KPS AG
München
WKN A1A6V4 ISIN DE000A1A6V48
Einladung
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am
Donnerstag, 31. März 2011 um 10.00 Uhr
im M,O,C, München Lilienthalallee 40, 80939 München
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der KPS AG, München.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die KPS AG einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB zum 30. September 2010 sowie des gebilligten Konzernabschlusses
sowie des Konzernlageberichts für die KPS AG zum 30. September 2010 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB zum 30. September 2010 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate
Governance Berichts für das Geschäftsjahr 2009/10.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der KPS AG.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der KPS AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2009/10 in Höhe von
Euro 2.440.160,61 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,07 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2009/10 |
Euro |
2.277.487,94 |
Vortrag auf neue Rechnung |
Euro |
162.672,67 |
Dieser Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen
Aktien gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung waren dies 206.989
Stück. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2009/10 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung
ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert
eine Dividende von Euro 0,07 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/10.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands personenbezogen, das heißt im Wege der Einzelentlastung,
für das Geschäftsjahr 2009/10 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/10.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats personenbezogen, das heißt im Wege der Einzelentlastung,
für das Geschäftsjahr 2009/10 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/11.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Rupp & Epple GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, wird zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses
für das Geschäftsjahr 2010/11 sowie zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2010/11,
sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, gewählt.
6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung (Sitzverlegung).
Der Sitz der Gesellschaft soll von München nach Unterföhring verlegt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Sitz der Gesellschaft wird von München nach Unterföhring verlegt. § 1 Ziff. 2. der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Unterföhring.'
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 32.742.531 Stückaktien mit ebenso
vielen Stimm- und Teilnahmerechten. Von diesen Stimmrechten sind zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 206.989
Aktien nicht stimmberechtigt, weil die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt 206.989 eigene Aktien hält, aus denen ihr keine Stimmrechte
zustehen. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag
der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Umschreibungen im Aktienregister
finden gemäß § 15 der Satzung der Gesellschaft in dem Zeitraum vom Anmeldeschluss (25. März 2011, 00:00 Uhr) bis einschließlich
dem Tag der Hauptversammlung (31. März 2011, 24:00 Uhr) nicht statt.
Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse
KPS AG c/o Computershare HV-Services AG Prannerstraße 8 80333 München Telefax: +49 (0) 89-30 90 374 675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
spätestens bis zum Ablauf des 24. März 2011 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft einzugehen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen, rechtzeitig angemeldet sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben
lassen. In diesem Fall müssen die Aktionäre eine ordnungsgemäße Vollmacht erteilen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
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Die Vollmacht ist grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und für
den Nachweis der Vollmachterteilung. Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Vollmachtgebers zur Hauptversammlung
erfolgen. Vollmachterteilung, deren Widerruf und der Nachweis der Vollmachterteilung können auch in elektronischer Form erfolgen.
Die Vollmachterteilung, deren Widerruf oder der Nachweis erfolgen unter folgender Adresse:
KPS AG c/o Computershare HV-Services AG Prannerstraße 8 80333 München Telefax: +49 (0) 89-30 90 374 675 E-Mail: KPS-HV2011@computershare.de
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Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 8 AktG oder in § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung
mit § 125 Abs. 5 AktG genannte Person oder Institution bevollmächtigt, besteht kein gesetzliches Formerfordernis, es gelten
vielmehr die Bestimmungen des § 135 AktG. Danach gilt insbesondere, dass dieser Personenkreis das Stimmrecht nur aufgrund
ausdrücklicher Bevollmächtigung ausüben darf. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen
oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen können und eigene Regelungen für die Vollmachterteilung
vorsehen können, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
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Die Bevollmächtigung kann mit dem im Anmeldebogen enthaltenen Vollmachtsformular, dem in der Eintrittskarte enthaltenen Vollmachtsformular
oder auf beliebige andere in Textform gefasste Art erfolgen.
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Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gem. § 134 Abs. 3 S. 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere
von ihnen zurückzuweisen.
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Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Diese Vollmachten sind in der oben genannten Textform oder in elektronischer Form zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären zugesandt
werden und auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.kps-consulting.com/index.php?id=811 zur Verfügung gestellt
sind.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können unter der Adresse
KPS AG c/o Computershare HV-Services AG Prannerstraße 8 80333 München Telefax: +49 (0) 89-30 90 374 675 E-Mail: KPS-HV2011@computershare.de
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per Post bis zum 28. März 2011 (24:00 Uhr)
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per Telefax oder per E-Mail bis zum 31. März 2011 (08:00 Uhr)
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erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der Eingang bei der KPS AG entscheidend. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Beiträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen und sie auch nicht für die Abstimmung
über Anträge zur Verfügung stehen, zu denen es keine mit dieser Einladung oder später bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat gibt.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge und Auskunftsverlangen
Anträge (einschließlich Gegenanträgen, Tagesordnungsergänzungsverlangen und Wahlvorschlägen) und Anfragen bitten wir ausschließlich
an die
KPS AG
Investor Relations Alois-Wolfmüller-Straße 8 80939 München
zu richten. Gegenanträge, Wahlvorschläge und Anfragen können auch an die Fax-Nr. 089 / 35631 - 3201 gerichtet werden.
Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00 EURO erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der KPS AG unter genannter Adresse zu
richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 28. Februar 2011 (24:00 Uhr) zugehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge,
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die oben genannte Adresse
zu richten. Dabei werden die bis zum Ablauf des 16. März 2011 (24:00 Uhr) bei der oben genannten Adresse eingehende Gegenanträge
und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.
Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,
die rechtlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes
der Tagesordnung erforderlich ist.
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kps-consulting.com
unter Investor Relation, dort unter Hauptversammlung oder unter http://www.kps-consulting.com/index.php?id=811 in den 'Erläuterungen
für die Aktionäre' zu finden.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die in § 124a AktG genannten Unterlagen und Informationen werden alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.kps-consulting.com unter Investor Relation, dort unter Hauptversammlung oder unter
http://www.kps-consulting.com/index.php?id=811 zugänglich gemacht.
Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für die KPS AG einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB zum 30. September 2010 und der gebilligte Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht
für die KPS AG zum 30. September 2010 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs.
4 HGB zum 30. September 2010 sowie der Bericht des Aufsichtsrats und der Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr
2009/10 sind ab dem Tag der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung unter der Internetadresse www.kps-consulting.com
unter Investor Relation, dort unter Hauptversammlung bzw. Finanzberichte oder unter http://www.kps-consulting.com/index.php?id=811
zugänglich. Sie werden den Aktionären auf Verlangen kostenlos und unverzüglich zugesandt.
München, im Februar 2011
KPS AG
Der Vorstand
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