CompuGroup Medical SE
Koblenz
- ISIN DE0005437305 - - WKN 543730 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Dienstag, den 15. Mai 2018, um 11:00 Uhr,
am Sitz der Gesellschaft
Maria Trost 21 56070 Koblenz - Innovationsforum -
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung 2018
ein.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CompuGroup Medical SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2017, des Lageberichts für die CompuGroup Medical SE, des Konzernlageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Vorschlags des
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter
und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Maria Trost 21, 56070 Koblenz, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären
auf Wunsch auch unverzüglich kostenlos zugesandt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen,
da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss
ist damit festgestellt.
|
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 41.774.646,29 EUR sollen 0,35 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie
ausgeschüttet werden. Die Dividende soll am 18. Mai 2018 ausgezahlt werden. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
hält die Gesellschaft 3.495.731 eigene Aktien, diese sind nicht dividendenberechtigt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den im Jahresabschluss der CompuGroup Medical SE zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von 41.774.646,29 EUR wie folgt zu verwenden:
|
Ausschüttung einer Dividende von 0,35 EUR je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigter Stückaktie: |
17.403.266,65 EUR |
Vortrag auf neue Rechnung: |
24.371.379,64 EUR |
Gesamt:
|
41.774.646,29 EUR
|
|
Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag sind die 49.723.619 zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags
von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten Stückaktien berücksichtigt.
Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung
verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert
eine Dividende von 0,35 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag (Vortrag
auf neue Rechnung) vorsieht.
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
|
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
|
5. |
Wahl des Prüfers für den Abschluss des Geschäftsjahres 2018 und für prüferische Durchsichten im Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für prüferische
Durchsichten von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.
|
6. |
Beschlussfassung über eine Neuwahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach Art. 40 Abs. 2, 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 9 Abs.
1 Satz 1 bis 4 der Satzung der Gesellschaft sowie § 21 Abs. 3 Nr. 1 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) i.V.m. § 3 Abs. 3 der Vereinbarung
über die Beteiligung der Arbeitnehmer bei der CompuGroup Medical SE vom 3. Dezember 2015 aus sechs Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung bestellt werden. Von den sechs Mitgliedern sind zwei auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen. Die Hauptversammlung
ist an die Vorschläge zur Bestellung der Arbeitnehmervertreter gebunden. Im Übrigen - d.h. soweit die Vertreter der Aktionäre
betroffen sind - ist die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Amtszeit des derzeitigen, durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 13. Februar 2018 bestellten Mitglieds des Aufsichtsrats
Herrn Thomas Seifert - eines Vertreters der Aktionäre - endet mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
am 15. Mai 2018, zu der hiermit eingeladen wird. Die Amtszeit der übrigen als Vertreter der Aktionäre gewählten Mitglieder
des Aufsichtsrats, Herrn Dr. Klaus Esser, Herrn Prof. Dr. Daniel Gotthardt und Frau Dr. Ulrike Handel, endet mit Beendigung
der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt. Es bedarf daher der Neuwahl eines Mitglieds
des Aufsichtsrats als Vertreter der Aktionäre.
Nach § 9 Abs. 2 Satz 1, 2 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, sofern nicht bei der
Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmt wird, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit begonnen hat,
nicht mitgerechnet wird.
Um einen Gleichlauf der Amtszeiten der Vertreter der Aktionäre im Aufsichtsrat herzustellen, ist beabsichtigt, das im Rahmen
der ordentlichen Hauptversammlung 2018 als Vertreter der Aktionäre neu zu wählende Mitglied des Aufsichtsrats ebenfalls bis
zur Beendigung der Hauptversammlung zu bestellen, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
|
Herrn Thomas Seifert, ausgeübter Beruf: Chief Financial Officer (CFO) der Cloudflare, Inc., San Francisco, Vereinigte Staaten von Amerika (USA),
wohnhaft in San Francisco, Vereinigte Staaten von Amerika (USA),
|
für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zum
Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Thomas Seifert ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Herr Thomas Seifert ist Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* |
Mitglied im Board of Directors der IPG Photonics Corporation, Oxford, Massachusetts, Vereinigte Staaten von Amerika (USA).
|
Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass seine Mitglieder in der bislang und auch zukünftig bestehenden Zusammensetzung insgesamt
über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.
Die Qualifikation als Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG wird weiterhin unverändert in der Person des Aufsichtsratsvorsitzenden
Herrn Dr. Klaus Esser gegeben sein. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft
tätig ist, vertraut. Dies gilt insbesondere auch für den zur Wahl vorgeschlagenen Herrn Thomas Seifert. Herr Seifert verfügt
über eine umfassende kaufmännische und betriebswirtschaftliche Ausbildung und hat in einer für die CompuGroup Medical SE relevanten
Branche verschiedene Führungsfunktionen eingenommen und ist auch weiterhin in einer Führungsfunktion tätig. Der Aufsichtsrat
hat sich bei Herrn Seifert vergewissert, dass er weiterhin den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Herr Seifert verfügt über keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft, ihren Organen, einem Aktionär
oder einem mit einem Aktionär verbundenen Unternehmen und gilt daher als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats.
Ein vollständiger Lebenslauf von Herrn Seifert ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
einsehbar. Weitere Angaben über Herrn Seifert sind auch im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.
Angaben über den unter Tagesordnungspunkt 6
zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten, Herrn Thomas Seifert
|
Herr Thomas Seifert, wohnhaft in San Francisco, Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
Chief Financial Officer (CFO) der Cloudflare, Inc., San Francisco, USA
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1963
Ausbildung:
Studium der Betriebswirtschaftslehre (Diplom-Kaufmann) an der Friedrich-Alexander-Universität, Erlangen-Nürnberg
Aufbaustudium (Master in Economics) an der Wayne State University, Detroit, USA
Beruflicher Werdegang:
Herr Seifert erlangte seinen Abschluss als Diplom-Kaufmann an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg und
setzte seine universitäre Ausbildung mit einem Masterstudium in Economics an der Wayne State University in Detroit, USA, fort.
Danach war Herr Seifert ab dem Jahr 1990 weltweit in verschiedenen Führungspositionen sowie als CEO und CFO tätig. Unter anderem
war Herr Seifert von 2014 bis 2017 als Executive Vice President und CFO bei der Symantec Corp. in Kalifornien, USA, tätig.
Seit 2017 ist Herr Seifert CFO der Cloudflare, Inc., San Francisco, USA. Er verantwortet in dieser Position unter anderem
das globale Finanzwesen des Unternehmens. Herr Seifert ist außerdem seit dem Jahr 2014 Mitglied des Board of Directors der
IPG Photonics Corp., Massachusetts, USA, und leitet dort den Prüfungsausschuss.
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Keine.
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Board of Directors der IPG Photonics Corporation, Oxford, Massachusetts, USA.
|
II. Unterlagen zur Tagesordnung
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.cgm.com/hv
folgende Unterlagen zugänglich gemacht und liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus:
- |
die Hauptversammlungseinladung;
|
- |
der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss, der Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft
einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats
der Gesellschaft, jeweils für das Geschäftsjahr 2017;
|
- |
der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands (als Bestandteil der Hauptversammlungseinladung);
|
- |
Vollmachtsformular sowie
|
- |
weitergehende Erläuterungen der Aktionärsrechte.
|
Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auch in den Geschäftsräumen am Sitz
der Gesellschaft, Maria Trost 21, 56070 Koblenz, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch unverzüglich
kostenlos zugesandt.
III. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich unter Nachweis ihrer Teilnahmeberechtigung bis spätestens Donnerstag, 10. Mai 2018 (24:00 Uhr) bei der
Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung ist an folgende Adresse zu richten:
|
CompuGroup Medical SE c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0)89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
|
Als Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst
sein. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, also auf
Dienstag, den 24. April 2018 (0:00 Uhr) (sog. Nachweisstichtag, 'Record Date').
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis erbracht hat. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes
gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionäre werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt. Für die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag
keine Bedeutung.
Die Nachweise sind ausschließlich an die folgende Anschrift der Gesellschaft zu übermitteln:
|
CompuGroup Medical SE c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0)89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
|
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären oder den ordnungsgemäß Bevollmächtigten
von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen. Anders als die Anmeldung sind Eintrittskarten jedoch keine Teilnahmevoraussetzung, sondern dienen lediglich
der Vereinfachung der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung.
IV. Vertretung in der Hauptversammlung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch einen
Bevollmächtigten, z.B. eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten, vertreten lassen. Wir weisen
darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich
sind.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder §
135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird.
Zur Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft bereitgestellte Formular genutzt werden, welches mit der Eintrittskarte
versandt wird.
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten. Aktionäre,
die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125
Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung
bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden
oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen:
|
CompuGroup Medical SE c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0)89 30903-74675 E-Mail: CGM-HV2018@computershare.de
|
Die CompuGroup Medical SE bietet ihren Aktionären weiter die Möglichkeit, ihr Stimmrecht über eine Vollmacht durch Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft weisungsgebunden ausüben zu lassen. Die Vollmacht ist in Textform oder per Telefax zu erteilen. Die Einzelheiten
ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden. Erhalten die Stimmrechtsvertreter mehrere Vollmachten
und Weisungen, wird die als zuletzt erteilte formgültige Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet.
Bei nicht formgültig erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter solche Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten.
Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, werden in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren
die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Die Stimmrechtsvertreter
sind weisungsgebunden und dürfen das Stimmrecht bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z.B. bei
Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren werden die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
sich in diesen Fällen der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung
über einen Gegenantrag. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Antrags-
und Fragenstellung ist ausgeschlossen.
Die persönliche Anmeldung durch den Aktionär oder einen bevollmächtigten Dritten an den Eingangsschaltern zur Hauptversammlung
zur eigenen Wahrnehmung des Stimmrechts in der Hauptversammlung gilt als Widerruf der an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
erteilten Vollmacht und Weisungen.
Wir bitten, die ausgefüllten Vollmachts- und Weisungsvordrucke bis spätestens 14. Mai 2018, 24:00 Uhr (Zugangsdatum), zurückzusenden
an:
|
CompuGroup Medical SE c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0)89 30903-74675 E-Mail: CGM-HV2018@computershare.de
|
Weitere Hinweise zum Vollmachtsverfahren finden sich auch auf dem Ihnen übersandten Eintrittskarten- und Vollmachtsformular
sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.cgm.com/hv
V. Rechte der Aktionäre
1. Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß Art. 56 Satz 2, 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen
(dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand
der CompuGroup Medical SE zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens
bis zum Samstag, 14. April 2018 (24:00 Uhr), zugehen.
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
|
CompuGroup Medical SE Vorstand Maria Trost 21 56070 Koblenz
|
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.cgm.com/hv
veröffentlicht und den Aktionären mitgeteilt.
2. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Die Aktionäre können zudem Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
stellen sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern machen. Gegenanträge müssen mit
einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum
Montag, 30. April 2018 (24:00 Uhr), jeweils ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
|
CompuGroup Medical SE Vorstand Maria Trost 21 56070 Koblenz Fax: +49 (0) 261 8000-3102 E-Mail: hv@cgm.com
|
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden, nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers, den anderen
Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.cgm.com/hv
zugänglich gemacht. Daneben werden Aktionären, die dies schriftlich unter der vorgenannten Anschrift oder telefonisch unter
der Rufnummer +49 261 8000-6200 verlangen, diese Gegenanträge, Begründungen, Wahlvorschläge sowie eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung unverzüglich kostenlos per Briefpost übermittelt.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung sowie eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft unter den
in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen.
Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu
machen, wenn diese nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern die zusätzlichen Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
enthalten.
3. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes
der Tagesordnung erforderlich ist.
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach § 20
Abs. 3 Satz 1 der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen
zu beschränken.
4. Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2, 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG,
§§ 126 Abs. 1, 127 AktG sowie nach § 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.cgm.com/hv
VI. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a Satz 1, 2 AktG im Internet auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.cgm.com/hv
zugänglich gemacht.
VII. Zusätzliche Angaben nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 53.219.350,00 EUR und ist eingeteilt
in 53.219.350 Stückaktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, beträgt daher zum Zeitpunkt der Einberufung 53.219.350.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft 3.495.731 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft
keine Rechte zustehen.
Koblenz, im April 2018
CompuGroup Medical SE
Der Vorstand
CompuGroup Medical SE Maria Trost 21 56070 Koblenz Telefon +49 (0) 261 8000-6200 Telefax +49 (0) 261 8000-3102 E-Mail: hv@cgm.com http://www.cgm.com
|