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DGAP-Ad-hoc News vom 15.07.2019

HORNBACH Baumarkt AG: Vorstand beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe

HORNBACH Baumarkt AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
HORNBACH Baumarkt AG: Vorstand beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe

15.07.2019 / 13:05 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Vorstand beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe

Bornheim, 15. Juli 2019. Der Vorstand der HORNBACH Baumarkt AG mit Sitz in Bornheim bei Landau in der Pfalz, ISIN DE0006084403, hat heute beschlossen, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 55.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Die Aktien sollen bereits jetzt vorsorglich für die Ende des Jahres 2019 geplante jährliche Ausgabe von Belegschaftsaktien erworben werden. Der Rückkauf dient damit dem Zweck eines Belegschaftsaktienprogramms i.S.d. Artikel 5 Abs. 2 c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. April 2014.
 

Der Rückkauf von Aktien nach diesem Vorstandsbeschluss erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. April 2014 und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.
 

Der Aktienrückkauf wird am 1. August 2019 beginnen und ist bis zum Ende des Geschäftsjahres 2019/2020 (Bilanzstichtag 29. Februar 2020) zeitlich befristet. Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs nicht um mehr als 10% unter- oder überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei jeweils der Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen Erwerb. Ferner werden die Aktien nicht zu einem Preis erworben, der über dem Preis nach Maßgabe von Artikel 3 Abs. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 liegt. Orders für Rückkäufe werden nur innerhalb des laufenden Handels und nicht im Rahmen von Auktionsphasen abgegeben werden und zu Beginn einer Auktionsphase bestehende Orders werden nicht während dieser Phase verändert werden. Der maximale Gesamtkaufpreis, für den Aktien durch die HORNBACH Baumarkt AG erworben werden sollen, beträgt EUR 1.500.000,00.
 

Der Aktienrückkauf wird "billigst Interesse wahrend" unter Führung eines Kreditinstituts durchgeführt, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft.
 

Im Hinblick auf die Menge der zu erwerbenden Aktien dürfen pro Tag nicht mehr als 25% des jeweiligen durchschnittlichen Tagesumsatzes im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse zurückgekauft werden. Der durchschnittliche Tagesumsatz des jeweiligen Handelssegments ist vom durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin abzuleiten.
 

Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden gemäß Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Webseite www.hornbach-holding.de in der Rubrik Investor Relations/Aktien/Aktienrückkauf veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.




Kontakt:
Axel Müller
Leiter Group Communications und Investor Relations
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Tel. +49 (0) 6348 602444
axel.mueller@hornbach.com

15.07.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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