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DGAP-Ad-hoc News vom 10.06.2020

Nexway AG gibt Rückabwicklung des Wandeldarlehensvertrags bekannt

Nexway AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Finanzierung
Nexway AG gibt Rückabwicklung des Wandeldarlehensvertrags bekannt

10.06.2020 / 16:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Nexway AG gibt Rückabwicklung des Wandeldarlehensvertrags bekannt

10. Juni 2020, Karlsruhe - Der Vorstand der Nexway AG (Ticker Symbol: NWAY, ISIN: DE000A2E3707, WKN: A2E370) hat heute aufgrund der neuen strategischen Ausrichtung des Unternehmens die frühzeitige Rückzahlung des Wandeldarlehensvertrags bekanntgegeben, welcher am 24. April beschlossen und berichtet worden war. Infolgedessen erhält die Nexway AG die Rückzahlung des vollen Betrags von 10,2 Mio. EUR in bar, zuzüglich aufgelaufener Zinsen, so dass nun Barmittel von mehr als 17 Mio. EUR in der Bilanz der Nexway AG zu Buche stehen.
 

Ursprünglich wurde der Wandeldarlehensvertrag mit einer nicht verbundenen Partei für die Dauer von 24 Monaten abgeschlossen, um der Nexway AG die Möglichkeit zu eröffnen, eine strategische Minderheitsbeteiligung an einem etablierten, börsennotierten Unternehmen für Content-Produktion und -Streaming zu erwerben. Das Darlehen war besichert und war mit einem Zinssatz von 9 % ausgestattet.
 

Das Unternehmen plant, seine Barmittel im Rahmen der angepassten Unternehmensstrategie im Bereich Bildung und E-Learning für eine Reihe von Geschäftsmöglichkeiten zu verwenden, die im laufenden Geschäftsjahr bekanntgegeben werden sollen.


Kontakt
Jan Schulmeister (CFO)
T: +49(0)721/96458-0
E: investors@nexway.com


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