CTS EVENTIM Aktiengesellschaft
München
Contrescarpe 75 A 28195 Bremen
WKN: 547030 ISIN: DE 0005470306 AG München HRB 156963
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein, die stattfindet
am Dienstag, den 15. Mai 2012 ab 10:00 Uhr
im Parkhotel Bremen, Bürgerpark, 28209 Bremen
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember
2011, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von Euro 87.095.895,77, bestehend
aus dem Jahresüberschuss 2011 in Höhe von Euro 43.298.749,05 abzüglich der Zuführung zur gesetzlichen Rücklage nach § 150
AktG von EURO 2.164.937,45, dem Nennbetrag eigener Anteile aus der Kapitalerhöhung 2011 von EURO 2.175,00 und dem Gewinnvortrag
aus 2010 in Höhe von Euro 45.959.909,17 (nach Abzug der Ausschüttung für 2010 im Geschäftsjahr 2011) wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 0,44 je Stückaktie ISIN DE 0005470306 auf 47.995.650 Stückaktien für das Geschäftsjahr 2011
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Euro 21.118.086,00
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Gewinnvortrag
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Euro 65.977.809,77
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Bilanzgewinn |
Euro 87.095.895,77 |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 Entlastung
zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 Entlastung
zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2012 die PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG, Osnabrück,
zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und zugleich zum Konzernabschlussprüfer für deren Konzern zu wählen.
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Auslegung von Unterlagen:
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegt der Geschäftsbericht für die Gesellschaft und den Konzern, der
den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2011, den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011, den Lagebericht für
die Gesellschaft und den Konzern, den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011, den Vorschlag des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns und den erläuternden Bericht des Vorstands nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach
§ 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB enthält, in den Geschäftsräumen der
CTS EVENTIM Aktiengesellschaft Contrescarpe 75 A, 28195 Bremen
zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Während desselben Zeitraums können diese Unterlagen auch über unsere Internetseite (www.eventim.de)
eingesehen werden. Auf Verlangen werden sie jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift überlassen. Zudem werden
Abschriften in der Hauptversammlung ausgelegt.
Teilnahmebedingungen:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Anmeldung und Nachweis müssen
der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens am 08. Mai 2012 (24.00 Uhr MESZ) zugehen:
CTS EVENTIM Aktiengesellschaft, c/o PR im Turm HV-Service AG, Römerstraße 72-74, 68259 Mannheim, Fax: +49-(0)621-7177213, eintrittskarte@pr-im-turm.de
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Dieser Nachweis kann in deutscher oder englischer
Sprache erfolgen und hat sich auf den Beginn des 24. April 2012 (00.00 Uhr MESZ) zu beziehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der inhaltlichen Richtigkeit oder Echtheit
des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht,
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Verkauf oder sonstige Übertragungen der
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Bedeutung für das Teilnahme- und Stimmrecht des angemeldeten Aktionärs. Gleiches
gilt für einen Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst
danach Aktien erwerben, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. eine
Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Wir bieten unseren Aktionären auch
an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Diese sind weisungsgebunden,
müssen also zwingend entsprechend ihrer erteilten Weisung abstimmen.
Wird weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine diesen nach § 135 AktG oder § 135 i.V.m. § 125 Abs.
5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt, ist die Vollmacht gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in der Fassung
des ARUG in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die einen Dritten
bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das ihnen von der Gesellschaft
mit der Eintrittskarte zur Verfügung gestellt wird. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf schriftliches
Verlangen zugesandt.
Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Person oder Institution bevollmächtigt, enthält die Satzung keine besondere Regelung, so dass die gesetzlichen Regelungen
gelten. Möglicherweise verlangen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen eine besondere Form der Vollmacht,
weil sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über
eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden
oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen: CTS EVENTIM Aktiengesellschaft, c/o PR IM TURM
HV-Service AG, Römerstraße 72-74, 68259 Mannheim, Fax: +49-621-7177213. Für die elektronische Übermittlung des Nachweises
einer Bevollmächtigung senden Sie den Nachweis bitte per E-Mail an die Adresse hauptversammlung@eventim.de. Gleiches gilt
für die Übermittlung des Widerrufs einer elektronisch übermittelten Vollmacht und deren Änderung.
Soll der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen Sie zwingend Weisungen erteilen,
wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter
muss nach Maßgabe der ihm erteilten Weisungen abstimmen. Der Stimmrechtsvertreter wird ausschließlich das Stimmrecht ausüben
und keine weitergehenden Rechte wie Frage- oder Antragsrechte wahrnehmen. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen
möchten, können Sie dies schriftlich (auch per Telefax) unter Verwendung des hierfür mit der Eintrittskarte übermittelten
Formulars tun. Nähere Einzelheiten finden Sie auch auf der Eintrittskarte.
Die Vollmachten mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens 14. Mai 2012, 18.00 Uhr
bei der Gesellschaft eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Senden Sie die Vollmachten und
Weisungen bitte an CTS EVENTIM Aktiengesellschaft, c/o PR IM TURM HV-Service AG, Römerstraße 72-74, 68259 Mannheim, Fax: +49-621-7177213.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Rechte der Aktionäre
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag
von Euro 500.000,- erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter
Nachweis der Aktionärsstellung mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 14. April 2012, unter folgender
Adresse zugehen: CTS EVENTIM Aktiengesellschaft, z. Hd. Herrn Rainer Appel, Contrescarpe 75 A, 28195 Bremen.
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs
und einer Begründung schriftlich oder per Telefax an folgende Adresse zu richten: CTS EVENTIM Aktiengesellschaft, z. Hd. Herrn
Rainer Appel, Contrescarpe 75 A, 28195 Bremen, Telefax +49-421-3666-290.
Gegenanträge von Aktionären, die bis spätestens 30. April 2012 unter der angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter www.eventim.de unverzüglich zugänglich gemacht,
sofern die Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge
von Aktionären müssen unberücksichtigt bleiben. Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
gelten die vorstehenden Ausführungen zu § 126 Abs. 1 AktG (einschließlich der angegebenen Adresse) gemäß § 127 AktG entsprechend
mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss.
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung
einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach § 8 Abs. VII der Satzung der
Gesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu
beschränken.
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Informationen gemäß § 124a AktG werden den Aktionären im Internet auf der Homepage der CTS EVENTIM Aktiengesellschaft unter
www.eventim.de im Bereich Investor Relations zugänglich gemacht.
Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Euro 48.000.000,-
und ist eingeteilt in 48.000.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital
von je Euro 1,00. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung dementsprechend insgesamt 48.000.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung am 02. April 2012 insgesamt 4.350 eigene Stückaktien. Von den insgesamt 48.000.000 Stückaktien der
Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung folglich 47.995.650 Aktien stimmberechtigt.
Bremen, im April 2012
CTS EVENTIM Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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