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DGAP-PVR News vom 28.02.2020

Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Biofrontera AG
28.02.2020 / 16:35
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die Deutsche Balaton AG, Heidelberg (Mitteilende) hat der Biofrontera AG (Emittentin) am 26.02.2020 gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpHG unter Bezugnahme auf die letzte Mitteilung nach §43 WpHG vom 09. März 2018 folgendes mitgeteilt:

Wir nehmen Bezug auf unsere Mitteilung nach § 43 WpHG vom 9. März 2018, mit der wir für Herrn Wilhelm K. T. Zours und die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft die Änderung der mit der Beteiligung verfolgten Ziele mitgeteilt haben.
Die von Herrn Wilhelm K. T. Zours und die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft mit der Beteiligung verfolgten Ziele haben sich nun erneut teilweise geändert.
Weiterhin nehmen wir Bezug auf die am 3. Februar 2020 veröffentlichte freiwillige Konzernmitteilung nach §§ 33, 34, 37 WpHG von Herrn Wilhelm K. T. Zours. Durch die Unterzeichnung einer Stimmbindungsvereinbarung (der 'Poolvertrag') vom 28. Januar 2020 durch die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die ABC Beteiligungen AG, die Prisma Equity AG und die Heidelberger Beteiligungsholding AG (die 'Poolmitglieder') werden die von jedem Poolmitglied unmittelbar gehaltenen Stimmrechte an der Biofrontera AG den jeweils anderen Poolmitgliedern und deren Muttergesellschaften gemäß § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Weitere Informationen zum Poolvertrag sind der eingangs erwähnten Stimmrechtsmitteilung von Herrn Wilhelm K. T. Zours zu entnehmen.
Gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 WpHG teilen wir Ihnen aufgrund privatschriftlicher Vollmacht hiermit für die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft und in entsprechender Anwendung des § 37 WpHG für die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft , die ABC Beteiligungen AG, die Deutsche Balaton Biotech AG und die Prisma Equity AG erstmals die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel,
und
für Wilhelm K. T. Zours und die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft gemäß § 43 Abs. 1 S. 2 WpHG aufgrund privatschriftlicher Vollmacht nachfolgend die nunmehr geänderten Ziele mit:

- Herr Wilhelm K. T. Zours , die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die ABC Beteiligungen AG, die Deutsche Balaton Biotech AG und die Prisma Equity AG

nachfolgend zusammen
die 'Mitteilenden'

1. Die Mitteilenden beabsichtigen die Zusammenfassung ihrer Interessen im gemeinsamen Konzern der Mitteilenden zur Sicherung des gemeinsamen Einflusses auf die Biofrontera AG. Dies soll insbesondere durch einheitliche Stimmrechtsausübung der Poolmitglieder erfolgen, bei allen in der Hauptversammlung der Biofrontera AG zu fassenden Beschlüssen und durchzuführenden Wahlen. Hierdurch soll gemeinsam durch die Schaffung eines entsprechenden Stimmrechtsblocks auf der Hauptversammlung der Gesellschaft die wirtschaftliche Entwicklung und die Steigerung des Börsenwertes der Gesellschaft fortlaufend vorangetrieben werden.

2. Die Mitteilenden beabsichtigen weitere Stimmrechte an der Biofrontera AG innerhalb der nächsten 12 Monate durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

3. Die Mitteilenden streben eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Biofrontera AG an.

4. Die Mitteilenden streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft an. Insbesondere werden im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik keine Änderungen angestrebt.

5. Der Erwerb der Stimmrechte durch die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft , die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die ABC Beteiligungen AG, die Deutsche Balaton Biotech AG und die Prisma Equity AG erfolgte im Zuge der Zurechnung der Stimmrechte gemäß § 34 Abs. 2 WpHG nach Unterzeichnung des Poolvertrages durch die Poolmitglieder. Der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft werden die den Poolmitgliedern zugerechneten Stimmrechte aufgrund der Eigenschaft als Mutterunternehmen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zugerechnet. Für den Erwerb der Stimmrechte wurden somit durch die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die ABC Beteiligungen AG, die Deutsche Balaton Biotech AG und die Prisma Equity AG keine Mittel aufgewendet.



28.02.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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