DGAP-News: H&R GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

07.04.2017 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


H&R GmbH & Co. KGaA

Salzbergen

- ISIN DE0007757007 -
- Wertpapier-Kenn-Nummer 775700 -

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am

Donnerstag, dem 18. Mai 2017, um 10:00 Uhr,

im

Hotel Le Méridien Hamburg, Palais I und II

An der Alster 52-56, 20099 Hamburg

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung 2017

der Gesellschaft ein.

Tagesordnung und Beschlussvorschläge der Verwaltung

1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts der Geschäftsführung zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB); Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 14. März 2017 gemäß §§ 171, 278 Abs. 3 AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses. Die übrigen genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Hierzu bedarf es keines Beschlusses der Hauptversammlung.

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Neuenkirchener Straße 8, 48499 Salzbergen, sowie Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, die vorgenannten Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre während der üblichen Geschäftszeiten aus. Sie sind ab diesem Zeitpunkt außerdem im Internet unter http://hur.com im Bereich H&R KGaA - Investor Relations - Hauptversammlung zugänglich. Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der H&R GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2016 in der der Hauptversammlung vorgelegten Fassung festzustellen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Juli 2016 bestand die Gesellschaft in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft und firmierte unter H&R Aktiengesellschaft. Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgte durch den Vorstand.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Juli 2016 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2016

Seit dem Wirksamwerden des Rechtsformwechsels am 1. August 2016 werden die Geschäfte der Gesellschaft durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die H&R Komplementär GmbH, geführt.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für den Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Die persönlich haftende Gesellschafterin und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2017 endet turnusgemäß die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Joachim Girg und Herr Sven Hansen. Herr Sven Hansen war als Ersatzmitglied für Nils Hansen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft nachgerückt, der sein Amt als Aufsichtsratsmitglied im Zuge des Rechtsformwechsels niedergelegt hatte.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 Var. 4, 101 Abs. 1 Satz 1, 278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern der Anteilseigner und drei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 18. Mai 2017

(a)

Herrn Dr. Joachim Girg, wohnhaft in München, Dipl.-Kaufmann, Geschäftsführer der H&R Beteiligung GmbH

(b)

Herrn Sven Hansen, wohnhaft in Quickborn, Kaufmann, Geschäftsführender Gesellschafter der TUDAPETROL Mineralölerzeugnisse Nils Hansen K.G.

bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats wiederzuwählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Es ist vorgesehen, die vorstehenden Wahlen im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 Deutscher Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Fall seiner Wiederwahl als Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Joachim Girg erneut zur Wahl als Aufsichtsratsvorsitzender vorgeschlagen werden soll.

Angaben zu den Mitgliedschaften der zur Wahl vorgeschlagenen Personen in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Herr Dr. Joachim Girg:

-

keine

Herr Sven Hansen:

-

keine

Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex weist der Aufsichtsrat auf Folgendes hin:

*

Herr Dr. Joachim Girg ist Geschäftsführer der H&R Beteiligung GmbH. Die H&R Beteiligung GmbH hält unmittelbar 43,01 % der stimmberechtigten Kommanditaktien an der H&R GmbH & Co. KGaA und es werden ihr von der H&R Internationale Beteiligung GmbH gehaltene stimmberechtigte Kommanditaktien zugerechnet, die 16,32 % aller stimmberechtigten Kommanditaktien entsprechen. Die Stimmrechte aus den von der H&R Beteiligung GmbH gehaltenen Kommanditaktien werden der H&R Holding GmbH und Herrn Nils Hansen kraft Beherrschung zugerechnet.

*

Herr Sven Hansen ist persönlich haftender Gesellschafter von Gesellschaften der Hansen & Rosenthal-Gruppe, die zum Teil in Geschäftsbeziehung zur H&R GmbH & Co. KGaA und deren Tochtergesellschaften stehen. Außerdem ist Herr Sven Hansen der Sohn von Herrn Nils Hansen, dem beherrschenden Kommanditaktionär der H&R GmbH & Co. KGaA, sowie der Bruder von Herrn Niels H. Hansen, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der H&R Komplementär GmbH.

Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.

Weitere Informationen zu den Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft (Kurzvita) finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://hur.com im Bereich H&R KGaA - Investor Relations - Hauptversammlung.

6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:

Die Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 bestellt.

Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlene Erklärung der Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.

7.

Beschlussfassung über Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien und entsprechende Satzungsänderung

Die H&R Beteiligung GmbH hat der Gesellschaft vier Aktien unentgeltlich überlassen. Hiermit wird bezweckt, für die in Tagesordnungspunkt 8 vorgesehene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ein glattes Ausgabeverhältnis zu schaffen. Daher soll das Grundkapital der Gesellschaft zunächst durch Einziehung der vier eigenen Aktien der Gesellschaft gemäß §§ 237 Abs. 3 Nr. 1, 278 Abs. 3 AktG herabgesetzt werden.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

(a)

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 91.572.769,63, eingeteilt in 35.820.154 Stückaktien, wird um EUR 10,23 auf EUR 91.572.759,40 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt im vereinfachten Einziehungsverfahren gemäß §§ 237 Abs. 3 Nr. 1, 278 Abs. 3 AktG durch Einziehung von vier der Gesellschaft von der H&R Beteiligung GmbH unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktien. Die Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, bei der nachfolgend unter Tagesordnungspunkt 8 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ein glattes Ausgabeverhältnis zu ermöglichen.

(b)

§ 4 Abs. 1 sowie Abs. 2 (Grundkapital und Aktien) der Satzung wird in Anpassung an die unter a) beschlossene Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien geändert und wie folgt neu gefasst:

'1.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 91.572.759,40 (in Worten: Euro einundneunzig Millionen fünfhundertzweiundsiebzigtausend siebenhundertneunundfünfzig und Cent vierzig).

2.

Es ist eingeteilt in 35.820.150 Stückaktien.'

Im Übrigen bleibt § 4 der Satzung unberührt.

8.

Beschlussfassung über Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und entsprechende Satzungsänderung

Trotz des bestehenden Verlustvortrags nach HGB hat sich die Geschäftsführung der Gesellschaft vor dem Hintergrund der erfolgreichen Unternehmensentwicklung der letzten beiden Geschäftsjahre für die Ausgabe von Gratisaktien an ihre Aktionäre entschieden, um diese am Erfolg der Gesellschaft partizipieren zu lassen. Daher sollen nach erfolgter Eintragung der Kapitalherabsetzung gemäß Tagesordnungspunkt 7 an die Kommanditaktionäre der Gesellschaft im Wege einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Gratisaktien im Ausgabeverhältnis 50:1 ausgegeben werden.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

(a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß §§ 207 ff., 278 Abs. 3 AktG von EUR 91.572.759,40 um EUR 1.831.455,19 auf EUR 93.404.214,59 erhöht. Die Erhöhung erfolgt durch Umwandlung eines Teilbetrages von EUR 1.831.455,19 der Kapitalrücklage der Gesellschaft. Der Kapitalerhöhung wird der von der Hauptversammlung gemäß Tagesordnungspunkt 1 mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 zugrunde gelegt. Der Jahresabschluss ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, versehen. Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgabe von 716.403 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die an die Kommanditaktionäre der Gesellschaft im Verhältnis 50:1 ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2017 an gewinnbezugsberechtigt. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzusetzen.

(b)

§ 4 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6 Satz 1 (Grundkapital und Aktien) der Satzung wird in Anpassung an die unter a) beschlossene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln geändert und wie folgt neu gefasst:

'1.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 93.404.214,59 (in Worten: Euro dreiundneunzig Millionen vierhundertviertausend zweihundertvierzehn und Cent neunundfünfzig).

2.

Es ist eingeteilt in 36.536.553 Stückaktien.

6.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 7.650.000 durch Ausgabe von bis zu 2.992.419,90 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert mit Gewinnberechtigung ab Beginn ihrer Ausgabe bedingt erhöht.'

Im Übrigen bleibt § 4 der Satzung unberührt.

(c)

Der mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin gefasste Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung gemäß Tagesordnungspunkt 8 ist nur dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn auch der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß Tagesordnungspunkt 1 und der Beschluss über die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien und die entsprechende Änderung der Satzung gemäß Tagesordnungspunkt 7 jeweils mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin gefasst worden sind. Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister hat in der Weise zu erfolgen, dass zunächst die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien und die entsprechende Änderung der Satzung und erst danach die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung eingetragen wird.

9.

Beschlussfassung über die Befreiung von der Verpflichtung der individualisierten Ausweisung der Geschäftsführervergütung gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 3 HGB

Gemäß handelsrechtlicher Vorschriften sind Bezüge von Mitgliedern der Geschäftsführung börsennotierter Gesellschaften im Anhang des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses individualisiert offenzulegen. Durch Beschluss der Hauptversammlung kann die Gesellschaft gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 3, 315a Abs. 1 HGB für höchstens fünf Jahre von der individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung absehen. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass die individuelle Veröffentlichung der Geschäftsführervergütung unverhältnismäßig in die geschützte Privatsphäre der betroffenen Personen eingreift. Von einer Offenlegung der individuellen Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung soll aus Gründen der Vertraulichkeit innerhalb und außerhalb des Unternehmens abgesehen werden.

Die persönliche haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

'Die in § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB sowie § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8, 315a Abs. 1 HGB verlangten Angaben unterbleiben in den Jahres- und Konzernabschlüssen der H&R GmbH & Co. KGaA. Dieser Beschluss findet auf den Jahres- und Konzernabschluss der H&R GmbH & Co. KGaA für die Geschäftsjahre 2017 bis 2021 Anwendung.'

Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach §§ 123 Abs. 4 Satz 2, 278 Abs. 3 AktG und dessen Bedeutung)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bis zum 11. Mai 2017, 24.00 Uhr unter der nachfolgend genannten, für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle (die 'Anmeldeadresse') zugehen:

H&R GmbH & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 27. April 2017, 0.00 Uhr (der 'Nachweisstichtag') beziehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. Die Eintrittskarte ist keine Teilnahmevoraussetzung, sondern dient nur der Vereinfachung der organisatorischen Abwicklung an der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder an eine andere der gemäß §§ 135 Abs. 8, 278 Abs. 3 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 i.V.m. 278 Abs. 3 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach vorgenannten Vorschriften gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft unter der Anmeldeadresse oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann an die Anmeldeadresse übermittelt oder am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorgelegt werden. Der Nachweis kann ferner unter der E-Mail-Adresse hauptversammlung2017@hur.com übermittelt werden.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und etwaigen Weisungen das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet. Es kann zudem unter der oben genannten Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Es steht ferner auf der Internetseite der Gesellschaft http://hur.com im Bereich H&R KGaA - Investor Relations - Hauptversammlung zum Herunterladen bereit.

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, können auch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, Herrn Ties Kaiser, Börnsen, und Frau Tanja Passlack, Buchholz i.d. Nordheide, bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Die Vollmachten mit Weisungen müssen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erteilt werden. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen.

Auch für die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters kann das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Das Formular kann zudem unter der oben genannten Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Es steht ferner auf der Internetseite der Gesellschaft http://hur.com im Bereich H&R KGaA - Investor Relations - Hauptversammlung zum Herunterladen bereit.

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen die Vollmachten nebst Weisungen bis zum Ablauf des 16. Mai 2017 (Zugang) per Post oder per Fax an die oben genannte Anmeldeadresse oder per E-Mail an hauptversammlung2017@hur.com übermitteln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1, 278 Abs. 3 AktG

Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach §§ 122 Abs. 2, 278 Abs. 3 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, das entspricht 195.313 Stückaktien (die 'Mindestbeteiligung'), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an die durch die Geschäftsführung vertretene H&R GmbH & Co. KGaA zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Es muss der Gesellschaft bis zum 17. April 2017, 24.00 Uhr unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:

H&R GmbH & Co. KGaA
- Geschäftsführung -
Neuenkirchener Str. 8
48499 Salzbergen

Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3, Satz 4 i.V.m. § 121 Abs. 7 AktG und § 70 AktG (jeweils i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG) verwiesen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127, 278 Abs. 3 AktG

Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Beschlussvorschlag von persönlich haftender Gesellschafterin und Aufsichtsrat zu stellen sowie Wahlvorschläge zu Punkt 5 und Punkt 6 der Tagesordnung zu machen. Etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG können der Gesellschaft ausschließlich an folgende Adresse übermittelt werden:

H&R GmbH & Co. KGaA Investor Relations - HV 2017
Neuenkirchener Str. 8
48499 Salzbergen
Fax: +49 (0)5976-94 53 08
E-Mail: investor.relations@hur.com

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft bis zum 3. Mai 2017, 24.00 Uhr unter der vorgenannten Adresse zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter http://hur.com im Bereich H&R KGaA - Investor Relations - Hauptversammlung zugänglich gemacht. Gegenanträgen, nicht aber Wahlvorschlägen, ist eine Begründung beizufügen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. Eine Abstimmung über einen Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag in der Hauptversammlung setzt voraus, dass der Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag während der Hauptversammlung mündlich gestellt wird. In der Hauptversammlung können mündliche Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige fristgerechte Übermittlung gestellt werden.

Auskunftsrechtnach §§ 131 Abs. 1, 278 Abs. 3 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter von der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Die Informationen nach §§ 124a, 278 Abs. 3 AktG zur Hauptversammlung, weitergehende Erläuterungen der Aktionärsrechte nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG (jeweils i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG) sowie ergänzende Informationen zu den Aufsichtsratskandidaten Herr Dr. Joachim Girg und Herr Sven Hansen finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://hur.com im Bereich H&R KGaA - Investor Relations - Hauptversammlung.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 91.572.769,63. Es ist eingeteilt in 35.820.154 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 35.820.154 Stimmrechte. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung vier eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.

 

Salzbergen, im April 2017

H&R GmbH & Co. KGaA

Die persönlich haftende Gesellschafterin H&R Komplementär GmbH

Die Geschäftsführung



07.04.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



show this