Rheinmetall AG
Düsseldorf
ISIN: DE0007030009 WKN: 703000
Einladung zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Rheinmetall AG, Düsseldorf, die am Dienstag, dem 15. Mai 2012, 10.00
Uhr, im MARITIM Hotel Berlin, Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin, stattfindet.
Die Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung wurde im elektronischen Bundesanzeiger am 30. März 2012 veröffentlicht.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft, der mit
dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289
Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2011
Die vorstehenden Unterlagen stehen im Internet unter www.rheinmetall.com zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss am 20. März 2012 entsprechend §§
172, 173 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Somit entfällt eine Beschlussfassung der
Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Rheinmetall AG des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von 69.000.000,00
EUR wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende von 1,80 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie
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= |
68.492.084,40 EUR |
- Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen
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= |
507.915,60 EUR |
Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Falls sich bis zur Hauptversammlung die Anzahl der eigenen Aktien ändert, wird
der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 1,80 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Mitbestimmungsgesetzes 1976
aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Bereits in der letzten Hauptversammlung am 10. Mai 2011 sind bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre Detlef Moog und Toni Wicki
in den Aufsichtsrat gewählt worden. In der Hauptversammlung am 6. Mai 2008 ist bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, als Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre Dr. Siegfried Goll
in den Aufsichtsrat gewählt worden.
Die Mandate der Mitglieder des Aufsichtsrats Klaus Greinert, Professor Dr. Andreas Georgi, Dr. Peter Mihatsch, DDr. Peter
Mitterbauer und Professor Dr. Frank Richter laufen mit Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2012 aus. Es ist daher eine
Neuwahl dieser Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre wieder in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) |
Professor Dr. Andreas Georgi Starnberg Professor für Führungs- und Steuerungsprobleme von Unternehmungen Ludwig-Maximilians-Universität München Consultant
Professor Dr. Andreas Georgi ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Asea Brown Boveri Aktiengesellschaft Felix Schoeller Holding GmbH & Co. KG Oldenburgische Landesbank AG
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b) |
Klaus Greinert Mannheim Kaufmann
Klaus Greinert ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
DURAVIT AG (Stellvertretender Vorsitzender) DURAVIT S.A.
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c) |
DDr. Peter Mitterbauer Gmunden, Österreich Vorsitzender des Vorstands Miba AG
DDr. Peter Mitterbauer ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Andritz AG Erste Österreichische Spar-Casse Privatstiftung FFG Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (Vorsitzender) Oberbank AG ÖIAG Österreichische Industrieholding AG (Vorsitzender)
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d) |
Professor Dr. Frank Richter Ulm Vorsitzender des Vorstands DURAVIT AG
Professor Dr. Frank Richter ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Beirat Gebr. Röchling KG Beirat Duralog Duravit Logistik GmbH (Vorsitzender) Duravit Egypt S.A.E. (Vorsitzender) Duravit (China) Sanitaryware Co. Ltd. (Vorsitzender) Duravit Yapi Ürünleri San. Ve. Tic. A.S. Duravit Tunisia S.A. (Vorsitzender) Duravit India Pvt. Ltd. (Vorsitzender)
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sowie als neues Mitglied zu wählen:
e) |
Professor Dr. Susanne Hannemann Bochum Professorin für Angewandte Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Unternehmensbesteuerung und Wirtschaftsprüfung Hochschule Bochum
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Die Amtszeit der betreffenden Aufsichtsratsmitglieder beginnt nach Beendigung der Hauptversammlung 2012 und läuft bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt.
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6. |
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 13 (Aufsichtsratsvergütung) in der Fassung vom 6. Mai 2008 vollständig neu zu fassen:
'§ 13
Aufsichtsratsvergütung
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(1) |
a) |
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 60.000,00 EUR. |
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b) |
Der Aufsichtsratsvorsitzende und seine Stellvertreter erhalten die doppelte Vergütung gem. Abs. (1) lit. a. |
(2) |
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner Aufwendungen für jede Aufsichtsratssitzung, an der das Mitglied
persönlich teilnimmt, ein Sitzungsgeld von 1.000,00 EUR und für die persönliche Teilnahme an Ausschusssitzungen ein Sitzungsgeld
von 500,00 EUR für Sitzungen, die nicht an dem Tag einer Aufsichtsratssitzung stattfinden.
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(3) |
Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats erhält jeweils zusätzlich |
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a) |
der Vorsitzende eines Ausschusses eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 30.000,00 EUR, |
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b) |
jedes andere Mitglied eines Ausschusses eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 15.000,00 EUR. |
(4) |
Die Aufsichtsratsmitglieder werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
für Organe und bestimmte Führungskräfte mit angemessenem Selbstbehalt einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien
hierfür entrichtet die Gesellschaft.
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(5) |
Aufsichtsrats- und Ausschussmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss
angehört haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.
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(6) |
Den Aufsichtsratsmitgliedern wird auf Antrag die auf ihre Vergütung anfallende Umsatzsteuer erstattet. |
(7) |
Diese Regelungen gelten erstmals für die für das Geschäftsjahr 2012 zu zahlende Vergütung.' |
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7. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Düsseldorf, zu wählen.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrecht im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 39.599.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.547.842 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte,
insbesondere keine Stimmrechte zustehen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung
beträgt daher 38.051.158.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden
Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an folgende Adresse übermitteln:
Rheinmetall AG c/o Commerzbank AG GS-MO 4.1.1 General Meetings 60261 Frankfurt am Main Telefax: +49 (0) 69/136 26351 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 24. April
2012, 00.00 Uhr, (Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des
8. Mai 2012 (24.00 Uhr MESZ) unter der genannten Adresse zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf der Textform (§
126 b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär nur derjenige, der den Aktienbesitz
nachweist. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts richten sich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung
- nach dem Aktienbesitz zum Nachweisstichtag. Hiermit ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden. Auch bei
Veräußerung sämtlicher Aktien nach dem Nachweisstichtag oder eines Teils hiervon ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgebend. Wer erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär wird
und vorher keine Aktien besessen hat, ist an der Hauptversammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt.
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben wollen, werden gebeten,
möglichst frühzeitig Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten anzufordern.
Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende
Institut vorgenommen.
Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimme schriftlich durch Briefwahl
abgeben. Hierzu steht das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen
müssen bis einschließlich 11. Mai 2012 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sein und sind ausschließlich an die
nachstehende Adresse zu richten.
Rheinmetall AG Vorstand Rheinmetall Platz 1 40476 Düsseldorf
Telefax: +49 211 473-4425 E-Mail: elisabeth.mueller@rheinmetall.com
Anderweitig adressierte Stimmabgaben per Briefwahl werden nicht berücksichtigt.
Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann auch unser internetgestütztes Briefwahl-, Vollmachts- und Weisungssystem eingesetzt
werden. Die über dieses internetgestützte System abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 14. Mai 2012 (24.00 Uhr MESZ)
bei der Gesellschaft unter www.rheinmetall.com eingegangen sein.
Nähere Einzelheiten zur Stimmabgabe per Briefwahl erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende
Informationen sind auch im Internet unter www.rheinmetall.com einsehbar.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.
B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Vollmachten sind, wenn sie nicht an ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder sonstige von § 135 AktG erfasste Personen oder Institutionen gerichtet sind, ebenso wie Weisungen
an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, in Textform gemäß § 126 b BGB zu erteilen, unter anderem auch durch unser internetgestütztes
Vollmachts- und Weisungssystem. Wir weisen darauf hin, dass im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung
oder sonstiger von § 135 AktG erfasster Personen oder Institutionen diese möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen
vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Damit die Stimmrechtsvertreter die
überlassenen Vollmachten und Weisungen in der Hauptversammlung ausüben können, müssen diese ihnen rechtzeitig vor der Hauptversammlung
erteilt werden. Zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist ebenfalls eine Eintrittskarte
für die Hauptversammlung erforderlich.
Nähere Einzelheiten zur Anmeldung und zur Vollmachtserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt.
Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter www.rheinmetall.com einsehbar.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR am Grundkapital erreichen, das entspricht 195.313
Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft unter der im nachfolgenden
Abschnitt angegebenen Adresse bis zum Ablauf des 14. April 2012 (24.00 Uhr MESZ) zugegangen sein. Im Übrigen wird auf die
Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 und §§ 142 Abs. 2 Satz 2 und 70 AktG verwiesen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre oder von Abschlussprüfern sind ausschließlich
an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Rheinmetall AG Vorstand Rheinmetall Platz 1 40476 Düsseldorf
Telefax: +49 211 473-4425 E-Mail: elisabeth.mueller@rheinmetall.com
Bis spätestens zum Ablauf des 30. April 2012 (24.00 Uhr MESZ) bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft
eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.rheinmetall.com unverzüglich
zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
werden nach dem 30. April 2012 ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Diese Einberufung der Hauptversammlung in deutscher Sprache (Originalversion) und englischer Sprache, die zugänglich zu machenden
Unterlagen und Anträge von Aktionären einschließlich der Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
sowie weitere Informationen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 127 und 131 AktG stehen auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.rheinmetall.com zur Verfügung.
Düsseldorf, im März 2012
Rheinmetall AG
Der Vorstand
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