centrotherm photovoltaics AG
Blaubeuren
ISIN DE000A1TNMM9
ISIN DE000A1TNMN7
WKN A1TNMM
WKN A1TNMN
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 17. Dezember 2013, um 10.00
Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr), in der Messe Ulm, Donausaal, Böfinger Straße 50, 89073 Ulm ein.
I. |
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts
für die centrotherm photovoltaics AG und des Lageberichts für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Der Geschäftsbericht der Gesellschaft, der den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011, den Lagebericht für den
Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie
den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 enthält, sowie alle weiteren vorgenannten Unterlagen sind im Internet
unter www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' erhältlich. Ferner werden die Unterlagen
in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2011 am
23. März 2012 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt
keine Beschlüsse zu fassen.
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2. |
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
85.465.495,00 auf neue Rechnung vorzutragen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2012, des Lageberichts
für die centrotherm photovoltaics AG und des Lageberichts für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Januar
bis 30. September 2012 ('Rumpfgeschäftsjahr 2012')
Der Geschäftsbericht der Gesellschaft für das Rumpfgeschäftsjahr 2012, der den gebilligten Konzernabschluss zum 30. September
2012, den Lagebericht für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie den Bericht des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 enthält, sowie alle weiteren vorgenannten
Unterlagen sind im Internet unter www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' erhältlich.
Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2012
am 29. Oktober 2013 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen.
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6. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2012 (1. Januar bis 30. September 2012) amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für dieses Rumpfgeschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
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7. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2012 (01. Januar bis 30. September 2012) amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für dieses Rumpfgeschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
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8. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Mai 2013, des Lageberichts für
die centrotherm photovoltaics AG und des Lageberichts für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Oktober
2012 bis 31. Mai 2013 ('Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013')
Der Geschäftsbericht der Gesellschaft für das Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013, der den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Mai
2013, den Lagebericht für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie den Bericht des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013 enthält, sowie alle weiteren
vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung'
erhältlich. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013
am 29. Oktober 2013 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen.
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9. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013 (1. Oktober 2012 bis 31. Mai 2013) amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für dieses Rumpfgeschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
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10. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2012/2013 (1. Oktober 2012 bis 31. Mai 2013) amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Rumpfgeschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
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11. |
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
Einige Regelungen der Satzung sind nicht mehr aktuell bzw. bedürfen aus anderen Gründen der inhaltlichen Anpassung:
Der Unternehmensgegenstand reflektiert noch nicht, dass die centrotherm thermal solutions GmbH & Co. KG mit Wirksamwerden
der Aufhebung der Insolvenzverfahren im Wege der Anwachsung auf die centrotherm photovoltaics AG übergegangen ist. Infolge
der Anwachsung hat die centrotherm photovoltaics AG das Geschäft der vormaligen centrotherm thermal solutions GmbH & Co. KG
übernommen. Dieses Geschäft betrifft auch die Entwicklung, die Herstellung und den Verkauf von sowie den Handel mit Einzelanlagen
zur Fertigung von Produkten und Ausgangsmaterialien im Bereich Halbleiter und Mikroelektronik sowie die Erbringung aller damit
in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die beschriebene gesellschaftsrechtliche Entwicklung soll durch eine entsprechende
Ergänzung des Unternehmensgegenstandes in der Satzung der Gesellschaft nachvollzogen werden.
Aktuell ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft mit drei Mitgliedern besetzt. Dies ist die gesetzliche Mindestzahl. Nur dann,
wenn alle drei Mitglieder an Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen, ist dieser beschlussfähig. Die vergangenen Monate haben
gezeigt, dass ein Aufsichtsrat, der permanent einsatzfähig ist, für das Wirken der Gesellschaft von besonderer Bedeutung ist.
Bei einem Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern besteht aus Sicht der Verwaltung ein zu hohes Risiko, dass eine temporäre Beschlussunfähigkeit
die Gesellschaft - wenn auch nur für einen Zwischenzeitraum - lähmen könnte. Da das Gesetz eine Teilbarkeit der Anzahl der
Aufsichtsratsmitglieder durch drei fordert, ist die nächsthöhere Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern sechs. Mit dem Vorschlag
zur Erhöhung auf diese Anzahl von sechs Mitgliedern soll dem Aufsichtsrat auch eine sinnvolle Arbeitsteilung in Ausschüssen
ermöglicht werden. Die damit verbundenen Mehrkosten halten Vorstand und Aufsichtsrat angesichts der hierdurch gewonnenen Sicherheit
und verbesserten Arbeitsfähigkeit für hinnehmbar.
Ferner sieht die aktuelle Satzung in Ziffer 16.3 vor, dass Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit gefasst
werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen oder die Satzung eine höhere Mehrheit vorsehen. Diese für Satzungen
typische Regelung führt dazu, dass auch bei der Abwahl von Aufsichtsratsmitgliedern aufgrund der Gestaltungsmöglichkeit in
§ 103 Abs. 1 Satz 3 AktG eine einfache Mehrheit ausreicht, obwohl das Gesetz eigentlich in § 103 Abs. 1 Satz 2 AktG eine Mehrheit
von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erfordert. Mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung soll wieder zu dem
gesetzlich vorgesehenen Mehrheitserfordernis zurückgekehrt werden.
Schließlich soll die Satzung neueren gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung wie folgt zu ändern und die einschlägigen Regelungen wie folgt neu zu
fassen:
a) Ziffer 2.1 der Satzung wird wie folgt geändert:
aa) Im zweiten Spiegelstrich wird am Ende des Absatzes das Wort 'sowie' gestrichen.
bb) Hinter dem zweiten Spiegelstrich wird folgender neuer Spiegelstrich eingefügt:
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'- die Entwicklung, die Herstellung und der Verkauf von sowie der Handel mit Einzelanlagen zur Fertigung von Produkten und
Ausgangsmaterialien im Bereich Halbleiter und Mikroelektronik sowie die Erbringung aller damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen,
sowie'
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b) Ziffer 3.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
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'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger.'
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c) Ziffer 8.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
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'Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern.'
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d) Ziffer 10.3 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
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'Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er nach Gesetz oder Satzung insgesamt
zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnimmt; in jedem Fall müssen mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung
teilnehmen.'
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e) Am Ende von Ziffer 16.3 der Satzung wird folgender neuer Satz angefügt:
'Für Beschlüsse zur Abwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats ist stets eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen
erforderlich.'
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12. |
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 (1. Juni 2013-31. Dezember 2013)
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Hamburg, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 (1. Juni 2013 - 31. Dezember 2013) sowie
als Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen, letzteres, soweit
die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts beauftragt wird.
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13. |
Wahl zum Aufsichtsrat der centrotherm photovoltaics AG
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß Ziffer 8.2 der Satzung der Gesellschaft automatisch spätestens mit Beendigung
der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, d. h.
spätestens acht Monate nach dem Ende des vierten Geschäftsjahres. Da die ordentliche Hauptversammlung der centrotherm photovoltaics
AG aufgrund der Insolvenz in Eigenverwaltung im Jahr 2012 nicht stattfand, endete die Amtsperiode der drei Aufsichtsratsmitglieder
Frau Prof. Dr. Brigitte Zürn, Herr Rolf Hartung und Herr Rolf Breyer mit Ablauf des 31. August 2012. Auf Antrag der centrotherm
photovoltaics AG hat das Amtsgericht Ulm am 4. Oktober 2012 beschlossen, die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 104
AktG zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der centrotherm photovoltaics AG zu bestellen. Herr Rolf Hartung hat sein Mandat als
Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum Ablauf des 19. Oktober 2012 niedergelegt. Beim Amtsgericht Ulm wurde auf Vorschlag der
TCH GmbH, die zu diesem Zeitpunkt mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft hielt, beantragt, Herrn Robert M.
Hartung gemäß § 104 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrats der centrotherm photovoltaics AG zu bestellen. Herr Robert M. Hartung
wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 22. Januar 2013 zum Mitglied des Aufsichtsrats der centrotherm photovoltaics
AG bestellt. Das Amt der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder erlischt gemäß § 104 Abs. 5 AktG, sobald der Mangel
behoben ist, d.h. sobald die Hauptversammlung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern entschieden hat.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie der aktuellen Ziffer 8.1 der Satzung
der Gesellschaft aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Zukünftig soll der Aufsichtsrat entsprechend
der unter Tagesordnungspunkt 11 vorgeschlagenen Satzungsänderung nach der dann neuen Ziffer 8.1 der Satzung aus sechs Mitgliedern
bestehen. Dementsprechend sind drei Mitglieder des Aufsichtsrats mit Ablauf dieser Hauptversammlung und drei weitere Mitglieder
aufschiebend bedingt auf die Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 11 vorgeschlagenen Änderung der Ziffer 8.1 der Satzung
in das Handelsregister durch die Hauptversammlung neu zu wählen.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
a) Der Aufsichtsrat schlägt - im Einklang mit dem ihm zugegangenen Wahlvorschlag der Aktionärin Sol Futura Verwaltungsgesellschaft
mbH - vor, folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr
2017 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
(1) Frau Prof. Dr. Brigitte Zürn, Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin, geschäftsführende Gesellschafterin der Dr. Horn Unternehmensberatung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft-Steuerberatungsgesellschaft in Ulm, Weißenhorn;
(2) Herrn Robert Michael Hartung, Kaufmann, ehemals Vorstand der centrotherm photovoltaics AG, Blaubeuren; und
(3) Herrn Tobias Wahl, Rechtsanwalt, Heidelberg.
b) Der Aufsichtsrat schlägt - im Einklang mit dem ihm zugegangenen Wahlvorschlag der Aktionärin Sol Futura Verwaltungsgesellschaft
mbH - vor, folgende Personen aufschiebend bedingt auf die Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 11 vorgeschlagenen Änderung
der Ziffer 8.1 der Satzung (Erweiterung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf sechs) in das Handelsregister für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats zu wählen:
(1) Herrn Dr. Christoph Herbst, Rechtsanwalt, München;
(2) Herrn Hans-Hasso Kersten, Kaufmann, Geschäftsführer der mateco GmbH, Mannheim; und
(3) Herrn Wolfgang Schmid, Unternehmensberater, Radebeul.
Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat ist jedenfalls Frau Prof. Dr. Brigitte Zürn aufgrund ihrer Ausbildung und Tätigkeit
als Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin als unabhängige Finanzexpertin i.S.d. § 100 Abs. 5 AktG zu qualifizieren. Die
Wahlen zum Aufsichtsrat werden im Einklang mit Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex als Einzelwahl durchgeführt.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 Deutscher Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass für den Fall seiner Wahl in den
Aufsichtsrat Herr Tobias Wahl für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.
Informationen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Herr Hans-Hasso Kersten ist Mitglied im Verwaltungsrat (Administrateur) der
mateco location de nacelles S.A., Luxemburg. Alle anderen zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Personen
sind nicht Mitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen.
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II. Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
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Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 21.162.380 Stück. Sämtliche der ausgegebenen
Aktien sind stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demnach im Zeitpunkt
der Einberufung dieser Hauptversammlung 21.162.380 Stimmen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien.
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Teilnahme an der Hauptversammlung
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig unter Beifügung des in § 123 Abs. 3 Sätze 2, 3 und 5 AktG bestimmten Nachweises ihres Anteilsbesitzes in deutscher
oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Dienstag, 10.
Dezember 2013 (24.00 Uhr), unter der nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
centrotherm photovoltaics AG c/o Landesbank Baden-Württemberg 4027/H Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Telefax: +49 (0)711/127-79264 E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de
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Der Nachweis des Anteilsbesitzes gem. § 123 Abs. 3 AktG ist durch das depotführende Institut zu erstellen und hat sich auf
den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf Dienstag, 26. November 2013, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes ist Textform ausreichend.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär,
wer den Nachweis über den Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder partiellen Veräußerung
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder
zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Die Eintrittskarte
ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung.
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Stimmrechtsvertretung
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Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs.
5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG
bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt.
Das Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter www.centrotherm.de
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise
mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
centrotherm photovoltaics AG Investor Relations Hauptversammlung 2013 Johannes-Schmid-Str. 8 89143 Blaubeuren Telefax: +49 (0)7344/918-8665 E-Mail: investor@centrotherm.de
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Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr wieder an, sich durch von der centrotherm photovoltaics AG benannte
Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung. Soweit von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen ihnen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass sie keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen können. Aktionäre, die den
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das mit
der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular zu verwenden. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift, Faxnummer
oder E-Mail-Adresse bis zum 16. Dezember 2013 (12.00 Uhr) zugehen.
Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
§ 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 1.058.119 Stückaktien)
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (das entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 16. November 2013 (24.00 Uhr) zugehen. Sie können wie folgt
adressiert werden:
centrotherm photovoltaics AG Vorstand Hauptversammlung 2013 Johannes-Schmid-Str. 8 89143 Blaubeuren
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Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich
des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
§§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen
und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern unterbreiten.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs
und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 2. Dezember 2013 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft
eingehen, werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung unverzüglich im Internet
unter www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen
der Verwaltung werden eben-falls dort veröffentlicht.
Gegenanträge werden - anders als Wahlvorschläge - nur dann zugänglich gemacht, wenn sie mit einer Begründung versehen sind.
Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übermitteln:
centrotherm photovoltaics AG Investor Relations Hauptversammlung 2013 Johannes-Schmid-Str. 8 89143 Blaubeuren Telefax: +49 (0)7344/918-8665 E-Mail: investor@centrotherm.de
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Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
§ 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung ist jedem Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind
im Internet unter www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' abrufbar.
Informationen nach § 124a AktG
Diese Einberufung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und die weiteren in § 124a AktG genannten Informationen
sind alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations
unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber hinaus von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der centrotherm
photovoltaics AG, Johannes-Schmid-Str. 8, 89143 Blaubeuren, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die
Aktionäre aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt.
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Blaubeuren, im Oktober 2013
centrotherm photovoltaics AG
Der Vorstand
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