH bzw. der LANXESS International Holding GmbH entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG
in seiner jeweils gültigen Fassung verpflichtet ist. Weitere Änderungen sehen die Änderungsvereinbarungen nicht vor.
Die Änderungsvereinbarungen werden erst mit Zustimmung der Hauptversammlung der LANXESS Aktiengesellschaft und anschließender
Eintragung in das Handelsregister der LANXESS Deutschland GmbH bzw. der LANXESS International Holding GmbH wirksam.
Der Vorstand der LANXESS Aktiengesellschaft und die Geschäftsführer der LANXESS Deutschland GmbH bzw. der LANXESS International
Holding GmbH haben jeweils einen gemeinsamen Bericht gemäß §§ 293a, 295 Absatz 1 Satz 2 AktG erstattet, in dem die Änderungsvereinbarungen
erläutert und begründet werden. Die gemeinsamen Berichte sind zusammen mit den weiteren zu veröffentlichenden Unterlagen vom
Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der LANXESS Aktiengesellschaft zugänglich. Alle zu veröffentlichenden
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) |
der Änderungsvereinbarung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der LANXESS Deutschland GmbH, sowie
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b) |
der Änderungsvereinbarung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der LANXESS International Holding GmbH
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zuzustimmen.
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II. |
Ergänzende Angaben zu Punkt 6 der Tagesordnung
Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Frau Claudia Nemat ist bei den nachfolgend aufgeführten
Gesellschaften Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats sowie Mitglied eines vergleichbaren inländischen
oder ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen (Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG):
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
- LANXESS Deutschland GmbH
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
- Buyln SA, Brüssel/Belgien - Hellenic Telecommunications Organization S.A. (OTE S.A.), Maroussi, Athen/Griechenland
Abgesehen davon, dass Frau Claudia Nemat bereits Mitglied des Aufsichtsrats ist, bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats
zwischen Frau Nemat und der LANXESS Aktiengesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der LANXESS Aktiengesellschaft
sowie einem wesentlich an der LANXESS Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung
maßgebenden persönlichen und geschäftlichen Beziehungen im Sinne von Ziff. 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
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III. |
Weitere Informationen zur Einberufung
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1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 83.202.670 Stückaktien ausgegeben. Jede ausgegebene Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl
der Stimmrechte beträgt demnach 83.202.670. Aktien unterschiedlicher Gattung bestehen nicht.
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2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung
durch einen durch das depotführende Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben
und sich spätestens am Donnerstag, 15. Mai 2014 (24:00 Uhr MESZ), in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der
Gesellschaft angemeldet haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung,
also Donnerstag, 1. Mai 2014, 0:00 Uhr (MESZ), beziehen (Nachweisstichtag) und in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, 15. Mai 2014 (24:00 Uhr
MESZ), unter folgender Adresse zugehen:
LANXESS Aktiengesellschaft, c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main
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E-Mail: wp.hv@db-is.com Telefax: + 49 (0)69 12012-86045
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Der Nachweisstichtag ist für die Ausübung des Teilnahme- und den Umfang des Stimmrechts in der Hauptversammlung maßgebend.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach
dem Nachweisstichtag haben für das Teilnahmerecht und den Umfang des Stimmrechts keine Bedeutung. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besessen und ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind somit weder teilnahme- noch
stimmberechtigt, soweit sie sich nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, bleiben auch dann teilnahmeberechtigt und im Umfang
des nachgewiesenen Anteilsbesitzes stimmberechtigt, wenn sie ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag ganz oder teilweise veräußern.
Für die Dividendenberechtigung ist der Nachweisstichtag kein relevantes Datum.
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises
des Anteilsbesitzes über ihr depotführendes Institut Sorge zu tragen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.
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3. |
Verfahren für die Stimmrechtsvertretung
Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung
von Aktionären, ausüben zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der
in § 135 Absätze 8 und 10 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.
Zur Vollmachtserteilung an einen Dritten können die Aktionäre den Vollmachtsabschnitt auf der Eintrittkarte verwenden, die
ihnen nach der Anmeldung zugesandt wird. Ein Vollmachtsformular ist auch im Internet unter www.hauptversammlung.lanxess.de zu finden.
Vollmacht an einen Dritten kann darüber hinaus elektronisch über das Internet erteilt werden. Auch hierfür bedarf es der Eintrittskarte.
Den Zugang zum internetgestützten Vollmachtssystem erhalten die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.lanxess.de. Die elektronische Vollmacht muss rechtzeitig übermittelt sein, um berücksichtigt werden zu können; Entsprechendes gilt für
einen eventuellen elektronischen Widerruf der Vollmacht.
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft auch unter der E-Mail-Adresse hv2014@lanxess.com
übermittelt werden.
Wenn ein Kreditinstitut, ein ihnen gleichgestelltes Institut oder Unternehmen (§§ 135 Absatz 10, 125 Absatz 5 AktG) sowie
eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne des § 135 Absatz 8 AktG bevollmächtigt werden soll, besteht kein Textformerfordernis.
Die Vollmachtserklärung muss jedoch vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Sie muss zudem vollständig sein
und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen
wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab.
Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der
Ausübung ihres Stimmrechts vertreten zu lassen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, benötigen dafür
die Eintrittskarte. Dem Stimmrechtsvertreter müssen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem
relevanten Tagesordnungspunkt erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Soweit
eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand
der Stimme enthalten. Die Erteilung der Vollmacht und der Stimmrechtsweisungen, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Vollmacht und Stimmrechtsweisungen können an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, soweit nachfolgend nicht
etwas anderes bestimmt ist, unter Verwendung des Vollmachts- und Weisungsabschnitts auf der Eintrittskarte erteilt werden.
Die Vollmacht (mit Weisungen) muss bei der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 21. Mai 2014, 12:00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich)
unter der folgenden Adresse eingehen:
LANXESS Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München
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Telefax: +49 (0)89 309037-4675 E-Mail: hv2014@lanxess.com
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Darüber hinaus besteht auch hier die Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das Internet
zu bevollmächtigen und anzuweisen. Den Zugang zum internetgestützten Vollmachtssystem erhalten die Aktionäre über die Internetseite
der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.lanxess.de. Über das Internet erteilte Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen spätestens bis
Mittwoch, 21. Mai 2014, 18:00 Uhr (MESZ) vollständig erteilt sein; bis zu diesem Zeitpunkt ist über das Internet auch ein
Widerruf der Vollmacht oder eine Änderung erteilter Weisungen möglich.
Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei den Abstimmungen durch den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen, indem sie diesem am Ausgang ihre Vollmacht und Weisungen in Textform erteilen.
Diese Möglichkeit steht den Aktionären unabhängig davon offen, ob sie anschließend die Hauptversammlung verlassen oder weiter
an ihr teilnehmen wollen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung Dritter oder des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind Anmeldung und
Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
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4. |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EURO erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ein Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es wird gebeten, das Verlangen an folgende Adresse
zu richten:
An den Vorstand der LANXESS Aktiengesellschaft z. Hd. Abteilung Law & Intellectual Property Kennedyplatz 1 50569 Köln
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Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung
nicht mitzurechnen sind. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Montag, 21. April 2014, 24:00 Uhr (MESZ). Ein später zugegangenes
Ergänzungsverlangen wird nicht berücksichtigt.
Das Ergänzungsverlangen wird nur berücksichtigt, wenn die Antragssteller nachweisen, dass sie seit mindestens 3 Monaten vor
dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien waren und dass sie den Mindestbesitz
bis einschließlich zur Absendung der Antragstellung gehalten haben.
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5. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sind ausschließlich an die nachstehende
Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
LANXESS Aktiengesellschaft Abteilung Law & Intellectual Property Kennedyplatz 1 50569 Köln
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Telefax: +49 (0)221 8885-4806 E-Mail: hv2014@lanxess.com
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Bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (ohne Tag des Zugangs und Tag der Hauptversammlung, also bis Mittwoch, 7.
Mai 2014, 24:00 Uhr MESZ) bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden, soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind, im Internet unter www.hauptversammlung.lanxess.de unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
Weitergehende Erläuterungen, insbesondere zu den Umständen, unter denen Anträge und Wahlvorschläge nicht zugänglich zu machen
sind, finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.lanxess.de.
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6. |
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG, § 293g Absatz 3 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Ferner ist zu Tagesordnungspunkt 7 jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über alle
für die Änderungsvereinbarungen wesentlichen Angelegenheiten der unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Tochtergesellschaften
zu geben. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
Unter den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern, und unter den in § 16
Absatz 4 der Satzung genannten Voraussetzungen darf der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich
beschränken.
Weitergehende Erläuterungen finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.lanxess.de.
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7. |
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Gemäß § 124a AktG sind diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und
weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hauptversammlung.lanxess.de zugänglich.
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8. |
Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Aktionäre der Gesellschaft und andere Interessierte können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung
am 22. Mai 2014, vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit, im Internet unter www.hauptversammlung.lanxess.de verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild- und Tonübertragung erfolgt nicht.
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Köln, im April 2014
LANXESS Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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