paragon Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

08.04.2011 / 15:24

paragon AG

Delbrück

ISIN DE0005558696 WKN 555869

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am 17. Mai 2011, um 10:00 Uhr in der Stadthalle Delbrück, Boker Straße 6, 33129 Delbrück stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der paragon AG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010, des Lageberichts für die paragon AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010 die Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010 die Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126 BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den 26. April 2011, 00:00 Uhr, (Nachweisstichtag) beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der paragon AG spätestens bis zum Ablauf des 10. Mai 2011, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

paragon AG
c/o Computershare HV-Services AG
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 (0)89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft grundsätzlich der Textform. Aktionäre können für die Vollmachterteilung den Vollmachtabschnitt auf der Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen.

Für die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten bietet die Gesellschaft an, dass die Aktionäre den Nachweis bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung an folgende E-Mail-Adresse übermitteln:

Vollmacht-HV2011@paragon-online.de

Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten nach § 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG, den Kreditinstituten gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit den Vorgenannten über die Form der Vollmacht ab.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch von der paragon AG als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter der Gesellschaft bei der Ausübung ihres Stimmrechts vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem bekannt gemachten Beschlussvorschlag erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform erteilt werden. Dazu kann das auf der Eintrittskarte vorgesehene Vollmacht- und Weisungsformular verwendet werden.

In Textform erteilte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen spätestens bis 15. Mai 2011, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:

paragon AG
Hauptversammlung 2011
Schwalbenweg 29
33129 Delbrück
Telefax: +49 (0)5250 9762-63
E-Mail: Vollmacht-HV2011@paragon-online.de

Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen
(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG)

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der paragon AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 16. April 2011, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen.

paragon AG
Der Vorstand
Schwalbenweg 29
33129 Delbrück

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.paragon-online.de bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

paragon AG
Hauptversammlung 2011
Schwalbenweg 29
33129 Delbrück
Telefax: +49 (0)5250 9762-63
E-Mail: Antraege-HV2011@paragon-online.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.paragon-online.de veröffentlicht. Dabei werden die bis zum 02. Mai 2011, 24:00 Uhr, bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Unterlagen

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Schwalbenweg 29, 33129 Delbrück, liegen seit Einberufung der Hauptversammlung die zugänglich zu machenden Unterlagen aus:

-

der Jahresabschluss der paragon AG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010 sowie der Lagebericht für die paragon AG;

-

Bericht des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010.

Den Aktionären wird auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der zugänglich zu machenden Unterlagen erteilt.

Die Unterlagen, eine aktuelle Fassung der Satzung der Gesellschaft sowie die Informationen nach § 124a AktG sind zudem seit der Einberufung im Internet unter www.paragon-online.de zugänglich.

Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 4.114.788 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen daher auf der Grundlage der Satzung 4.114.788 Stimmrechte.

 

Delbrück, im April 2011

paragon Aktiengesellschaft

Der Vorstand






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