RHÖN-KLINIKUM AG 

22.11.2013 09:45

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------


Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG

Die B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft, Melsungen, Deutschland, hat uns
nach § 21 Abs. 1 WpHG, § 25 Abs. 1 WpHG,  § 25a Abs. 1 WpHG und § 27a Abs.
1 WpHG folgendes mitgeteilt:

1) Die B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG
folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft an der
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Schlossplatz 1, 97616 Bad Neustadt a. d.
Saale, Deutschland, hat am 21. November 2013 die Schwelle von 10%
überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 14,00% (entspricht 19.345.713
Stimmrechten, die von der B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft in vollem
Umfang direkt gehalten werden).

2) Die B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft hat uns nach § 25 Abs. 1 WpHG
folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft an der
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Schlossplatz 1, 97616 Bad Neustadt a. d.
Saale, Deutschland, hat am 21. November 2013 die Schwelle von 10%
überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 14,00% (entspricht 19.346.713
Stimmrechten).
Von diesen Stimmrechten entfallen 14,00% (entspricht 19.345.713
Stimmrechten) auf Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG und 0,001%
(entspricht 1.000 Stimmrechten) auf (Finanz-/sonstige) Instrumente nach §25
WpHG. Von den Stimmrechtsanteilen aus Instrumenten nach §25 WpHG sind 0%
(entspricht 0 Stimmrechten) mittelbar gehalten (Verfall der Instrumente
nach §25 WpHG: 22.12.2014).

3) Die B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft hat uns nach § 25a Abs. 1 WpHG
folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft an der
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Schlossplatz 1, 97616 Bad Neustadt a. d.
Saale, Deutschland, hat am 21. November 2013 die Schwelle von 10%
überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 14,00% (entspricht 19.347.713
Stimmrechten).
Von diesen Stimmrechten entfallen 14,00% (entspricht 19.345.713
Stimmrechten) auf Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG und 0,001%
(entspricht 1.000 Stimmrechten) auf (Finanz-/sonstige) Instrumente nach §25
WpHG. Von den Stimmrechtsanteilen aus Instrumenten nach §25 WpHG sind 0%
(entspricht 0 Stimmrechten) mittelbar gehalten. Des Weiteren entfallen
0,001% (entspricht 1.000 Stimmrechten) auf (Finanz-/sonstige) Instrumente
nach § 25a WpHG. Von den Stimmrechtsanteilen aus Instrumenten nach § 25a
WpHG sind 0% (entspricht 0 Stimmrechten) mittelbar gehalten. Bei den
(Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG handelt es sich um
'verkaufte Put-Optionen' mit Verfall am 22. Dezember 2014.

4) Die B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft ('Meldepflichtige') hat der
RHÖN-KLINIKUM AG am 21. November 2013 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der RHÖN-KLINIKUM AG am 21. November 2013 die Schwelle
von 10 % überschritten hat. Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte
verfolgten Ziele hat uns die Meldepflichtige gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 21.
November 2013 Folgendes mitgeteilt:

1. Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Die Meldepflichtige beabsichtigt - im Rahmen ihres Plans, ihre
Minderheitsbeteiligung an der RHÖN-KLINIKUM AG nachhaltig zu sichern -
innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder
auf sonstige Weise zu erlangen.
3. Die Meldepflichtige strebt eine der Bedeutung ihrer Beteiligung an der
RHÖN-KLINIKUM AG entsprechende Repräsentation im Aufsichtsrat der
RHÖN-KLINIKUM AG an. Darüber hinaus wird eine Einflussnahme auf die
Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen der
RHÖN-KLINIKUM AG nicht angestrebt.
4. Die Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der RHÖN-KLINIKUM AG, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
5. Die Meldepflichtige hat teilweise Eigenmittel und mehrheitlich
Fremdmittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte verwendet.

Bad Neustadt a. d. Saale, 22. November 2013

Der Vorstand

Dr. Kai G. Klinger
Head of Investor Relations
RHÖN-KLINIKUM AG
Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 65 - 1318
Telefax: 09771 99 - 1736 



22.11.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------
 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  RHÖN-KLINIKUM AG
              Schlossplatz 1
              97616 Bad Neustadt a.d.Saale
              Deutschland
Internet:     www.rhoen-klinikum-ag.com
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
---------------------------------------------------------------------------

[zurück]