Godewind Immobilien AG
20.12.2018 / 16:08
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MORGAN STANLEY
18. Dezember 2018
Godewind Immobilien AG
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main
Mitteilung gem. § 43 WpHG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmeldung vom 11. Dezember 2018 teilten wir Morgan Stanley, Wilmington Delaware, USA mit, die Meldeschwelle von 10% an der Godewind Immobilien AG überschritten zu haben. Hiermit teilen wir nach § 43 des Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) folgendes mit:
1. Der Erwerb der Stimmrechte, der zu Überschreitung der Meldeschwelle von 10% an der Godewind Immobilien AG durch Morgan Stanley führte, diente keinen strategischen Zielen, sondern wurde im Kundeninteresse durchgeführt. Alle Stimmrechte werden vollständig gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet.
2. Morgan Stanley könnte innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Godewind Immobilien AG erwerben, insbesondere im Zusammenhang mit der Wahrung von Kundeninteressen.
3. Morgan Stanley strebt keine Einflussnahme auf die Zusammensetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats oder sonstiger Verwaltungsorgane der Godewind Immobilien AG an.
4. Morgan Stanley strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Godewind Immobilien AG, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, der zu einer Überschreitung der Meldeschwelle von 10% an der Godewind Immobilien AG durch Morgan Stanley führte, wurde im Zusammenhang mit der Wahrung von Kunden-Interessen vorgenommen. Der Erwerb wurde durch eine Kombination von externen und Morgan Stanley-eigenen Mitteln finanziert.
Mit freundlichen Grüßen
Craig Horsley, Vice President,
Regulatory Operations
Morgan Stanley & Co.
International plc
122 Waterloo Street
Glasgow G2 7DP
Scotland
Tel +44 (0)141 245 8000
Fax +44 (0)141 245 7493 |
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