paragon AG
Delbrück
ISIN DE0005558696 WKN 555869
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 17. Mai 2011, um 10:00 Uhr in der Stadthalle Delbrück, Boker Straße 6, 33129 Delbrück stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der paragon AG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember
2010, des Lageberichts für die paragon AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010
bis 31. Dezember 2010
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010 die
Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis
31. Dezember 2010 die Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg,
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei
der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten besonderen
Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126 BGB) und muss in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den 26. April 2011,
00:00 Uhr, (Nachweisstichtag) beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
paragon AG spätestens bis zum Ablauf des 10. Mai 2011, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
paragon AG c/o Computershare HV-Services AG Prannerstraße 8 80333 München Telefax: +49 (0)89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand
nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben,
sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach
dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes
Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. eine
Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als
eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung
sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft grundsätzlich der Textform. Aktionäre können für die Vollmachterteilung den Vollmachtabschnitt auf der Rückseite
der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen.
Für die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten bietet die Gesellschaft an, dass die Aktionäre
den Nachweis bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung an folgende E-Mail-Adresse übermitteln:
Vollmacht-HV2011@paragon-online.de
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten nach § 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG, den Kreditinstituten gleichgestellten
Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135
Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
zu erfragen sind. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der
in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit den Vorgenannten über die
Form der Vollmacht ab.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch von der paragon AG als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter der
Gesellschaft bei der Ausübung ihres Stimmrechts vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht sowie
ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem bekannt gemachten Beschlussvorschlag erteilt
werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand
der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform erteilt werden.
Dazu kann das auf der Eintrittskarte vorgesehene Vollmacht- und Weisungsformular verwendet werden.
In Textform erteilte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen spätestens bis 15. Mai
2011, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:
paragon AG Hauptversammlung 2011 Schwalbenweg 29 33129 Delbrück Telefax: +49 (0)5250 9762-63 E-Mail: Vollmacht-HV2011@paragon-online.de
Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen
(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG)
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der paragon AG zu richten und
muss der Gesellschaft spätestens bis zum 16. April 2011, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen.
paragon AG Der Vorstand Schwalbenweg 29 33129 Delbrück
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.paragon-online.de bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge,
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:
paragon AG Hauptversammlung 2011 Schwalbenweg 29 33129 Delbrück Telefax: +49 (0)5250 9762-63 E-Mail: Antraege-HV2011@paragon-online.de
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich
zu machender Begründungen werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.paragon-online.de veröffentlicht. Dabei
werden die bis zum 02. Mai 2011, 24:00 Uhr, bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu
den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist.
Unterlagen
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Schwalbenweg 29, 33129 Delbrück, liegen seit Einberufung der Hauptversammlung die
zugänglich zu machenden Unterlagen aus:
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der Jahresabschluss der paragon AG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010 sowie der Lagebericht
für die paragon AG;
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Bericht des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010.
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Den Aktionären wird auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der zugänglich zu machenden Unterlagen erteilt.
Die Unterlagen, eine aktuelle Fassung der Satzung der Gesellschaft sowie die Informationen nach § 124a AktG sind zudem seit
der Einberufung im Internet unter www.paragon-online.de zugänglich.
Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 4.114.788 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen daher auf der Grundlage der Satzung 4.114.788
Stimmrechte.
Delbrück, im April 2011
paragon Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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