GRENKE AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2024 in Kongresshaus Baden-Baden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
GRENKE AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2024 in Kongresshaus Baden-Baden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 19.03.2024 / 19:25 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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GRENKE AG
Baden-Baden
Wertpapier Kennnummer A161N3 ISIN DE000A161N30
Berichtigung der am 19. März 2024 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 19. März 2024 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
auf Dienstag, den 30. April 2024, 10:00 Uhr (MESZ), einberufen.
Aufgrund redaktioneller Versehen sind in dem in Abschnitt II wiedergegebenen Inhaltsverzeichnis des Vergütungsberichts 2023
Fehler aufgetreten.
Das Inhaltsverzeichnis des Vergütungsberichts 2023 lautet wie folgt:
Inhaltsverzeichnis
A.
Einführung
1
Rückblick auf das Geschäftsjahr 2023
1.1
Geschäftsentwicklung
1.2
Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat sowie Vergütungsentscheidungen
1.3
Fortentwicklungen gegenüber dem Vergütungsbericht 2022
B.
Vergütung des Vorstands
1
Wesentliche Grundsätze der Vorstandsvergütung
1.1
Ziel-Gesamtvergütung
1.2
Maximalvergütung
1.3
Angemessenheit der Vorstandsvergütung
2
Das angewandte Vergütungssystem im Überblick
2.1
Fixe Vergütungsbestandteile
2.2
Variable Vergütungsbestandteile
2.2.1
Kurzfristig variable Vergütung (STI)
2.2.2
Langfristige variable Vergütung (LTI)
2.2.3
Backtesting, Malus und Clawback
3
Gewährte und geschuldete Vergütung
3.1
Amtierende Mitglieder des Vorstands
3.2
Leistungen von Unternehmen desselben Konzerns
3.3
Leistungen von Dritten
3.4
Leistungszusagen im Fall der regulären Beendigung
3.5
Leistungen und Leistungszusagen an ehemalige Vorstandsmitglieder
C.
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
D.
Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderung der Vergütung
Vermerk über die formelle Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
Im Übrigen bleibt es unverändert bei der am 19. März 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung der Einberufung. Von
einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen.