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DGAP-PVR News vom 16.06.2009

Heidelberger Druckmaschinen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Heidelberger Druckmaschinen AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die cominvest Asset Management GmbH, Frankfurt, Deutschland, hat uns am 16.06.2009 nach §§ 21 Abs. 1 WpHG, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG wie folgt informiert:

Hiermit teilen wir Ihnen nach § 21 Abs.1 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Druckmaschinen AG, Kurfürsten-Anlage 52-60, 69115 Heidelberg am 15.06.2009 die Meldeschwelle von 3 % unterschritten hat und nun 2,97 % (Stck. 2.314.620) beträgt.
Davon sind uns 1,64 % (Stck. 1.279.590) der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

16.06.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Heidelberger Druckmaschinen AG
              Kurfürsten-Anlage 52-60
              69115 Heidelberg
              Deutschland
Internet:     www.heidelberg.com
 
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