Veröffentlichung einer Insiderinformation (Ad-hoc Mitteilung) gemäß Artikel 17 MAR
Insolvenzplan für die GERRY WEBER International AG ist rechtskräftig - Beschwerden zurückgewiesen
(Bielefeld, 25. Oktober 2019) Der Insolvenzplan der GERRY WEBER International AG, den die Gläubiger am 18. September 2019 angenommen hatten, hat Rechtskraft erlangt und kann umgesetzt werden. Das Landgericht Bielefeld wies mit Beschluss vom 25. Oktober 2019 gemäß § 253 Abs. 4 Insolvenzordnung (InsO) vier Beschwerden von Verfahrensbeteiligten gegen die Bestätigung des Plans durch das Amtsgericht Bielefeld zurück, die am 2. Oktober 2019 erfolgt war. Zudem ist auch zeitnah mit der Bestätigung des Insolvenzplans der 100-prozentigen Tochtergesellschaft GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG (GWR) zu rechnen. Ziel ist es unverändert, dass die beiden Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung spätestens zu Beginn des kommenden Jahres aufgehoben und die finanzielle Sanierung der GERRY WEBER Gruppe abgeschlossen werden kann.
Der Vorstand
Mitteilende Person:
Florian Frank
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25.10.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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