Leifheit Aktiengesellschaft
Nassau/Lahn
ISIN DE0006464506
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
unsere ordentliche Hauptversammlung findet am Donnerstag, dem 6. Juni 2013, um 10:30 Uhr, im Kunden- und Verwaltungszentrum der Leifheit AG, Leifheitstraße, 56377 Nassau/Lahn, statt.
Tagesordnung
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Leifheit AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§ 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 Aktiengesetz
('AktG') am 8. April 2013 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt zu diesem Punkt der Tagesordnung
eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht,
Bericht des Aufsichtsrats, Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und Bericht des Vorstands mit den
Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches können im Internet eingesehen
werden unter www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2013.
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns
Die Dividendenausschüttung der Leifheit AG (ISIN DE0006464506) richtet sich nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss
der Leifheit AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Bilanzgewinn der Leifheit AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2012 beträgt
13.590.000,00 EUR.
Die Leifheit AG hält 250.525 eigene Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl
der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 1,50
EUR Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Aus dem Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 13.590.000,00 EUR wird eine Dividende von 1,50
EUR je dividendenberechtigter Stückaktie - das sind bei 4.749.475 Stückaktien insgesamt 7.124.212,50 EUR - an die Aktionäre ausgeschüttet.
Der verbleibende Betrag in Höhe von 6.465.787,50 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Dividende wird ab dem 7. Juni 2013 ausgezahlt.
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Neufassung von § 10 Absatz 3 der Satzung
§ 10 Absatz 3 regelt die Möglichkeit einer Beschlussfassung des Aufsichtsrats ohne Einberufung einer Sitzung. Durch die vorgeschlagene
Neufassung soll dem Aufsichtsrat die verstärkte Nutzung moderner Kommunikationsmedien ermöglicht werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
§ 10 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Beschlüsse können auf Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden auch ohne Einberufung einer Sitzung schriftlich, fernmündlich
oder im Wege elektronischer Kommunikation (E-Mail, Telefax) gefasst werden, wenn kein Mitglied des Aufsichtsrats diesem Verfahren
innerhalb einer vom Aufsichtsratsvorsitzenden bestimmten angemessenen Frist widerspricht.'
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6. |
Beschlussfassung über die Neufassung von § 11 der Satzung
§ 11 der Satzung regelt, dass bestimmte Arten von Geschäften der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Durch die vorgeschlagene
Neufassung soll es dem Aufsichtsrat erleichtert werden, den Kreis an zustimmungspflichtigen Geschäften flexibel an die jeweiligen
Bedürfnisse anzupassen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
§ 11 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'(1) Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats bestimmt, welche Arten von Geschäften der Vorstand nur mit vorheriger Zustimmung
des Aufsichtsrats vornehmen darf.
(2) Der Aufsichtsrat kann jederzeit weitere Arten von Geschäften von seiner Zustimmung abhängig machen. Er kann widerruflich
die Zustimmung zu bestimmten Arten von Geschäften allgemein oder für den Fall, dass einzelne Arten von Geschäften bestimmten
Bedingungen genügen, im Voraus erteilen.'
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7. |
Beschlussfassung über die Neufassung von § 12 der Satzung
Die aktuelle Satzungsregelung zur Vergütung des Aufsichtsrats sieht eine jährliche feste Vergütung zuzüglich einer variablen
Vergütung vor, die von der Höhe der für das jeweilige Geschäftsjahr ausgeschütteten Dividende abhängt. Der Deutsche Corporate
Governance Kodex (Fassung 2012) hat seine vormalige Empfehlung, den Aufsichtsratsmitgliedern auch eine erfolgsorientierte
Vergütung zu gewähren, aufgegeben. Die Gesellschaft ist zu der Auffassung gelangt, dass die Vergütungsform einer reinen Festvergütung
besser geeignet ist, der unabhängig vom kurzfristigen Unternehmenserfolg zu erfüllenden Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats
Rechnung zu tragen. Durch die vorgeschlagene Neufassung von § 12 der Satzung soll die Aufsichtsratsvergütung deshalb auf eine
reine Festvergütung umgestellt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
§ 12 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Neben dem Ersatz seiner Auslagen und einer ihm für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer erhält jedes
Mitglied des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von 2.500,00 EUR je Aufsichtsratssitzungstag sowie eine nach Ablauf des
Geschäftsjahres auszuzahlende jährliche Vergütung in Höhe von 20.000,00 EUR. Der Vorsitzende erhält das 3-Fache, sein Stellvertreter
das 1,5-Fache. Gehört ein Mitglied dem Aufsichtsrat nur einen Teil eines Geschäftsjahres an, wird die jährliche Vergütung
nur zeitanteilig gewährt.
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für seine Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats zusätzlich ein Sitzungsgeld
in Höhe von 2.500,00 EUR je Ausschusssitzungstag. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte.
Finden an einem Tag mehrere Aufsichtsrats- und/oder Ausschusssitzungen statt, kann ein an mehreren Sitzungen teilnehmendes
Mitglied des Aufsichtsrats insgesamt nicht mehr als 2.500,00 EUR beanspruchen.
Vorstehende Regelungen über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats gelten erstmals für die für das Geschäftsjahr 2013
zu gewährende Vergütung.'
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8. |
Beschlussfassung über die Neufassung von § 15 der Satzung
§ 15 der Satzung der Gesellschaft regelt die Teilnahme an der Hauptversammlung. Neben einigen sprachlichen Anpassungen soll
dem Vorstand gemäß § 123 Abs. 2 Satz 3 AktG die Ermächtigung erteilt werden, die Anmeldefrist zur Hauptversammlung zu verkürzen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
§ 15 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich zur Hauptversammlung anmelden ('Anmeldung') und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen ('Nachweis').
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse
nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Fristvorschriften rechtzeitig in deutscher oder englischer Sprache zugehen.
Der Vorstand ist ermächtigt, in der Einberufung eine kürzere Anmeldefrist zu bestimmen.
Der Nachweis ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
zu führen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen.
(2) Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sind in der Einberufung
bekannt zu machen.'
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9. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 15.000.000,00 EUR und ist in 5.000.000
auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt, die in der Hauptversammlung jeweils eine Stimme gewähren.
Hiervon hält die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 250.525 Aktien als eigene Aktien, aus denen
ein Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
zur Hauptversammlung anmelden ('Anmeldung') und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen ('Nachweis'). Die Anmeldung bedarf der Textform und ist in deutscher oder englischer
Sprache zu erstellen. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist ein ebenfalls in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts
über den Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 16. Mai 2013 (d.h.
16. Mai 2013, 00:00 Uhr), zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einherginge.
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h., Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien
nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, 30. Mai 2013, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse eingehen:
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Leifheit AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main
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oder per Telefax an: |
+49 69 12012-86045 |
oder per E-Mail an: |
WP.HV@Xchanging.com |
Nach dem Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Bei der Eingangskontrolle zur Hauptversammlung erhalten Sie Ihre Stimmkarten im Gegenzug
für Ihre Eintrittskarte.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten, mit denen auch ein entsprechendes Vollmachtsformular verbunden ist, sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre - ohne dass mit dieser Bitte eine Einschränkung des Teilnahme- oder Stimmrechts verbunden wäre -,
frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können
ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, unter
entsprechender Vollmachtserteilung ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden
kann, wird den Aktionären mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt.
Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2013 abgerufen
oder unter folgender Adresse kostenlos angefordert werden:
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Leifheit AG Postfach 11 65 56371 Nassau/Lahn
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oder per Telefax an: |
+49 2604 977-340 |
oder per E-Mail an: |
HV2013@leifheit.com |
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per E-Mail übermittelt werden, und zwar an die folgende
E-Mail-Adresse: HV2013@leifheit.com. Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt sich, wenn der Nachweis der Bevollmächtigung,
wie vorstehend beschrieben, elektronisch übermittelt wird.
Während der Hauptversammlung kann die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer
gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und der Widerruf von Vollmachten in Textform auch am Präsenzschalter
erklärt werden.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger
bevollmächtigt werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz
noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten
sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren teilnahme- und stimmberechtigten Aktionären als Service an, die von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung
der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen
der Textform und sind bis zu dem Zeitpunkt möglich, in dem der Versammlungsleiter die Generaldebatte schließt. Die Eintrittskarte
zur Hauptversammlung enthält ein Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann,
sowie weitere Informationen.
Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2013 abgerufen
oder bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Das Verlangen ist zu richten an:
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Leifheit AG Postfach 11 65 56371 Nassau/Lahn
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oder per Telefax an: |
+49 2604 977-340 |
oder per E-Mail an: |
HV2013@leifheit.com |
Das ausgefüllte Formular für die von uns benannten Stimmrechtsvertreter ist - bitte bis Mittwoch, 5. Juni 2013, 24:00 Uhr,
eingehend - an die vorgenannte Adresse zu richten.
Stimmrechtsausübung durch Briefwahl
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können
ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation ('Briefwahl') abgeben. Hierzu steht ebenfalls das
auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung.
Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2013 abgerufen
oder bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Das Verlangen ist zu richten an:
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Leifheit AG Postfach 11 65 56371 Nassau/Lahn
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oder per Telefax an: |
+49 2604 977-340 |
oder per E-Mail an: |
HV2013@leifheit.com |
Die mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich Mittwoch, 5. Juni 2013, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft
unter der vorgenannten Adresse eingegangen sein. Gleiches trifft für einen eventuellen Widerruf zu.
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere der in § 135 AktG diesen gleichgestellte Rechtsträger
können sich der Briefwahl bedienen.
Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von 500.000 EUR erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also spätestens seit dem 6. März
2013) Inhaber des Mindestaktienbesitzes ist/sind.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss bei der Gesellschaft spätestens am Montag, 6. Mai 2013,
24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse eingehen:
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Leifheit AG Postfach 11 65 56371 Nassau/Lahn
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Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten
Adresse spätestens am Mittwoch, 22. Mai 2013, 24:00 Uhr, eingeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse
spätestens am Mittwoch, 22. Mai 2013, 24:00 Uhr, eingeht.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet unter www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2013
zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig
eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekannt machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:
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Leifheit AG Postfach 11 65 56371 Nassau/Lahn
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oder per Telefax an: |
+49 2604 977-340 |
oder per E-Mail an: |
HV2013@leifheit.com |
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG).
Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen
Mitteilung bedürfte.
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung unter www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2013.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2013.
Nassau/Lahn, im April 2013
Leifheit Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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