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DGAP-Ad-hoc News vom 20.01.2022

Zalando SE: Zalando startet Aktienrückkaufprogramm für Aktienoptionsprogramme

Zalando SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Zalando SE: Zalando startet Aktienrückkaufprogramm für Aktienoptionsprogramme

20.01.2022 / 21:24 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und zugleich Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkaufprogramm

Zalando SE: Zalando startet Aktienrückkaufprogramm für Aktienoptionsprogramme

BERLIN, 20. Januar 2022 // Der Vorstand der Zalando SE hat heute ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Die zurückzukaufenden Aktien dienen der Erfüllung der Verpflichtungen der Zalando SE aus Aktienoptionsprogrammen für Mitarbeiter*innen der Zalando-Gruppe und für Mitglieder*innen des Vorstands der Zalando SE. Die Gesellschaft wird bis zu 2,2 Millionen eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 200 Millionen Euro erwerben. Der Aktienrückkauf beginnt am 21. Januar 2022 und endet spätestens am 21. April 2022. Die Entscheidung wurde vom Aufsichtsrat gebilligt und steht im Einklang mit der Ermächtigung der Hauptversammlung 2020 der Gesellschaft.

Der Rückkauf erfolgt über die Börse nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung 2020 der Gesellschaft und nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (Delegierte Verordnung).

Die Aktienrückkäufe werden durch ein unabhängiges Kreditinstitut durchgeführt, das im genannten Zeitraum seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 der Delegierten Verordnung entsprechenden Weise bekanntgegeben und auf der Website der Gesellschaft unter www.corporate.zalando.com/de/investor-relations zur Verfügung gestellt.

Mitteilende Person: Dr. Martin Hager, Team Lead Capital Markets Law

KONTAKT FÜR INVESTOR*INNEN UND ANALYST*INNEN
Patrick Kofler
Investor Relations
investor.relations@zalando.de
+49 (0) 30 20968 1584

PRESSEKONTAKT
Carolyn Groß
Wirtschafts- und Finanzkommunikation
carolyn.gross@zalando.de
+49 (0) 151 22189977


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Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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