Bayer Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Bayer Aktiengesellschaft 
23.04.2015 10:56
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 Die BlackRock Group Limited, London, England und Wales hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.04.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen, Deutschland am 20.04.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,98%
(das entspricht 24605967 Stimmrechten) betragen hat.
1,59% der Stimmrechte (das entspricht 13143053 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
1,72% der Stimmrechte (das entspricht 14206891 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
Bitte beachten, dass die genannte Gesamtsumme nicht notwendigerweise der Summe der detailliert zugerechneten Stimmrechtsanteile entspricht. Dies resultiert aus der Tatsache, dass Stimmrechtsanteile innerhalb der BlackRock Gesellschaftsstruktur mehrfach zugeordnet werden.

23.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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Sprache:      Deutsch Unternehmen:  Bayer Aktiengesellschaft
              Kaiser-Wilhelm-Allee 1
              51373 Leverkusen
              Deutschland Internet:     www.bayer.com
 
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