IR-Center [zurück zur Startseite]

RWE Aktiengesellschaft

News Detail

DGAP-Ad-hoc News vom 05.10.2018

RWE Aktiengesellschaft: Vorübergehender Rodungsstopp in Hambach belastet Ergebnis vor Steuern (EBITDA) ab 2019 mit einem niedrigen dreistelligen Millionen Euro Betrag jährlich

RWE Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Rechtssache
RWE Aktiengesellschaft: Vorübergehender Rodungsstopp in Hambach belastet Ergebnis vor Steuern (EBITDA) ab 2019 mit einem niedrigen dreistelligen Millionen Euro Betrag jährlich

05.10.2018 / 14:54 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Essen, 05. Oktober 2018
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute die Aufhebung des Sofortvollzugs der im Hauptbetriebsplan des Tagebaus Hambach für 2018-2020 erlaubten Rodung beschlossen. Eine abschließende Entscheidung zur weiteren Rodung des Vorfelds wird nun erst später im Hauptsacheverfahren getroffen werden. Es ist damit zu rechnen, dass dazu eine bestandskräftige Entscheidung möglicherweise erst Ende 2020 vorliegen wird und RWE die Rodung erst anschließend wieder aufnehmen darf. In der Folge wird das Ergebnis vor Steuern (EBITDA) des Segments Braunkohle & Kernenergie ab 2019 jährlich mit einem niedrigen dreistelligen Millionen Euro Betrag belastet.

Mitgeteilt durch Dr. Ulrich Rust, General Counsel
 

05.10.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



show this
Diese Inhalte werden Ihnen präsentiert von unserem Kooperationspartner