Weitere Angaben und Hinweise
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.974.554.993,00 und ist eingeteilt in 2.974.554.993 Stückaktien. Die Gesamtzahl
der Aktien und der Stimmrechte beträgt 2.974.554.993. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Diese Angaben beziehen sich
auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.
Hinweise zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Mai
2020 gemäß § 1 Abs. 2 Covid-19-AuswBekG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
abzuhalten.
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können daher
nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen.
Die gesamte Hauptversammlung wird für die angemeldeten Aktionäre der Telefónica Deutschland Holding AG oder deren Bevollmächtigte
nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 20. Mai 2020 ab 10.00 Uhr (MESZ) live im Internet im passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.telefonica.de/hauptversammlung
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in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege
der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung können sich die Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) gemäß den nachfolgenden Bestimmungen unter anderem zur Hauptversammlung
anmelden, ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl ausüben, Vollmachten an Dritte sowie Vollmachten und Weisungen an die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Für
die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Einzelheiten hierzu finden sich unten im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts".
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich rechtzeitig angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien am Ende des Anmeldeschlusstages, d.h. am 13. Mai 2020,
24.00 Uhr (MESZ), im Aktienregister eingetragen sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens 13. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:
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Telefónica Deutschland Holding AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland
oder E-Mail: telefonica@better-orange.de
oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter der Internetadresse
www.telefonica.de/hauptversammlung
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Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung ein Anmeldeformular
übersandt. Dieses Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.telefonica.de/hauptversammlung |
zum Download bereit.
Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Aktionären, die spätestens am 8. Mai 2020, 0.00 Uhr (MESZ), im Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) zusammen mit
der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung zugesandt. Erst nach diesem Zeitpunkt im Aktienregister eingetragenen Aktionären
stehen für die Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung bis zum Anmeldeschluss am 13. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), die anderweitig
eröffneten Möglichkeiten der Anmeldung (an vorgenannte Anschrift oder E-Mail-Adresse) zur Verfügung. Die individuellen Zugangsdaten
für den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung werden diesen Aktionären nach Eingang der Anmeldung bei der
Gesellschaft zugesandt.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Recht zur
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Anzahl der einem Aktionär in der virtuellen Hauptversammlung zustehenden
Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der virtuellen Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen
Gründen werden jedoch am Tag der virtuellen Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor dem Tag der virtuellen Hauptversammlung,
d.h. vom 14. Mai 2020, 0.00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 20. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), Löschungen und Eintragungen im
Aktienregister nicht vorgenommen (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag
der virtuellen Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, dem 13. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ). Durch den Umschreibestopp
ist der Handel der Aktien nicht eingeschränkt, die Aktien sind nicht geblockt.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen
dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind,
nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 135 AktG.
Da die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) nicht physisch
an der Hauptversammlung teilnehmen können, erübrigt sich die Ausstellung und die Übermittlung von Eintrittskarten.
Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung ist für eine fristgemäße Anmeldung durch
den Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend den oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' genannten Bestimmungen Sorge zu tragen.
Erteilung und Widerruf der Vollmacht bedürfen ebenso wie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige
gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird.
Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Ein Formular, das zur
Vollmachtserteilung verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung
übersandt. Entsprechende Formulare stehen ferner unter
www.telefonica.de/hauptversammlung |
zum Download bereit.
Die Erteilung einer Vollmacht oder deren Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft können an die folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
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Telefónica Deutschland Holding AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland
E-Mail: telefonica@better-orange.de
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Die Erteilung, der Widerruf und der Nachweis einer Vollmacht können zudem unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter der Internetadresse
www.telefonica.de/hauptversammlung |
erfolgen. Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen
Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts".
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können
für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. § 135 AktG sieht unter anderem vor, dass die Vollmacht einem
bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig
sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen, werden
daher gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über das Verfahren der Vollmachtserteilung und die möglicherweise geforderte
Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen.
Auch bevollmächtigte Dritte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht jedoch per
Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.
Wir bieten unseren Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten an, für die Ausübung des Stimmrechts die von der Gesellschaft benannten,
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß dem vorstehenden
Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' erforderlich.
Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter verwendet
werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Es steht auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.telefonica.de/hauptversammlung |
zum Download bereit.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann postalisch oder
per E-Mail bis spätestens 19. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), an die folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse erfolgen:
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Telefónica Deutschland Holding AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland oder E-Mail: telefonica@better-orange.de
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Zudem können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter elektronisch unter Nutzung
des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.telefonica.de/hauptversammlung |
erteilt werden. Diese Möglichkeit der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 zur Verfügung. Hinsichtlich der für
die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer
und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts".
Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die Änderung von
Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.
Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem Falle Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten
Weisungen abzustimmen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt
der Einzelabstimmung.
Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre können ihre Stimmen auch per Briefwahl schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben. Auch hierfür
ist eine fristgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend den oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' genannten Bestimmungen erforderlich. Ein Formular,
das für die Briefwahl verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung
übersandt. Es steht ferner unter
www.telefonica.de/hauptversammlung |
zum Download bereit.
Die Stimmabgabe per Briefwahl kann postalisch oder per E-Mail bis spätestens 19. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), an die folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse erfolgen:
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Telefónica Deutschland Holding AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland oder E-Mail: telefonica@better-orange.de
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Die Stimmabgabe durch Briefwahl kann auch elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.telefonica.de/hauptversammlung |
erfolgen. Diese Möglichkeit der Briefwahl steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 20.
Mai 2020 zur Verfügung. Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen
individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an
der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts".
Für einen Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe durch Briefwahl gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten
der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt eine zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme insgesamt auch als Briefwahlstimme
für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Personen können sich der Briefwahl bedienen.
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet
Angemeldete Aktionäre der Telefónica Deutschland Holding AG sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung
am 20. Mai 2020 ab 10.00 Uhr (MESZ) live im Internet in Bild und Ton im passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.telefonica.de/hauptversammlung
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verfolgen. Für die Freischaltung der Internetübertragung über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
ist die fristgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend den oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' genannten Bestimmungen erforderlich. Hinsichtlich
der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen Zugangsdaten
(Aktionärsnummer und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts".
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung
Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die das Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung ausgeübt haben,
haben die Möglichkeit, während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 bis zu deren Schließung durch den
Versammlungsleiter über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter der Internetadresse
www.telefonica.de/hauptversammlung |
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Covid-19-AuswBekG
i.V.m. § 245 Nr. 1 AktG zu erklären. Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
erforderlichen individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für
die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts".
Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Covid-19-AuswBekG
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 4 Covid-19-AuswBekG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben
gemäß § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten. Bei der Berechnung dieser 90 Tage bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die ausdrücklich
hingewiesen wird. Bei der Fristberechnung sind ferner die Bestimmungen des § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.
Ein solches Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 14 Tage
vor der virtuellen Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind),
also bis spätestens 5. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an
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Telefónica Deutschland Holding AG - Vorstand - Georg-Brauchle-Ring 50 80992 München Deutschland
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zu übersenden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs.
1 und 2 AktG auf der Internetseite zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten
Adresse mindestens 14 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs
nicht mitzurechnen sind), also bis spätestens 5. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), zugegangen ist.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen Wahlvorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers und/oder
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern machen. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG
auf der Internetseite zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse mindestens
14 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen
sind), also bis spätestens 5. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), zugegangen ist.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
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Telefónica Deutschland Holding AG Investor Relations Georg-Brauchle-Ring 50 80992 München Deutschland
oder E-Mail: hauptversammlung@telefonica.com
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Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden, soweit die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichungspflicht
nach §§ 126, 127 AktG erfüllt sind, einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter der Internetadresse
www.telefonica.de/hauptversammlung |
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu etwaigen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Fragemöglichkeit der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19-AuswBekG
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19-AuswBekG wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege elektronischer Kommunikation
eingeräumt. Die Fragemöglichkeit besteht nur für Aktionäre, die sich entsprechend den oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für
die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' genannten Bestimmungen fristgemäß zur virtuellen
Hauptversammlung angemeldet haben.
Ein Recht auf Antwort ist mit der Fragemöglichkeit nicht verbunden. Der Vorstand entscheidet abweichend von § 131 AktG nach
pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Der Vorstand hat nicht alle Fragen zu beantworten; er kann
insbesondere auch Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Er kann dabei Aktionärsvereinigungen
und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.
Der Vorstand behält sich vor, Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.telefonica.de/hauptversammlung
zu beantworten.
Fragen sind bis spätestens 18. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.telefonica.de/hauptversammlung |
einzureichen.
Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen
Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts".
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.
Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Auf der Internetseite der Gesellschaft sind unter
www.telefonica.de/hauptversammlung |
die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen sowie weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§
122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Covid-19-AuswBekG zugänglich. Dort werden nach dem Ende der virtuellen
Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Ihre personenbezogenen Daten werden für die im Aktiengesetz vorgeschriebene Führung des Aktienregisters, zur Kommunikation
mit Ihnen als Aktionär sowie zur Durchführung unserer virtuellen Hauptversammlung verarbeitet. Darüber hinaus werden Ihre
Daten für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten)
verwendet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter
www.telefonica.de/hauptversammlung |
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