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DGAP-Ad-hoc News vom 13.08.2020

Daimler AG: Daimler erzielt Grundsatzeinigungen über die vergleichsweise Beilegung behördlicher und zivilrechtlicher Verfahren in den USA im Zusammenhang mit Diesel-Emissionen

Daimler AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Daimler AG: Daimler erzielt Grundsatzeinigungen über die vergleichsweise Beilegung behördlicher und zivilrechtlicher Verfahren in den USA im Zusammenhang mit Diesel-Emissionen

13.08.2020 / 18:22 CET/CEST
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13. August 2020

Daimler erzielt Grundsatzeinigungen über die vergleichsweise Beilegung behördlicher und zivilrechtlicher Verfahren in den USA im Zusammenhang mit Diesel-Emissionen

Stuttgart - Die Daimler AG und ihre Tochtergesellschaft Mercedes-Benz USA LLC (MBUSA) haben mit verschiedenen US-Behörden eine Grundsatzeinigung über die vergleichsweise Beilegung zivil- und umweltrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit Emissionskontrollsystemen bestimmter Diesel-Fahrzeuge in den USA erzielt. Dabei geht es um rund 250.000 Diesel-Pkw und -Vans. Bei den Behörden handelt es sich um die US-Umweltbehörden Environmental Protection Agency (EPA) und California Air Resources Board (CARB), die Environment and Natural Resources Division des amerikanischen Justizministeriums (DOJ), das California Attorney General's Office sowie die amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde (U.S. Customs and Border Protection).

Das Unternehmen hat mit den US-Behörden vollumfänglich kooperiert und führt diese Kooperation fort.

Auch mit den Klägervertretern der Verbraucher-Sammelklage "In re Mercedes-Benz Emissions Litigation" haben die Daimler AG und MBUSA eine grundsätzliche Einigung über einen Vergleich zur Beilegung des Verfahrens erzielt. Das Verfahren ist vor dem US-Bezirksgericht für New Jersey anhängig.

Für die erwarteten Gesamtkosten der Vergleiche hat das Unternehmen ausreichend bilanzielle Vorsorge getroffen.

Für die Vergleiche mit den US-Behörden erwartet Daimler Kosten in Höhe von rund 1,5 Mrd. $ (ca. 1,27 Mrd. €). Die geschätzten Kosten für die Beilegung der Sammelklage betragen rund 700 Mio. $ (ca. 592 Mio. €), einschließlich der noch vom Gericht zu genehmigenden Anwaltsgebühren und -kosten. Weitere Aufwendungen schätzt Daimler auf einen mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrag, um Anforderungen aus den Vergleichen zu erfüllen.

Daimler rechnet mit einem entsprechenden Einfluss auf den Free Cash Flow des Industriegeschäfts über einen Zeitraum von drei Jahren, wobei der wesentliche Einfluss in den nächsten zwölf Monaten erwartet wird.

Heute haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Daimler AG und der Mercedes-Benz AG den vorgeschlagenen Vergleichen nach Abwägung aller Umstände und im besten Unternehmensinteresse zugestimmt. Mit den geplanten Vergleichen geht das Unternehmen einen wichtigen Schritt, um Rechtssicherheit bei verschiedenen Diesel-Verfahren in den USA zu schaffen.

Die Vergleiche stehen noch unter Vorbehalt der finalen Zustimmung der zuständigen Behörden und Gerichte. Die grundsätzliche Vereinbarung mit den US-Behörden wird in verbindliche Vergleichsvereinbarungen überführt. In den kommenden Wochen werden die Behörden die Vergleichsvereinbarungen dann bei einem US-Bezirksgericht für die endgültige Genehmigung einreichen. Die Vergleichsvereinbarung in der US-Verbraucher-Sammelklage wird beim US-Bezirksgericht für New Jersey zur Genehmigung eingereicht.

Entsprechend der Offenlegungspflichten der Europäischen Marktmissbrauchs-Verordnung informiert Daimler die Kapitalmärkte mit dieser Ad hoc-Mitteilung über die Grundsatzeinigungen.

Umtauschkurs EUR zu USD vom 13. August 2020, 1 EUR = 1,183 USD.


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Johannes Leifert, johannes.leifert@daimler.com +49 (0)176 309 047 35

Ute Wüest von Vellberg, ute.v.vellberg@daimler.com +49 (0)160 865 1507

Hendrik Sackmann, hendrik.sackmann@daimler.com +49 (0)176 309 182 51

Silke Mockert, silke.mockert@daimler.com +49 (0)160 867 2007
 

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Kontakt:
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Tel.: +49 (0)711 17 35014
hendrik.sackmann@daimler.com

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