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DGAP-Ad-hoc News vom 27.03.2013

European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V.: EADS bereitet außerordentliche Hauptversammlung vor

European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V. / Schlagwort(e): Hauptversammlung
27.03.2013 07:59

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad-hoc-Mitteilung, 27. März 2013

EADS bereitet außerordentliche Hauptversammlung vor
  - EADS passt Mehrparteienvereinbarung an

- Voraussichtliches Vollzugsdatum der Vereinbarung festgestellt
- Erste Sitzung des neuen Board of Directors unmittelbar nach Vollzug
Im Vorfeld der am Mittwoch in Amsterdam stattfindenden außerordentlichen EADS-Hauptversammlung gibt der Konzern eine Änderung zur Mehrparteienvereinbarung vom 5. Dezember 2012 bekannt, der die Parteien zugestimmt haben: Die spanische Staatsholding SEPI erhält auf eigene Anfrage und im Rahmen einer Ausnahmeregelung von der geltenden Haltefrist das Recht, bis zu 1,15 % des EADS-Aktienkapitals im Zeitraum zwischen dem Vollzug (Engl.: 'Consummation', d.h. dem Abschluss der Transaktion durch die notarielle Änderung der EADS-Satzung) und dem Geschäftsschluss am 9. April 2013 zu veräußern, um ihre Beteiligung an den künftigen Wert von 4% anzunähern.

Die EADS-Aktionäre werden am Mittwoch, 27. März 2013, über die erforderlichen Beschlüsse abstimmen, um den Vollzug der Mehrparteien-vereinbarung zu genehmigen. Wie bereits in der EADS-Pressemitteilung vom 5. Dezember 2012 bekanntgegeben, ziehen diese Beschlüsse im Fall ihrer Verabschiedung eine Reihe bedeutender Anpassungen der EADS-Führungsstruktur nach sich.

Falls die außerordentliche Hauptversammlung allen Beschlüssen zur Mehrparteienvereinbarung zustimmt, wird der Vollzug voraussichtlich am 28. März oder am 2. April 2013 erfolgen.

Die neuen Mitglieder des künftigen Board of Directors von EADS werden unmittelbar nach der außerordentlichen Hauptversammlung zusammen-kommen, um den Chairman des Board of Directors zu wählen, die Ausschüsse des Boards zu besetzen und eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Maßnahmen treten erst mit Vollzug in Kraft.

Bei seinem Amtsantritt zum Zeitpunkt des Vollzuges wird das neue Board of Directors zudem voraussichtlich über die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms einschließlich Umfang, Zeitplan und Form entscheiden sowie über das Ausmaß, in dem sich der Konzern an möglichen Angeboten von EADS-Aktien durch die Hauptaktionäre beteiligen darf.
Ein Aktienrückkauf kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Wird ein Aktienrückkauf in Betracht gezogen, empfiehlt das Management dem Board of Directors, dabei die Wertschöpfung für alle Beteiligten sicherzustellen und gleichzeitig Strukturierungsmöglichkeiten, finanzielle Flexibilität sowie das Werte- und Finanzierungssystem des Konzerns aufrechtzuerhalten. EADS wird sämtliche Optionen mit dem Board of Directors sondieren, um zu gewährleisten, dass der Konzern potenzielle Überhänge aus zukünftigen Aktienverkäufen durch die Hauptaktionäre managen und einen fairen und angemessenen Umgang mit allen Aktionären sicherstellen kann.
Weitere Entscheidungen wird der Konzern zeitnah bekanntgeben.
Über EADS
EADS ist ein weltweit führendes Unternehmen der Luft- und Raumfahrt, im Verteidigungsgeschäft und den dazugehörigen Dienstleistungen mit einem Umsatz von EUR 56,5 Mrd. im Jahr 2012 und mehr als 140.000 Mitarbeitern. Zu EADS gehören die Divisionen Airbus, Astrium, Cassidian und Eurocopter.
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