artnet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

28.06.2013 / 15:27


artnet AG

Berlin

ISIN DE000A1K0375, WKN A1K037

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie herzlich zu der

am Donnerstag, den 8. August 2013, um 10:00 Uhr

in der Eventpassage,
Auditorium l,
Kantstraße 8, 10623 Berlin

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2013 ('Hauptversammlung') der artnet AG ('Gesellschaft') ein. Der Einlass ist ab 9:00 Uhr.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

Die vorgenannten Unterlagen stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung sowie in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos zugesandt.

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Herr Hans Neuendorf hat mit Wirkung zum 8. August 2012 sein Amt als Vorstandsmitglied niedergelegt. Herr Jacob Pabst ist mit Wirkung zum 1. Juli 2012 als Vorstandsmitglied bestellt worden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 4

Bestellung des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen.

TOP 5

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Diese sind allein von der Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

5.1

Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Dr. Jochen Gutbrod, Potsdam, hat mit Wirkung zum 30. April 2013 sein Amt niederlegt. Mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 12. Juni 2013 wurde Herr Hans Neuendorf zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die Galerie Neuendorf Aktiengesellschaft als Aktionärin, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, hat gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG vorgeschlagen, Herrn Hans Neuendorf, der zum Ablauf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 8. August 2012 aus dem Vorstand der Gesellschaft ausgeschieden ist, als Mitglied des Aufsichtsrats zu bestellen. Der Aufsichtsrat schließt sich diesem Vorschlag an.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Hans Neuendorf, Kunsthändler, Berlin

als Nachfolger für Herrn Dr. Jochen Gutbrod zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Herr Hans Neuendorf ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.

Die Amtszeit von Herrn Hans Neuendorf endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt.

5.2

Das Mitglied des Aufsichtsrats Prof. Dr. Walter Rust, Berlin, hat mit Wirkung zum 31. Juli 2013 sein Amt niederlegt. Es ist geplant, Frau Piroschka Dossi durch einen Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg mit Wirkung ab dem 1. August 2013 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellen zu lassen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Frau Piroschka Dossi, Autorin und Kunstkuratorin, München

als Nachfolgerin für Herrn Prof. Dr. Walter Rust zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Frau Piroschka Dossi ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.

Die Amtszeit von Frau Piroschka Dossi endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt.

TOP 6

Beschlussfassung über die Bestätigung der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. August 2012 zu TOP 4 gefassten Beschlüsse über die Änderung der Satzung

In der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 8. August 2012 hat die Hauptversammlung auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, die Satzung wie folgt zu ändern:

 

'4.1 § 11 Abs. 3 S. 3 wird ersatzlos gestrichen.
4.2

§ 11 Abs. 4 wird um folgenden S. 2 ergänzt:

'Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind, können von ihr vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden; der Beschluss bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen umfasst.'

4.3

§ 22 Abs. 4 wird um folgenden Satz 3 ergänzt:

 

'Die Mitglieder des Aufsichtsrats können im Wege der Bild- und Tonübertragung an der Hauptversammlung teilnehmen.'

4.4

§ 23 Abs. 4 S. 1 der Satzung wird am Ende um folgenden Halbsatz ergänzt, und zwar mit der Maßgabe, dass diese Satzungsänderung nur für künftige, nach dem Wirksamwerden der zu diesem TOP 4 beschlossenen Änderungen gilt:

 

'; der Beschluss der Hauptversammlung über eine Satzungsänderung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst.''

Gegen diese zu TOP 4 gefassten Beschlüsse haben zwei Aktionäre der Gesellschaft Anfechtungsklage und hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben. Die Klagen sind derzeit vor dem Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen rechtshängig.

Um Rechtssicherheit herzustellen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Bestätigungsbeschluss zu fassen:

 

'Die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. August 2012 zu TOP 4 der Tagesordnung (Beschlussfassung über Satzungsänderungen) gefassten Beschlüsse über die Änderung der Satzung mit folgendem Inhalt:

4.1

§ 11 Abs. 3 S. 3 wird ersatzlos gestrichen.

4.2

§ 11 Abs. 4 wird um folgenden S. 2 ergänzt:

'Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind, können von ihr vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden; der Beschluss bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen umfasst.'

4.3

§ 22 Abs. 4 wird um folgenden Satz 3 ergänzt:

 

'Die Mitglieder des Aufsichtsrats können im Wege der Bild- und Tonübertragung an der Hauptversammlung teilnehmen.'

4.4

§ 23 Abs. 4 S. 1 der Satzung wird am Ende um folgenden Halbsatz ergänzt, und zwar mit der Maßgabe, dass diese Satzungsänderung nur für künftige, nach dem Wirksamwerden der zu diesem TOP 4 beschlossenen Änderungen gilt:

 

'; der Beschluss der Hauptversammlung über eine Satzungsänderung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst.'

 

werden gemäß § 244 Satz 1 des Aktiengesetzes bestätigt.'

Ergänzende Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
zu Tagesordnungspunkt 5

 

Der unter Tagesordnungspunkt 5.1 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat Herr Hans Neuendorf ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.

 

Die unter Tagesordnungspunkt 5.2 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidatin Frau Piroschka Dossi ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

 

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 5.631.067,00 ist eingeteilt in 5.631.067 auf den Namen lautende Stückaktien, die satzungsgemäß je eine Stimme in der Hauptversammlung gewähren.

 

Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hält die Gesellschaft 78.081 eigene Aktien. Aus diesen Aktien können Stimmrechte nicht ausgeübt werden. Deshalb bestehen im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 5.552.986 Stimmrechte.

Teilnahmebedingungen

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die (i) am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und (ii) sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des

1. August 2013,
24:00 Uhr (MESZ),

unter folgender Anschrift, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse zugehen:

artnet AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
per Fax: +49 89 889690633; oder
per E-Mail: artnet@better-orange.de

Better Orange IR & HV AG ist für die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister, in dem die Namensaktien geführt werden, eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tage der Hauptversammlung maßgeblich. Aus technischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 1. August 2013 bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, mit Ablauf des 1. August 2013.

Der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 1. August 2013 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung der Aktien auf den Erwerber noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.

Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.

Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie diesen gemäß § 135 des Aktiengesetzes gleichgestellte Institutionen oder Personen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 135 des Aktiengesetzes (hierzu siehe unten).

Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts.

2.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, wie z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, andere Dritte oder einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß dem vorstehenden Abschnitt erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung, noch eine andere ihnen nach §§ 135 Abs. 8 und 10, 125 Abs. 5 des Aktiengesetzes gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Aktionärsvereinigungen und gleichgestellte Personen

Wenn ein Kreditinstitut, ein einem Kreditinstitut gemäß §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 des Aktiengesetzes gleichgestelltes Finanzdienstleistungsinstitut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 des Aktiengesetzes gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, bestehen weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft besondere Formerfordernisse. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil die Vollmacht von ihr gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 des Aktiengesetzes nachprüfbar festzuhalten ist. Daher sollten Sie sich rechtzeitig mit der Institution oder Person, die sie bevollmächtigen möchten, über eine mögliche Form der Vollmacht abstimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z.B. als eingescannte Datei z.B. im pdf-Format) übermittelt werden:

artnet AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
per Fax: +49 89 889690633; oder
per E-Mail: artnet@better-orange.de

Better Orange IR & HV AG ist für den Nachweis der Bevollmächtigung die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. Ein Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte und wird ebenfalls mit dieser Einladung versendet. Ein Vollmachtsformular steht auch im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung.

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich entsprechend ihren Weisungen durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit dieser Einladung und stehen auch unter der Internetadresse http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. Der Nachweis der Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft mit den Weisungen muss möglichst spätestens mit Ablauf des

7. August 2013,
24:00 Uhr (MESZ),

bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein.

Darüber hinaus haben an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre und Aktionärsvertreter auch während der Hauptversammlung die Möglichkeit, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

3.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 des Aktiengesetzes

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht derzeit 281.554 Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des

8. Juli 2013,
24:00 Uhr (MESZ),

zugehen. Bitte richten Sie ein entsprechendes Ergänzungsverlangen an folgende Adresse:

Vorstand der
artnet AG
Oranienstraße 164
10969 Berlin

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 des Aktiengesetzes) sind und diese bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.

4.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 des Aktiengesetzes

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an:

artnet AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
per Fax: +49 89 889690633; oder
per E-Mail: antraege@better-orange.de

zu richten. Better Orange IR & HV AG ist für Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Bis spätestens zum Ablauf des

24. Juli 2013,
24:00 Uhr (MESZ),

bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen werden den anderen Aktionären im Internet unter http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 des Aktiengesetzes zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden anschließend ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Der Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten muss gemäß § 127 Satz 2 des Aktiengesetzes nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 des Aktiengesetzes genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft des vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes beigefügt sind.

Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschläge zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

5.

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 des Aktiengesetzes

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehung zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und nicht ein gesetzliches Recht zur Verweigerung der Auskunft besteht.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 des Aktiengesetzes genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

Nach § 22 Abs. 2 der Satzung kann der Vorsitzende das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.

6.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 des Aktiengesetzes finden sich im Internet unter der Internetadresse http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung'.

7.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet unter http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.

Diese Einberufung der Hauptversammlung ist am 28. Juni 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen zur Hauptversammlung einschließlich der weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 des Aktiengesetzes stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zur Verfügung.

 

Berlin, im Juni 2013

artnet AG

Der Vorstand






28.06.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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