technotrans AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

01.04.2011 / 15:10

technotrans AG

Sassenberg

- ISIN: DE000A0XYGA7 -

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 12. Mai 2011, 10:00 Uhr

im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland (Congress-Saal),
Albersloher Weg 32, 48155 Münster,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

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Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der technotrans AG zum 31. Dezember 2010, des nach IFRS (International Financial Reporting Standards) aufgestellten gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, der Lageberichte für die technotrans AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrates sowie des erläuterten Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.

5.

Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

Mit Wirkung zum 21. Oktober 2010 ist der Anteilseignervertreter Herr Joachim Voss aufgrund Niederlegung seines Amtes aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden. Das Amtsgericht Münster hat daraufhin mit Beschluss vom 11. Oktober 2010 auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft mit Wirkung ab dem 22. Oktober 2010 Herrn Dieter Schäfer für den ausgeschiedenen Herrn Joachim Voss zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt, und zwar bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2011. Zudem hat der Anteilseignervertreter Herr Manfred Bender die Niederlegung seines Amtes als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2011 erklärt. Für die beiden ausscheidenden Mitglieder sind daher Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat durchzuführen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Satz 1 AktG und § 7 Absatz 1 der Satzung i.V.m. §§ 1 Absatz 1 Nr. 1 Satz 1, 4 Absatz 1 DrittelbG sowie § 11 Absatz 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien jeweils angegeben sind:

1.

Herrn Dieter Schäfer, Steinhagen, Generalbevollmächtigter der Werner & Pfleiderer Bakery Group, Bielefeld

Weitere Mitgliedschaften:

-

Keine weiteren Mitgliedschaften

2.

Herrn Helmut Ruwisch, Bielefeld, Vorstandsvorsitzender der Indus Holding AG, Bergisch Gladbach

Weitere Mitgliedschaften:

-

MFO AG, Elsdorf - Vorsitzender des Aufsichtsrats

Die Wahl von Herrn Schäfer und Herrn Ruwisch soll jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, erfolgen, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird; die vorgeschlagene Amtszeit dauert somit bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2016. Es ist vorgesehen, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats als Einzelwahl vorzunehmen. Herr Schäfer erfüllt die besonderen Anforderungen des § 100 Absatz 5 AktG und soll dem Aufsichtsrat als unabhängiger Finanzexperte im Sinne dieser Vorschrift angehören.

6.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzungsbestimmung zum Unternehmensgegenstand (§ 2 der Satzung)

Die Gesellschaft beabsichtigt, ihr angestammtes Kerngeschäft in der Druck- und Datenträgerindustrie zu öffnen für technologisch verwandte Produkte und Dienstleistungen außerhalb der Druckindustrie. Erste strategische Schritte zu einer solchen Verbreiterung der Aktivitäten des Unternehmens, die dessen Zukunftsfähigkeit langfristig sichern sollen, hat die Gesellschaft bereits eingeleitet. Um dies auch im Rahmen des Unternehmensgegenstandes abzubilden und den nötigen Raum für die zukünftige Weiterentwicklung des Unternehmens zu schaffen, soll der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft entsprechend angepasst werden. Dazu soll die Satzungsbestimmung über den Gegenstand des Unternehmens teilweise geändert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 2 Absatz 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens) wie folgt neu zu fassen:

§ 2 Gegenstand des Unternehmens

'(2) Die Gesellschaft liefert ihre technischen Anlagen, Systeme und Komponenten insbesondere an Hersteller und Anwender im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus, unter anderem in der Druckindustrie.'

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens am Donnerstag, dem 5. Mai 2011, bei der Gesellschaft eingegangen ist.

Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden am Tag der Hauptversammlung und an den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt. Maßgeblich für die Ausübung des Stimmrechts am Tag der Hauptversammlung ist somit der Bestand im Aktienregister, der zum Ablauf des 5. Mai 2011 festgestellt wird.

Aktionäre können sich schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bei der technotrans AG unter der Anschrift:

 

technotrans AG
c/o Computershare HV-Services AG
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax-Nr.: +49 89 30 90 3 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

anmelden.

Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. In diesem Fall haben sich die Bevollmächtigten rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen. Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post, per Fax oder per E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die folgende Adresse:

 

technotrans AG
- Investor Relations -
Robert-Linnemann-Straße 17
48336 Sassenberg
Telefax-Nr.: +49 2583 301 - 1054
E-Mail: hv2011@technotrans.de

Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist in Textform zu erteilen und muss in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können die Aktionäre das mit der Eintrittskarte verbundene Formular verwenden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das Internet zu bevollmächtigen und Weisungen zu erteilen. Vollmachten und Weisungen über das Internet können vor der Hauptversammlung und auch noch während der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte erteilt werden. Um das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem zu nutzen, bedarf es der Eingabe des Namens, der Adresse sowie der Aktionärsnummer. Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist der fristgerechte Zugang der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Weitere Einzelheiten zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Des Weiteren können Informationen zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters auch im Internet unter

http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung-2011.html

eingesehen werden.

Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters per Post, per Fax oder per E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die obenstehende Adresse für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung.

Weitere Einzelheiten und Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung-2011.html.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen und muss bis einschließlich 5. Mai 2011 bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Für die Briefwahl in schriftlicher Form steht den Aktionären das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung, das an die obenstehende Adresse für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung zurückgesendet werden muss.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, das Stimmrecht auf elektronischem Weg unter Nutzung des hierfür eingerichteten internetgestützten Systems auf der Internetseite www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung-2011.html auszuüben. Um das internetgestützte System für die elektronische Stimmabgabe per Briefwahl nutzen zu können, bedarf es der Eingabe des Namens, der Adresse sowie der Aktionärsnummer.

Nach erfolgter rechtzeitiger Stimmabgabe im Wege der Briefwahl steht den Aktionären das internetgestützte System noch bis zum Ende der Generaldebatte am Tag der Hauptversammlung für Änderungen der Stimmabgaben zur Verfügung.

Weitere Hinweise zur Briefwahl finden die Aktionäre in den Anmeldeunterlagen sowie auf der vorstehend genannten Internetseite.

Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandes werden live im Internet übertragen. Die Übertragung wird für die Debatte unterbrochen und anschließend mit dem Verlauf der Abstimmungen und der Bekanntgabe der Ergebnisse abgeschlossen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind insgesamt 6.907.665 Aktien der technotrans AG ausgegeben, die ebenso viele Stimmen in der Hauptversammlung gewähren. Hiervon hält die Gesellschaft 548.630 Aktien als eigene Aktien, aus denen ein Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt daher 6.359.035.

Rechte der Aktionäre

Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:

1.

Recht auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 345.384 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 11. April 2011 unter der nachfolgenden Adresse zugehen:

 

technotrans AG
- Investor Relations -
Robert-Linnemann-Straße 17
48336 Sassenberg
Telefax-Nr.: +49 2583 301 - 1054
E-Mail: hv2011@technotrans.de

2.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Wenn ein Aktionär Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat stellen oder Wahlvorschläge unterbreiten möchte, sind diese ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

 

technotrans AG
- Investor Relations -
Robert-Linnemann-Straße 17
48336 Sassenberg
Telefax-Nr.: +49 2583 301 - 1054
E-Mail: hv2011@technotrans.de

Gegenanträge sind zu begründen, Wahlvorschläge hingegen nicht. Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 27. April 2011, unter der genannten Adresse eingegangenen und zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden wir im Internet unter http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung-2011.html veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder nach Fristablauf eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse einsehbar sein.

3.

Auskunftsrecht des Aktionärs

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

4.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG finden sich im Internet unter der Internetadresse http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung-2011.html.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Eine Abschrift der zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen wird den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt. Außerdem werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung-2011.html.

zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit.

Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG, insbesondere zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur Vollmachts- und Weisungserteilung, können ebenfalls im Internet unter

http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung-2011.html

eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter dieser Internetadresse bekannt gegeben.

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im elektronischen Bundesanzeiger vom 1. April 2011 veröffentlicht und wurde darüber hinaus am selben Tag solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.

 

Sassenberg, im April 2011

technotrans AG

Der Vorstand






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