KPS AG
München
WKN A1A6V4 ISIN DE000A1A6V48
Einladung
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am
Freitag, 23. März 2012, um 10.00 Uhr
im M,O,C, München Lilienthalallee 40, 80939 München
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der KPS AG, München.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die KPS AG einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB zum 30. September 2011 sowie des gebilligten Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts für die KPS AG zum 30. September 2011 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB zum 30. September 2011 sowie Vorlage der Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate Governance
Berichts für das Geschäftsjahr 2010/11.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der KPS AG.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der KPS AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2010/11 in Höhe von
Euro 4.826.542,75 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,09 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010/11 |
Euro 2.919.661,74 |
Vortrag auf neue Rechnung |
Euro 1.906.881,01 |
Dieser Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen
Aktien gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung waren dies 301.845
Stück. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010/11 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung
ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert
eine Dividende von Euro 0,09 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010/11.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes personenbezogen, das heißt im Wege der Einzelentlastung,
für das Geschäftsjahr 2010/11 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/11.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates personenbezogen, das heißt im Wege der Einzelentlastung,
für das Geschäftsjahr 2010/11 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/12.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Rupp & Epple GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, wird zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses
für das Geschäftsjahr 2011/12 sowie zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2011/12,
sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, gewählt.
6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Die Regelungen zum bedingten Kapital in § 5 Abs. 5 der Satzung bezüglich des bedingten Kapitals 2004/I ist mittlerweile obsolet
geworden, weil alle ausgegebenen Optionsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2004, für deren Sicherung das bedingte Kapital 2004/I
geschaffen war, erloschen sind. § 5 Abs. 5 der Satzung soll daher aufgehoben werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 5 Abs. 5, der das bedingte Kapital 2004/I enthält, wird ersatzlos gestrichen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 32.742.531 Stückaktien mit ebenso
vielen Stimm- und Teilnahmerechten. Von diesen Stimmrechten sind zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 301.845
Aktien nicht stimmberechtigt, weil die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt 301.845 eigene Aktien hält, aus denen ihr keine Stimmrechte
zustehen. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag
der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Umschreibungen im Aktienregister
finden gemäß § 15 der Satzung der Gesellschaft in dem Zeitraum vom Anmeldeschluss (17. März 2012, 00:00 Uhr) bis einschließlich
dem Tag der Hauptversammlung (23. März 2012, 24:00 Uhr), nicht statt.
Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse
KPS AG c/o Computershare HV-Services AG Prannerstraße 8 80333 München Telefax: +49 (0) 89-30 90 374 675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
spätestens bis zum Ablauf des 16. März 2012 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft einzugehen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen, rechtzeitig angemeldet sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben
lassen. In diesem Fall müssen die Aktionäre eine ordnungsgemäße Vollmacht erteilen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
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Die Vollmacht ist grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und für
den Nachweis der Vollmachterteilung. Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Vollmachtgebers zur Hauptversammlung
erfolgen. Vollmachterteilung, deren Widerruf und der Nachweis der Vollmachterteilung können auch in elektronischer Form erfolgen.
Die Vollmachterteilung, deren Widerruf oder der Nachweis erfolgen unter folgender Adresse:
KPS AG c/o Computershare HV-Services AG Prannerstraße 8 80333 München Telefax: +49 (0) 89-30 90 374 675 E-Mail: KPS-HV2012@computershare.de
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Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG Abs. 8 AktG oder in § 135 Abs. 10 AktG in
Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG genannte Person oder Institution bevollmächtigt, besteht kein gesetzliches Formerfordernis,
es gelten vielmehr die Bestimmungen des § 135 AktG. Danach gilt insbesondere, dass dieser Personenkreis das Stimmrecht nur
aufgrund ausdrücklicher Bevollmächtigung ausüben darf. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden
Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen können und eigene Regelungen für die
Vollmachterteilung vorsehen können, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
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Die Bevollmächtigung kann mit dem im Anmeldebogen enthaltenen Vollmachtsformular, dem in der Eintrittskarte enthaltenen Vollmachtsformular
oder auf beliebige andere in Textform gefasste Art erfolgen.
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Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gem. § 134 Abs. 3 S. 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere
von ihnen zurückzuweisen.
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Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Diese Vollmachten sind in der oben genannten Textform oder in elektronischer Form zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären zugesandt
werden und auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.kps-consulting.com/meta-nav/investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptversammlung-2012/
zur Verfügung gestellt sind.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können unter der Adresse
KPS AG c/o Computershare HV-Services AG Prannerstraße 8 80333 München Telefax: +49 (0) 89-30 90 374 675 E-Mail: KPS-HV2012@computershare.de
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per Post bis zum 20. März 2012 (24:00 Uhr)
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per Telefax oder per E-Mail bis zum 23. März 2012 (08:00 Uhr)
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erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der Eingang bei der KPS AG entscheidend.
Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Beiträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen und sie auch nicht für die Abstimmung über Anträge zur Verfügung
stehen, zu denen es keine mit dieser Einladung oder später bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
gibt.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
Anfragen, Anträge Wahlvorschläge und Auskunftsverlangen
Anträge (einschließlich Gegenanträgen, Tagesordnungsergänzungsverlangen und Wahlvorschlägen) und Anfragen bitten wir ausschließlich
an die
KPS AG
Investor Relations Beta-Straße 10h 85774 Unterföhring/München
zu richten. Gegenanträge, Wahlvorschläge und Anfragen können auch an die Fax-Nr. 089 / 35631 - 3201 gerichtet werden.
Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00 EURO erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der KPS AG zu richten und muss der Gesellschaft
bis spätestens zum Ablauf des 21. Februar 2012 (24:00 Uhr) zugehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge,
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die oben genannte Adresse
zu richten. Dabei werden die bis zum Ablauf des 08. März 2012 (24:00 Uhr) bei der oben genannten Adresse eingehende Gegenanträge
und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.
Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,
die rechtlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes
der Tagesordnung erforderlich ist.
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kps-consulting.com
unter Investor Relations, dort unter http://www.kps-consulting.com/meta-nav/investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptversammlung-2012/
in den 'Erläuterungen für die Aktionäre' zu finden.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die in § 124a AktG genannten Unterlagen und Informationen werden alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.kps-consulting.com unter Investor Relations, dort unter http://www.kps-consulting.com/meta-nav/investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptversammlung-2012/
zugänglich gemacht.
Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für die KPS AG einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB zum 30. September 2011 und der gebilligte Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht
für die KPS AG zum 30. September 2011 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs.
4 HGB zum 30. September 2011 sowie der Bericht des Aufsichtsrats, der Corporate Governance für das Geschäftsjahr 2010/11 sind
ab dem Tag der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung unter der Internetadresse www.kps-consulting.com unter
Investor Relations, dort unter http://www.kps-consulting.com/meta-nav/investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptversammlung-2012/
zugänglich. Sie werden den Aktionären auf Verlangen kostenlos und unverzüglich zugesandt.
München, im Februar 2012
KPS AG
Der Vorstand
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