DGAP-News: OSRAM Licht AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch an, sich online über das Aktionärsportal unter der Internetadresse www.osram-group.de/hauptversammlung
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Anschrift OSRAM Licht AG, c/o Computershare Operations Center, 80249 München, |
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Telefax-Nummer +49 (0) 89 30903-74675, oder |
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bis zum 2. November 2020, 24:00 Uhr (MEZ), abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich für die Abgabe, die Änderung und den Widerruf der Briefwahlstimme auf diesem Wege ist der Zugang bei der Gesellschaft. Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.
Vor und während der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl auch das Aktionärsportal unter der Internetadresse
zur Verfügung. Die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl über das Aktionärsportal ist ab dem 4. Oktober 2020 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das Aktionärsportal können die Aktionäre auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen.
Eine Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 127 AktG veröffentlicht wurden.
Weitere Hinweise zur Briefwahl sind im Einladungsschreiben enthalten. Entsprechende Informationen zur Durchführung der elektronischen Briefwahl über das Aktionärsportal sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
abrufbar.
Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Die Aktionäre können sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Zur Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind nur ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre berechtigt.
Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht auch ausdrückliche und eindeutige Weisungen der Aktionäre für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Wird keine ausdrückliche Weisung erteilt, enthalten sie sich der Stimme.
Vor der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das mit dem Einladungsschreiben übersandte Vollmachts- und Weisungsformular, das Teil des Anmeldeformulars ist, zur Verfügung. Das Anmeldeformular kann zudem unter der Anmeldeadresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert werden. Darüber hinaus kann das Anmeldeformular auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
heruntergeladen werden. Wenn die Aktionäre die Vollmachts- und Weisungsmöglichkeit auf dem Anmeldeformular nutzen möchten, können Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausschließlich unter der
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bis zum 2. November 2020, 24:00 Uhr (MEZ), erteilt, geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich für die Erteilung, die Änderung und den Widerruf der Vollmacht bzw. Weisung ist der Zugang bei der Gesellschaft.
Vor und während der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch das Aktionärsportal unter der Internetadresse
zur Verfügung. Die Bevollmächtigung und Weisungserteilung über das Aktionärsportal ist ab dem 4. Oktober 2020 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das Aktionärsportal können die Aktionäre auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen.
Eine Stimmabgabe und die Erteilung von Vollmacht und Weisung sind nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 127 AktG veröffentlicht wurden.
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind im Einladungsschreiben enthalten. Entsprechende Informationen zur Durchführung der Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das Aktionärsportal sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
abrufbar.
Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können zur Ausübung ihres Stimmrechts und sonstiger Rechte neben den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern auch einen Dritten bevollmächtigen (bevollmächtigte Dritte). Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits durch Briefwahl oder Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (siehe oben). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung Dritter gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Bei der Bevollmächtigung Dritter zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten) sind in der Regel Besonderheiten zu beachten. Aktionäre, die eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG erteilen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu bevollmächtigenden Dritten zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen.
Intermediären (insbesondere Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten und die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts mit der Aktionärs-Hotline (siehe dazu unten im Abschnitt 'Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung') oder unter der oben genannten Adresse mit der Anmeldestelle in Verbindung zu setzen.
Wenn weder ein Intermediär (insbesondere ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht entweder gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem bevollmächtigten Dritten (in diesem Falle bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform) erteilt werden. Die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist der Gesellschaft unter der
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zu übermitteln. Entsprechendes gilt für den Widerruf der Vollmacht.
Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem Postweg, so muss diese Erklärung der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 2. November 2020, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen. Eine Übermittlung der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder des Nachweises der Bevollmächtigung oder der Widerruf einer Bevollmächtigung sind an die oben genannte Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse auch am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen noch möglich. Der Nachweis einer auf diesem Wege erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis (z. B. Kopie oder Scan der Vollmacht) an die oben genannte Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt wird.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die einen Dritten bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das mit dem Einladungsschreiben übersandte Vollmachtsformular, das Teil des Anmeldeformulars ist, zu verwenden. Das Anmeldeformular kann zudem unter der Anmeldeadresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert werden. Darüber hinaus kann ein Anmeldeformular auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
heruntergeladen werden.
Vollmachten können ab dem 4. Oktober 2020 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung auch elektronisch über das Aktionärsportal erteilt werden.
Nach Erteilung einer Vollmacht durch den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär werden dem bevollmächtigten Dritten individuelle Zugangsdaten für das Aktionärsportal zugesandt. Wird die Vollmacht unmittelbar gegenüber dem bevollmächtigten Dritten erteilt, ist ein Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erforderlich. Der Nachweis der Bevollmächtigung ist auf den oben beschriebenen Wegen an die Gesellschaft zu übermitteln.
Eine Stimmabgabe ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 127 AktG veröffentlicht wurden.
Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind im Einladungsschreiben enthalten. Entsprechende Informationen zur Durchführung der Vollmachtserteilung über das Aktionärsportal sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
abrufbar.
Fragemöglichkeit der Aktionäre
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG). Etwaige Fragen sind bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis Samstag, 31. Oktober 2020, 24:00 Uhr (MEZ), über das Aktionärsportal unter der Internetadresse
einzureichen.
Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können Fragen nicht mehr eingereicht werden. Bei der Beantwortung von Fragen wird der Name des Fragestellers nur offengelegt (soweit Fragen individuell beantwortet und nicht zusammengefasst werden), wenn mit der Übermittlung der Frage im Aktionärsportal ausdrücklich das Einverständnis zur Offenlegung des Namens erklärt wurde.
Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können bis zum Schluss der Hauptversammlung über das Aktionärsportal Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts aus. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Samstag oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 BGB sind nicht entsprechend anzuwenden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der OSRAM Licht AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis Samstag, den 3. Oktober 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Vorstand der OSRAM Licht AG |
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
bekannt gemacht und den Aktionären gemäß § 125 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung, den in § 125 Abs. 2 und 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Montag, der 19. Oktober 2020, 24:00 Uhr (MESZ). Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i.V.m. § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 2, Abs. 1 Satz 5 AktG). Nach § 127 Satz 1 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend.
Etwaige Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG (nebst Begründung) und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
OSRAM Licht AG |
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oder per Telefax an: +49 (0) 89 6213-3629 |
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oder per E-Mail an: gegenantrag@osram.com |
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (einschließlich des Namens des Aktionärs und - im Falle von Anträgen - der Begründung) werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag wird im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Auf Grundlage des C19-AuswBekG haben die Aktionäre in der Hauptversammlung zwar kein Auskunftsrecht im Sinne des § 131 AktG, jedoch die Möglichkeit, Fragen im Wege elektronischer Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG). Der Vorstand kann zudem mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass Fragen spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung einzureichen sind (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 C19-AuswBekG). Hiervon hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch gemacht.
Auf die oben bereits erfolgten Ausführungen zur 'Fragemöglichkeit der Aktionäre' nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG wird verwiesen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
Informationen zu den unter Tagesordnungspunkt 2 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten insbesondere gemäß § 125 Abs. 2, Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß den Empfehlungen C.13 und C.14 des DCGK
Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
Dr. Thomas Stockmeier
Persönliche Daten:
Geburtsdatum und -ort: 14. Juli 1958 in Naila
Nationalität: Deutsch
Beruf: Mitglied des Vorstands der ams AG, Premstätten (Österreich)
Wohnort: Premstätten (Österreich)
Ausbildung:
1985 | Diplom-Ingenieur Werkstoffwissenschaften (Dipl.-Ing. Univ.), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg |
1990 | Doktor der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg |
Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten:
1985-1986 | Semikron Elektronik GmbH, Nürnberg, Entwicklungsingenieur |
1987-1992 | ABB Corporate Research, Baden (Schweiz), Projektleiter und Gruppenleiter |
1992-1994 | ABB Semiconductors AG, Baden (Schweiz), Leiter Forschung |
1994-1998 | ABB Semiconductors Inc., Los Angeles, Kalifornien (USA), President & General Manager |
1998-1999 | ABB Semiconductors AG, Lenzburg (Schweiz), Strategic Marketing, Leiter Forschung & Entwicklung |
1999-2013 | Semikron Elektronik GmbH, Nürnberg, Geschäftsführer und Chief Technology Officer (Forschung & Entwicklung, Qualität, Produktion, Geschäftsbereiche) |
2013-2014 | ams AG, Premstätten (Österreich), Leiter der Geschäftsbereiche Industrial & Medical, Automotive |
2014-heute | ams AG, Premstätten (Österreich), Vorstand und Chief Operating Officer (Operations & Supply Chain, Quality, Research & Development) |
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der OSRAM Licht AG:
Herr Dr. Stockmeier verfügt über eine mehr als 20-jährige Erfahrung in verschiedenen in- und ausländischen Managementpositionen in den Bereichen Halbleiter und Mikroelektronik, dabei insbesondere in den Feldern Forschung und Entwicklung, Produktion, Supply Chain, Einkauf, Qualität, Umweltschutz, Arbeitssicherheit, IT sowie diverser Geschäftsbereiche. Er hat tiefgehende Kenntnisse der Marktsegmente Consumer, Computing, Medizintechnik, Industrieautomatisierung, Automotive und verfügt weltweit über hervorragende Kunden- und Lieferantenkontakte.
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
OSRAM GmbH, München
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
keine
Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
Johann Peter Metzler
Persönliche Daten:
Geburtsdatum und -ort: 31. März 1959 in Bregenz (Österreich)
Nationalität: Österreichisch
Beruf: Selbständiger Unternehmensberater
Wohnort: Lauterach (Österreich)
Ausbildung:
1983 | Abschluss Diplomstudium der Mathematik und Physik an der Universität Innsbruck (Österreich) |
Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten:
1984-1987 | Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, Zentralbereich Technik - Entwicklungsingenieur IC & CAD-Software |
1987-1992 | Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, Bereich Halbleiter, Leitung ASIC Entwicklung & Marketing |
1992-1996 | Siemens Components Pte Ltd, Singapur, General Manager und Leitung Forschung & Entwicklung |
1997-2005 | NewLogic Technologies AG, Lustenau (Österreich), Gründer und Vorstandsvorsitzender |
2006-2008 | Wipro Ltd, Bangalore, heute: Bengaluru (Indien), Chief Strategist |
2000-2014 | Photeon Technologies GmbH, Lustenau (Österreich), Gründer und Chairman |
2010-2018 | Zumtobel Licht AG, Dornbirn (Österreich), Aufsichtsrat und Mitglied Strategie-Ausschuss |
Seit 2008 | Selbständiger Unternehmensberater |
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der OSRAM Licht AG:
Herr Metzler besitzt aufgrund seiner langjährigen, internationalen Tätigkeit als Geschäftsführer und Aufsichtsrat von weltweit tätigen, privaten und börsennotierten Industrieunternehmen umfassende Erfahrungen in der strategischen und operativen Führung eines Technologie-Unternehmens. Seine Ausbildung und sein beruflicher Werdegang begründen Herrn Metzlers besondere Kenntnisse über die für den OSRAM-Konzern relevanten Technologien und Branchen (Halbleiter, Optoelektronik, Sensorik und Licht). Darüber hinaus verfügt Herr Metzler über solide Erfahrung in der Tätigkeit als Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft.
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
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Aquin & Cie AG, München |
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OSRAM GmbH, München |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
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ecoRobotix AG, Yverdon-les-Bains (Schweiz) |
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Dornbirner Sparkasse Bank AG, Dornbirn (Österreich) |
Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
Johann Christian Eitner
Persönliche Daten:
Geburtsdatum und -ort: 9. April 1957 in Feldbach (Österreich)
Nationalität: Österreichisch
Beruf: Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrats der ams AG, Premstätten (Österreich)
Wohnort: Kirchberg (Österreich)
Ausbildung:
1972-1976 | Elektroinstallateur |
Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten:
1976-1980 | Angestellter im Elektrogroßhandel |
1980-1984 | Hausmann |
1984-1994 | Vorarbeiter in der Maskenlithographie bei der ams AG, Premstätten (Österreich) |
Seit 1994 | Freigestellter Betriebsrat bei der ams AG, Premstätten (Österreich) |
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der OSRAM Licht AG:
Herr Eitner ist seit über 40 Jahren in der Elektronik- bzw. Halbleiterbranche tätig. Er verfügt über Kenntnisse und langjährige Erfahrung in den für die Gesellschaft wesentlichen Märkten und auf den Gebieten Produktion, Marketing, Vertrieb und Digitalisierung. Zudem hat Herr Eitner eine über 25-jährige Erfahrung als Aufsichtsratsmitglied eines Halbleiterunternehmens. Aus diesem Grund ist er mit der Corporate Governance sowie Compliance, Controlling und Risikomanagement eines Industrieunternehmens vertraut.
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
OSRAM GmbH, München
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
keine
Die vorstehenden Angaben werden auf der Internetseite
fortlaufend aktualisiert veröffentlicht.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 2 gemäß Empfehlung C.13 des DCGK
Mit Blick auf die Empfehlung C.13 des DCGK wird vorsorglich offengelegt, dass die ams AG, Premstätten (Österreich), mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft mittelbar über die ams Offer GmbH hält. Die ams Offer GmbH ist direkte Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, kontrolliert die Gesellschaft unmittelbar und ist 100-prozentige Tochtergesellschaft der ams AG, Premstätten (Österreich).
Herr Dr. Thomas Stockmeier ist Mitglied des Vorstands der ams AG, Premstätten (Österreich), sowie Mitglied der Geschäftsführung der ams Offer GmbH.
Herr Johann Christian Eitner ist freigestellter Betriebsrat bei der ams AG, Premstätten (Österreich).
Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen Herrn Dr. Thomas Stockmeier und Herrn Johann Christian Eitner und der OSRAM Licht AG oder den Organen der Gesellschaft keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen.
Herr Johann Peter Metzler steht nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur OSRAM Licht AG, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Hinweise zum Datenschutz
Wir führen die Hauptversammlung als Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten unter Verwendung von Bild- und Tonübertragungen (virtuelle Hauptversammlung) mit der Möglichkeit zur Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung durch.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des AktG, des C19-AuswBekG sowie aller weiteren relevanten Rechtsvorschriften. Die Datenverarbeitung ist erforderlich, um die Anmeldung und Zuschaltung der Aktionäre und Aktionärsvertreter zur virtuellen Hauptversammlung abzuwickeln und den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Wenn Sie uns die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht mitteilen, können wir Ihnen möglicherweise keine Zuschaltung zur Hauptversammlung oder Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, ermöglichen.
Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
OSRAM Licht AG |
Soweit wir uns zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Dienstleister bedienen, verarbeiten diese personenbezogenen Daten nur in unserem Auftrag und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung zu.
Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie Zweck und Rechtsgrundlage im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und zu Ihren Rechten nach der DSGVO können jederzeit auf der Internetseite der Gesellschaft unter
(dort im Bereich 'Datenschutz für Aktionäre') abgerufen oder unter folgender Adresse angefordert werden:
OSRAM Licht AG |
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
Für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Aktionärsportals und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein Endgerät (z. B. einen Computer). Für die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung benötigen Sie zudem Lautsprecher oder Kopfhörer. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.
Ab dem 2. November 2020, 10:00 Uhr (MEZ), wird unter der Internetadresse
eine Testsequenz (Bild und Ton) angeboten werden, mit welcher Sie die Eignung Ihrer Hard- und Software für die Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung überprüfen können.
Für den Zugang zum Aktionärsportal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie sich im Aktionärsportal anmelden können (siehe dazu oben im Abschnitt 'Aktionärsportal').
Am 3. November 2020 können sich die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten ab 9:30 Uhr (MEZ) unter der Internetadresse
durch Eingabe der Zugangsdaten im Aktionärsportal zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische
Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen - soweit
möglich - die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Im Aktionärsportal ist die Ausübung des Stimmrechts ab dem 4. Oktober 2020 möglich.
Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal erhalten die Aktionäre mit dem Einladungsschreiben, welches die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre zugesandt bekommen. Entsprechende Informationen zur Nutzung des Aktionärsportals sind unter der Internetadresse
abrufbar.
Bei technischen Fragen zum Aktionärsportal oder zu Ihrer Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung stehen Ihnen vor und während der Hauptversammlung die Mitarbeiter unseres Hauptversammlungs-Dienstleisters Computershare unter der folgenden Rufnummer gerne zur Verfügung.
Die Aktionärs-Hotline ist Montag bis Freitag, jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr (MESZ/MEZ), und am Tag der Hauptversammlung, dem 3. November 2020, ebenfalls ab 9:00 Uhr (MEZ), erreichbar.
Bei technischen Fragen vor Beginn der virtuellen Hauptversammlung können Sie sich auch per E-Mail an unseren Hauptversammlungs-Dienstleister Computershare unter der E-Mail-Adresse
wenden.
Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung
Die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des internetgestützten Aktionärsportals kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum Aktionärsportal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für das Aktionärsportal eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung zu unterbrechen oder ganz einzustellen.
München, im September 2020
OSRAM Licht AG
Der Vorstand