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DGAP-PVR News vom 17.03.2008

Heidelberger Druckmaschinen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Heidelberger Druckmaschinen AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die cominvest Asset Management GmbH, Frankfurt, Deutschland hat uns am 14.03.2008 nach §§ 21 Abs. 1 WpHG, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG sowie § 32 Abs. 2 InvG wie folgt informiert:

Hiermit teilen wir Ihnen nach § 21 Abs.1 WpHG i. V. m. § 32 Abs. 2 InvG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Druckmaschinen AG, Kurfürsten-Anlage 52-60, 69115 Heidelberg am 13.03.2008 die Meldeschwelle von 3% unterschritten hat und nun 2,88% (Stck. 2.296.151) beträgt.
Davon sind uns 1,66 % (Stck. 1.326.397) der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

17.03.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Heidelberger Druckmaschinen AG
              Kurfürsten-Anlage 52-60
              69115 Heidelberg
              Deutschland
Internet:     www.heidelberg.com
 
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