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EQS-Ad-hoc News vom 31.01.2023

MAX Automation SE: OLG Düsseldorf bestätigt gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG

MAX Automation SE / Schlagwort(e): Rechtssache
MAX Automation SE: OLG Düsseldorf bestätigt gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG

31.01.2023 / 18:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION NACH ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014

MAX Automation SE: OLG Düsseldorf bestätigt gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG

Düsseldorf, 31. Januar 2023 – Das OLG Düsseldorf hat durch Beschluss vom heutigen Tag die Beschwerde der MAX Automation SE gegen den Beschluss des LG Düsseldorf vom 26. Juli 2022 zurückgewiesen und damit die gerichtliche Bestellung des Wirtschaftsprüfers Dr. Lars Franken, Essen, zum Sonderprüfer bestätigt. Gegenstand der Sonderprüfung ist der Erwerb der AIM-Gruppe durch die Gesellschaft im Jahr 2013. Die MAX Automation SE wird selbstverständlich vertrauensvoll mit dem Sonderprüfer zusammenarbeiten.

Kontakt:
Marcel Neustock
Investor Relations
Tel.: +49 - 211 - 9099 110
investor.relations@maxautomation.com
www.maxautomation.com

Ansprechpartner für Medienvertreter:
Susan Hoffmeister
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Tel.: +49 - 89 - 125 09 03 30
sh@crossalliance.de
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