Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte
Vorzugsaktionäre, die nicht persönlich an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht
nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte auch durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut
oder eine Aktionärsvereinigung, vertreten lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ist
die form- und fristgerechte Anmeldung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre.
Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform oder können elektronisch erfolgen und übermittelt werden, indem die unter
www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting |
bereitgestellte Anwendung genutzt wird.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Personen und Institutionen können
im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu
erteilenden Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden erfragt werden.
Darüber hinaus bietet die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft ihren Vorzugsaktionären an, sich bei der Ausübung des
Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit Vorzugsaktionäre
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, müssen sie diesen in jedem Fall Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können im Vorfeld
der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre unter Verwendung der von der Gesellschaft dafür vorgesehenen Vollmachtsformulare
erteilt werden. Vorzugsaktionäre erhalten diese Vollmachtsformulare mit der Eintrittskarte. Die ausgefüllten Vollmachtsformulare
müssen in diesem Fall spätestens bis zum Ablauf des 14. Mai 2019 bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen
sein:
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern Vollmachten und Weisungen zu
erteilen, besteht auch elektronisch über das Internet, indem die dafür unter
www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting |
bereitgestellte Anwendung gemäß dem von der Gesellschaft vorgesehenen Verfahren benutzt wird. Diese Anwendung steht bis zum
16. Mai 2019 um 10.00 Uhr zur Verfügung.
Vor und während der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre ist die Erteilung von Vollmachten mit Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis zum Beginn der Abstimmung unter Verwendung des mit der Eintrittskarte
übersandten Vollmachtsformulars möglich.
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