Rheinmetall Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

30.03.2011 / 15:09

Rheinmetall AG

Düsseldorf

ISIN: DE0007030009 WKN: 703000

Einladung zur Hauptversammlung

 

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Rheinmetall AG, Düsseldorf, die am Dienstag, dem 10. Mai 2011, 10.00 Uhr, im MARITIM Hotel Berlin, Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin, stattfindet.

Die Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung wurde im elektronischen Bundesanzeiger am 30. März 2011 veröffentlicht.

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2010

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Rheinmetall AG in 40476 Düsseldorf, Rheinmetall Platz 1, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen auch im Internet unter www.rheinmetall.com/hauptversammlung.php zur Verfügung. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss am 22. März 2011 entsprechend §§ 172, 173 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Somit entfällt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Rheinmetall AG des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von 57.800.000,00 EUR wie folgt zu verwenden:

- Ausschüttung einer Dividende von 1,50 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie = 57.458.703,00 EUR
- Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen = 341.297,00 EUR

Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Falls sich bis zur Hauptversammlung die Anzahl der eigenen Aktien ändert, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 1,50 EUR je dividendenberechtiger Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung vom 31. Juli 2009 (VorstAG) hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem überprüft und durch Beschluss vom 22. März 2011 angepasst. Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ist ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt, der im Geschäftsbericht 2010 als Teil des Corporate Governance Berichts veröffentlicht ist und im Internet unter www.rheinmetall.com/hauptversammlung.php zur Verfügung steht. Durch das VorstAG wurde zugleich die Möglichkeit geschaffen, dass die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließt (§ 120 Abs. 4 AktG). Hiervon soll Gebrauch gemacht werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das im Vergütungsbericht als Teil des Geschäftsberichts 2010 dargestellte System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Rheinmetall AG zu billigen.

6.

Nachwahl zum Aufsichtsrat

Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 8. Juli 2010 ist Herr Detlef Moog gemäß § 104 AktG anstelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Henning von Ondarza für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 10. Mai 2011 zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt worden. Herr Toni Wicki ist durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 6. Dezember 2010 anstelle des verstorbenen Aufsichtsratsmitglieds Reinhard Sitzmann für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 10. Mai 2011 zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt worden.

Als gewähltes Ersatzmitglied ist Herr Dr. Michael Mielke als neuer Arbeitnehmervertreter anstelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Dr. Ludwig Dammer für die Zeit bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft nachgerückt.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Mitbestimmungsgesetzes 1976 aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die gerichtliche Bestellung der Herren Detlef Moog und Toni Wicki zu Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner soll durch die Wahl der Hauptversammlung abgelöst werden.

a)

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats - vor,

 

Herrn Detlef Moog, Mülheim
Beratender Ingenieur

bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

Mitgliedschaften von Herrn Moog in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

 

Rheinmetall Waffe Munition GmbH (Vorsitzender)*
Rheinmetall Landsysteme GmbH (Vorsitzender)*

b)

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats - vor,

 

Herrn Toni Wicki, Oberrohrdorf, Schweiz
Beratender Ingenieur

bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Mitgliedschaften von Herrn Wicki in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

 

Verwaltungsrat Implenia AG

*) konzerninternes Mandat i.S.d. § 100 Abs. 2 AktG

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Düsseldorf, zu wählen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrecht im Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 39.599.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.293.198 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte, insbesondere keine Stimmrechte zustehen. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft somit auf 39.599.000 und die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 38.305.802.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an folgende Adresse übermitteln:

Rheinmetall AG
c/o Commerzbank AG
WASHV dwpbank AG
Wildunger Straße 14
60487 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 5099-1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 19. April 2011, 00.00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 3. Mai 2011 (24.00 Uhr MESZ) unter der genannten Adresse zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf der Textform (§ 126 b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär nur derjenige, der den Aktienbesitz nachweist. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts richten sich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem Aktienbesitz zum Nachweisstichtag. Hiermit ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden. Auch bei Veräußerung sämtlicher Aktien nach dem Nachweisstichtag oder eines Teils hiervon ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgebend. Wer erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär wird und vorher keine Aktien besessen hat, ist an der Hauptversammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen wollen, werden gebeten, möglichst frühzeitig Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Briefwahl

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmen schriftlich durch Briefwahl abgeben. Hierzu steht das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 6. Mai 2011 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sein und sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten.

Rheinmetall AG
Vorstand
Rheinmetall Platz 1
40476 Düsseldorf
Telefax: +49 211 473-4425
E-Mail: elisabeth.mueller@rheinmetall.com

Anderweitig adressierte Stimmabgaben per Briefwahl werden nicht berücksichtigt.

Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann auch unser internetgestütztes Briefwahl-, Vollmachts- und Weisungssystem eingesetzt werden. Die über dieses internetgestützte System abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 9. Mai 2011 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter www.rheinmetall.com/hauptversammlung.php eingegangen sein.

Nähere Einzelheiten zur Stimmabgabe per Briefwahl erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter www.rheinmetall.com/hauptversammlung.php einsehbar.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Vollmachten sind, wenn sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder sonstige von § 135 AktG erfasste Personen oder Institutionen gerichtet sind, ebenso wie Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, in Textform gemäß § 126 b BGB zu erteilen, unter anderem auch durch unser internetgestütztes Vollmachts- und Weisungssystem. Wir weisen darauf hin, dass im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder sonstiger von § 135 AktG erfasster Personen oder Institutionen diese möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Damit die Stimmrechtsvertreter die überlassenen Vollmachten und Weisungen in der Hauptversammlung ausüben können, müssen diese ihnen rechtzeitig vor der Hauptversammlung erteilt werden. Zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist ebenfalls eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung erforderlich.

Nähere Einzelheiten zur Anmeldung und zur Vollmachtserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter www.rheinmetall.com/hauptversammlung.php einsehbar.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR am Grundkapital erreichen, das entspricht 195.313 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft unter der im nachfolgenden Abschnitt angegebenen Adresse bis zum Ablauf des 9. April 2011 (24.00 Uhr MESZ) zugegangen sein. Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 und §§ 142 Abs. 2 Satz 2 und 70 AktG verwiesen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Rheinmetall AG
Vorstand
Rheinmetall Platz 1
40476 Düsseldorf
Telefax: +49 211 473-4425
E-Mail: elisabeth.mueller@rheinmetall.com

Bis spätestens zum Ablauf des 25. April 2011 (24.00 Uhr MESZ) bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.rheinmetall.com/hauptversammlung.php unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 25. April 2011 ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Diese Einberufung der Hauptversammlung in deutscher Sprache (Originalversion) und englischer Sprache, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rheinmetall.com/hauptversammlung.php zur Verfügung.

 

Düsseldorf, im März 2011

Rheinmetall AG

Der Vorstand






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