Bayer Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Bayer Aktiengesellschaft
24.06.2015 12:26
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Die BlackRock Group Limited, London, England und Wales hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 23.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen, Deutschland am 19.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,92%
(das entspricht 24127064 Stimmrechten) betragen hat.
1,56% der Stimmrechte (das entspricht 12928633 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
1,67% der Stimmrechte (das entspricht 13787550 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
Bitte beachten Sie, dass die genannte Gesamtsumme nicht notwendigerweise der Summe der detailliert zugerechneten Stimmrechtsanteile entspricht. Dies resultiert aus der Tatsache, dass Stimmrechtsanteile innerhalb der BlackRock Gesellschafts-struktur mehrfach zugeordnet werden.
24.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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