BEKANNTMACHUNG NACH ART. 5 ABS. 1 LIT. B) UND ABS. 3 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014 SOWIE ART. 2 ABS. 3 DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) NR. 2016/1052 // AKTIENRÜCKKAUF - 13. ZWISCHENMELDUNG UND ABSCHLUSSMELDUNG
BERLIN, 2. August 2021 // Vom 26. Juli 2021 bis einschließlich 30. Juli 2021 wurden insgesamt 293.026 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufsprogramms der Zalando SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 5. Mai 2021 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 7. Mai 2021 mitgeteilt wurde.
Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen in Stück |
Gewichteter Durchschnittskurs in EUR |
26. Juli 2021 |
41.217 |
100,44220 |
27. Juli 2021 |
50.933 |
98,72130 |
28. Juli 2021 |
43.003 |
97,74038 |
29. Juli 2021 |
44.391 |
96,88680 |
30. Juli 2021 |
113.482 |
94,30200 |
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Website der Gesellschaft unter https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf veröffentlicht.
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 7. Mai 2021 bis einschließlich 30. Juli 2021 erworbenen Aktien beläuft sich auf 2.110.378 Stück.
Damit wurde das Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 200 Millionen Euro, jedoch nicht mehr als 20 Millionen Aktien, erfolgreich abgeschlossen.
Die Aktienrückkäufe werden durch ein unabhängiges Kreditinstitut über die Börse durchgeführt.
Zalando SE
Der Vorstand