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Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Allianz SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
/ Erwerb eigener Aktien 06.03.2017 / 15:57 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. München, 06. März 2017 Im Zeitraum vom 27. Februar 2017 bis einschließlich 03. März 2017 hat die Allianz SE insgesamt Stück 602.887 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 16. Februar 2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft: Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR) 27.02.2017 122.125 163,7655 28.02.2017 121.950 164,0014 01.03.2017 119.770 166,9866 02.03.2017 119.447 167,4380 03.03.2017 119.595 167,2309 Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 17. Februar 2017 bis einschließlich 03. März 2017 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.331.788 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com). 06.03.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Allianz SE Königinstr. 28 80802 München Deutschland Internet: www.allianz.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |