Beschlussfassung über die Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 6. Fall, Abs. 4, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier
von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrats vor Ablauf seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat aus, ohne dass ein Ersatzmitglied
an seine Stelle tritt, so ist gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung in der nächsten Hauptversammlung eine Nachwahl für den Rest der
Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen, wenn die Hauptversammlung nicht eine längere Amtszeit festlegt.
Die Antragssteller zu TOP 7 schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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'Sofern die Hauptversammlung das bisherige Aufsichtsratsmitglied Marc Tüngler bzw. dessen gerichtlich bestellten Nachfolger
in dieser Hauptversammlung abberufen oder dessen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat vor oder zum Ende dieser Hauptversammlung
anderweitig geendet hat oder enden wird, [Anmerkung des Vorstands: Im Hinblick auf die Niederlegung seines Aufsichtsratsmandats durch Herrn Marc Tüngler mit Wirkung
zum Beginn der nächstmöglichen zu erreichenden Hauptversammlung ist dessen Mandatsbeendigung als Bedingung für die Nachwahl
bereits eingetreten] wird
Herr Dilan Hilser, wohnhaft in 90542 Eckental
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, in der über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschlossen wird, in den Aufsichtsrat
gewählt.
Es bestehen keine Mitgliedschaften des Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten.
Herr Hilser steht nicht im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zur Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen oder den Organen der Gesellschaft.'
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Der Gesellschaft liegt der berufliche Werdegang des Herrn Hilser, den sie auf der Internetseite zugänglich gemacht hat, sowie
seine Versicherung gemäß §§ 100, 105 Aktiengesetz vor.
Begründung der Antragsteller zu TOP 7:
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'Herr Dipl.-Betriebswirt Dilan Hilser verfügt über intensive Leasingerfahrungen und hat sogar seine Diplomarbeit über ein
Leasingthema geschrieben, ehe er beruflich auf diesem Sektor tätig wurde. Nach jahrelangem Kennen ist der Vorstand der N.V.
Beheer v/h Philips Tabak der Meinung, dass Herr Hilser sich stets zum Wohle der Gesellschaft und nicht für Einzelinteressen
einsetzen wird.'
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Anmerkungen des Vorstands:
Dieser auf Verlangen der Antragsteller aufgenommene TOP 7 ist auf die gleiche Rechtsfolge gerichtet wie TOP 5, der auf Verlangen
der Manus Vermögensverwaltung GmbH auf die Tagesordnung gesetzt wurde: Die Nachwahl eines Kandidaten in den Aufsichtsrat in
das durch die Niederlegung von Herrn Marc Tüngler vakant werdende Mandat. Beide Tagesordnungspunkte unterscheiden nur in der
Person des vorgeschlagenen Kandidaten. Eine Beschlussfassung zu TOP 5 oder zu diesem TOP 7 findet daher jeweils nur dann statt,
wenn nicht zuvor der Beschlussvorschlag zu dem jeweils anderen Tagesordnungspunkt die erforderliche Mehrheit gefunden hat.
Die Reihenfolge der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter.
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