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DGAP-Ad-hoc News vom 21.09.2018

elexxion AG informiert über Beschluss einer Kapitalerhöhung

elexxion AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
elexxion AG informiert über Beschluss einer Kapitalerhöhung

21.09.2018 / 17:43 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung

elexxion AG informiert über Beschluss einer Kapitalerhöhung


Singen, 21. September 2018 - Die an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte elexxion AG (WKN A0KFKH) hat im Rahmen der Satzung der Gesellschaft vom 10. November 2017 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von gegenwärtig EUR 8.997.123 um einen Betrag von EUR 899.000 auf insgesamt bis zu EUR 9.896.123 gegen Bareinlage zu erhöhen. Ausgegeben werden 899.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird gemäß § 7 der Satzung der elexxion AG vom 10. November 2017 i. V. mit § 203 Absatz 1 und 2 AktG und § 186 Absatz 3 Satz4 AktG ausgeschlossen. Zur Zeichnung der neuen Aktien wird ausschließlich Shanghai Tian Ying Medical Instrument Co., Ltd. zugelassen.

Mit der Shanghai Tian Ying Medical Instrument Co., Ltd. konnten unmittelbar im Vorfeld dieses Beschlusses des Vorstands zur Kapitalerhöhung aus Genehmigten Kapital verbindliche Vereinbarungen über die Übernahme der neu auszugebenden Aktien getroffen werden, sodass die Durchführung der Kapitalerhöhung und die Liquiditätsversorgung der elexxion AG kurzfristig gesichert ist.

Dieser aktuelle Beschluss über eine Kapitalerhöhung untermauert das Vertrauen des Investors in die neuen Strategien des elexxion-Vorstands.

Kontakt:
Crossalliance communication GmbH
Susan Hoffmeister
Tel.: +49 (0) 89-898272-27
E-Mail: sh@crossalliance.de
Freihamer Straße 2
82166 Gräfelfing/München


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