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DGAP-Ad-hoc News vom 04.02.2020

Mynaric AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen

Mynaric AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Mynaric AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen

04.02.2020 / 17:42 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Gilching, 4. Februar 2020 - Der Vorstand der Mynaric AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von dem bestehenden genehmigten Kapital teilweise Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.904.304,00 um bis zu EUR 290.430,00 auf bis zu EUR 3.194.734,00 durch Ausgabe von bis zu 290.430 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2019 gewinnberechtigt.
 

Mit den Mitteln aus der Kapitalerhöhung will Mynaric den weiteren Aufbau der Produktion ihrer Laserkommunikationsprodukte vorantreiben, die Kundenakquise insbesondere durch die Stärkung der Aktivitäten in den USA ausbauen und die Wettbewerbsposition durch weitere Forschung und Entwicklung sichern und stärken.
 

Die neuen Aktien sollen ausschließlich institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten werden, welches unverzüglich nach dieser Mitteilung eingeleitet wird. Soweit auch institutionellen Investoren in den Vereinigten Staaten von Amerika neue Aktien zum Erwerb angeboten werden sollen, soll dies ausschließlich unter Anwendung der Rule 144A nach dem Securities Act of 1933 erfolgen. Die genaue Anzahl der auszugebenden Aktien und der Platzierungspreis werden vom Vorstand nach Abschluss des durchzuführenden Accelerated Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien am 10. Februar 2020 in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft mit einzubeziehen. Die Lieferung der neuen Aktien ist ebenfalls für den 10. Februar 2020 vorgesehen.
 

Die Kapitalmaßnahme wird von Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG als Sole Bookrunner begleitet.


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Über Mynaric
Mynaric ist ein Hersteller von Laserkommunikationstechnologien zum Betrieb von Kommunikations- und Beobachtungsanwendungen in der Luft und im Weltall. Zu den Produkten für die kabellose Datenübertragung gehören Bodenstationen und Laserterminals, die es ermöglichen, sehr umfangreiche Datenmengen sicher über lange Strecken kabellos zu übermitteln.

Weltweit nimmt der Bedarf an schneller und allgegenwärtiger Datenverfügbarkeit dynamisch zu. Gegenwärtig basieren Datennetze weitgehend auf Infrastruktur auf dem Boden, die aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder logistischen Gründen nicht beliebig erweitert werden kann. Die Zukunft erfordert eine Erweiterung der bestehenden Netzwerkinfrastruktur in Luft und Raumfahrt. Mit seinen kabellosen Laserkommunikationsprodukten ist Mynaric als Pionier in diesem Wachstumsmarkt positioniert.


Für weitere Informationen siehe: www.mynaric.com


Kontakt
comms@mynaric.com
+ 49 8105 7999-0
 

Wichtige Hinweise
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Mynaric AG in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der Mynaric AG wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach Registrierung oder aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die Mynaric AG noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Etwaige öffentliche Angebote von Wertpapieren in den USA werden lediglich durch einen vom Emittenten oder verkaufenden Aktionär erhältlichen Prospekt unterbreitet, der ausführliche Auskünfte über die Gesellschaft und die Leitungsorgane sowie Finanzberichte enthält. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen.
 

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die 'Order'), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als 'Relevante Personen' bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.
 

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
 

Weder die Mynaric AG noch eines der mit diesen verbundenen Unternehmen haben Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würden, wo solche Maßnahmen erforderlich sind. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR'), in denen die Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung ('Prospektverordnung') gilt (die 'Relevanten Mitgliedstaaten'), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 lit. e der Prospektverordnung ('Qualifizierte Anleger') handelt. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein 'Investor'), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen Relevanten Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die Mynaric AG oder ein mit diesen verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.
 

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die Mynaric AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.


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